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Klinikum Konstanz

Klinikum Konstanz
Klinikum Konstanz

Mainaustraße 35
78464 Konstanz

Tel.: 07531-801-0
Mail: ed.nklg@ofni

  • Anzahl Betten: 380
  • Anzahl der Fachabteilungen: 17
  • Vollstationäre Fallzahl: 16.254
  • Ambulante Fallzahl: 48.410
  • Krankenhausträger: Gesundheitsverbund Landkreis Konstanz (GLKN) gGmbH
  • Art des Trägers: öffentlich
Externe vergleichende Qualitätssicherung
Weitere Informationen
Bezeichnung
Teilnahme externe Qualitätssicherung ja
Bezeichnung
Teilnahme externe Qualitätssicherung ja
Bezeichnung
Teilnahme externe Qualitätssicherung ja
  • Qualität bei der Teilnahme am Disease-Management-Programm (DMP)
    Keine Teilnahme
Erbrachte Menge 574
Ausnahme? Keine Ausnahme
Gesamtergebnis Prognosedarlegung: ja
Leistungsmenge Berichtsjahr: 574
Leistungsmenge Prognosejahr: 595
Prüfung Landesverbände? ja
Ausnahmetatbestand? ja
Ergebnis der Prüfung der Landesbehörden? ja
Übergangsregelung? nein
Gesamtergebnis Prognosedarlegung: ja
Leistungsmenge Berichtsjahr: 169
Leistungsmenge Prognosejahr: 163
Prüfung Landesverbände? ja
Ausnahmetatbestand? ja
Ergebnis der Prüfung der Landesbehörden? ja
Übergangsregelung? nein
Nr. Erläuterung
CQ07 Maßnahmen zur Qualitätssicherung der Versorgung von Früh- und Reifgeborenen – Perinataler Schwerpunkt
CQ03 Maßnahmen zur Qualitätssicherung bei der Durchführung der Positronenemissionstomographie (PET) in Krankenhäusern bei den Indikationen nichtkleinzelliges Lungenkarzinom (NSCLC) und solide Lungenrundherde
  • Klärender Dialog abgeschlossen: nein
  • Klärender Dialog nicht abgeschlossen: nein
  • Keine Teilnahme am klärenden Dialog: nein
  • Mitteilung über Nichterfüllung der pflegerischen Versorgung ist nicht erfolgt: nein
Anzahl Gruppe
116 Fachärztinnen und Fachärzte, psychologische Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten sowie Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeutinnen und -psychotherapeuten, die der Fortbildungspflicht* unterliegen
83 Anzahl derjenigen Fachärztinnen und Fachärzte aus Nr. 1, die einen Fünfjahreszeitraum der Fortbildung abgeschlossen haben und damit der Nachweispflicht unterliegen
83 Anzahl derjenigen Personen aus Nr. 2, die den Fortbildungsnachweis gemäß § 3 der G-BA-Regelungen erbracht haben
* nach den „Regelungen des Gemeinsamen Bundesausschusses zur Fortbildung der Fachärztinnen und Fachärzte, der Psychologischen Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten sowie der Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeutinnen und -psychotherapeuten im Krankenhaus“

Gemäß § 4 Absatz 2 der Qualitätsmanagement-Richtlinie haben Einrichtungen die Prävention von und Intervention bei Gewalt und Missbrauch als Teil des einrichtungsinternen Qualitätsmanagements vorzusehen. Ziel ist es, Missbrauch und Gewalt insbesondere gegenüber vulnerablen Patientengruppen, wie beispielsweise Kindern und Jugendlichen oder hilfsbedürftigen Personen, vorzubeugen, zu erkennen, adäquat darauf zu reagieren und auch innerhalb der Einrichtung zu verhindern. Das jeweilige Vorgehen wird an Einrichtungsgröße, Leistungsspektrum und den Patientinnen und Patienten ausgerichtet, um so passgenaue Lösungen zur Sensibilisierung der Teams sowie weitere geeignete vorbeugende und intervenierende Maßnahmen festzulegen. Dies können u. a. Informationsmaterialien, Kontaktadressen, Schulungen/Fortbildungen, Verhaltenskodizes, Handlungsempfehlungen/Interventionspläne oder umfassende Schutzkonzepte sein.

  • Liegt ein Schutzkonzept vor? Ja
  • Maßnahmen
    • Prävention
      • Hinweis zur Maßnahme

        z. B. Team, Patienten und deren Angehörige zur Thematik sensibilisieren

      • Hinweis zur Maßnahme

        z. B. Kinderschutz in Vorstellungsgesprächen thematisieren, Vorlage eines erweiterten Führungszeugnisses bei Vorliegen der Voraussetzungen von § 30a BZRG

      • Hinweis zur Maßnahme

        z. B. Information über lokale Hilfsangebote, Sichtbarmachen in den Räumlichkeiten

      • Hinweis zur Maßnahme

        z. B. Angaben zur Durchführung, Umfang und Teilnahmequote an FB zum Thema Basiswissen u.a. zum Erkennen von (sexueller) Gewalt und Einleitung entspr. Hilfen, inkl. des Erwerbs von Wissen zu gesetzl. Pflichten und zur Durchbrechung der ärztl. Schweigepflicht bei Verdacht auf Gefährdung des Kindswohls

    • Intervention
      • Hinweis zur Maßnahme

        Interdisziplinäres Kinderschutzteam (ltd. OÄ Dr. Waldecker) (Arzt, Pflege, Psychologie, Sozialarbeiter, Spezialisten n. Bed.) Engmaschige Kooperation mit Jugendämter, Hilfeeinrichtungen

    • Aufarbeitung
  • z. B. Team, Patienten und deren Angehörige zur Thematik sensibilisieren
Gemäß § 4 Absatz 2 in Verbindung mit Teil B Abschnitt I § 1 der Qualitätsmanagement-Richtlinie haben sich Einrichtungen, die Kinder und Jugendliche versorgen, gezielt mit der Prävention von und Intervention bei (sexueller) Gewalt und Missbrauch bei Kindern und Jugendlichen zu befassen (Risiko- und Gefährdungsanalyse) und – der Größe und Organisationsform der Einrichtung entsprechend – konkrete Schritte und Maßnahmen abzuleiten (Schutzkonzept). In diesem Abschnitt geben Krankenhäuser, die Kinder und Jugendliche versorgen, an, ob sie gemäß § 4 Absatz 2 in Verbindung mit Teil B Abschnitt I § 1 der Qualitätsmanagement-Richtlinie ein Schutzkonzept gegen (sexuelle) Gewalt bei Kindern und Jugendlichen aufweisen.
  • Arzneimittelkommission

1.3_Prozesslandkarte_2016-05

28.05.2024

  • Bereitstellung einer geeigneten Infrastruktur zur Sicherstellung einer fehlerfreien Zubereitung
  • Zubereitung durch pharmazeutisches Personal
  • Anwendung von gebrauchsfertigen Arzneimitteln bzw. Zubereitungen
  • Fallbesprechungen
  • Spezielle AMTS-Visiten (z. B. pharmazeutische Visiten, antibiotic stewardship, Ernährung)
  • Teilnahme an einem einrichtungsübergreifenden Fehlermeldesystem (siehe Kapitel 12.2.3.2)
  • Aushändigung von arzneimittelbezogenen Informationen für die Weiterbehandlung und Anschlussversorgung der Patientin oder des Patienten im Rahmen eines (ggf. vorläufigen) Entlassbriefs
  • Aushändigung des Medikationsplans
  • bei Bedarf Arzneimittel-Mitgabe oder Ausstellung von Entlassrezepten
Die Instrumente und Maßnahmen zur Förderung der Arzneimitteltherapiesicherheit werden mit Fokus auf den typischen Ablauf des Medikationsprozesses bei der stationären Patientenversorgung dargestellt. Eine Besonderheit des Medikationsprozesses im stationären Umfeld stellt das Überleitungsmanagement bei Aufnahme und Entlassung dar. Die im Folgenden gelisteten Instrumente und Maßnahmen adressieren Strukturelemente, z.B. besondere EDV-Ausstattung und Arbeitsmaterialien, sowie Prozessaspekte, wie Arbeitsbeschreibungen für besonders risikobehaftete Prozessschritte bzw. Konzepte zur Sicherung typischer Risikosituationen. Zusätzlich können bewährte Maßnahmen zur Vermeidung von bzw. zum Lernen aus Medikationsfehlern angegeben werden. Das Krankenhaus stellt hier dar, mit welchen Aspekten es sich bereits auseinandergesetzt bzw. welche Maßnahmen es konkret umgesetzt hat. Die folgenden Aspekte können, gegebenenfalls unter Verwendung von Freitextfeldern, dargestellt werden:
- Aufnahme ins Krankenhaus, inklusive Anamnese
; Dargestellt werden können Instrumente und Maßnahmen zur Ermittlung der bisherigen Medikation (Arzneimittelanamnese), der anschließenden klinischen Bewertung und der Umstellung auf die im Krankenhaus verfügbare Medikation (Hausliste), sowie zur Dokumentation, sowohl der ursprünglichen Medikation der Patientin oder des Patienten als auch der für die Krankenhausbehandlung angepassten Medikation.
- Medikationsprozess im Krankenhaus
Im vorliegenden Rahmen wird beispielhaft von folgenden Teilprozessen ausgegangen: Arzneimittelanamnese – Verordnung – Patienteninformation – Arzneimittelabgabe – Arzneimittelanwendung – Dokumentation – Therapieüberwachung – Ergebnisbewertung. Dargestellt werden können hierzu Instrumente und Maßnahmen zur sicheren Arzneimittelverordnung, z. B. bezüglich Leserlichkeit, Eindeutigkeit und Vollständigkeit der Dokumentation, aber auch bezüglich Anwendungsgebiet, Wirksamkeit, Nutzen-Risiko-Verhältnis, Verträglichkeit (inklusive potentieller Kontraindikationen, Wechselwirkungen u. Ä.) und Ressourcenabwägungen. Außerdem können Angaben zur Unterstützung einer zuverlässigen Arzneimittelbestellung, -abgabe und -anwendung bzw. -verabreichung gemacht werden.
- Entlassung
Dargestellt werden können insbesondere die Maßnahmen der Krankenhäuser, die sicherstellen, dass eine strukturierte und sichere Weitergabe von Informationen zur Arzneimitteltherapie an weiterbehandelnde Ärztinnen und Ärzte sowie die angemessene Ausstattung der Patientinnen und Patienten mit Arzneimittelinformationen, Medikationsplan und Medikamenten bzw. Arzneimittelverordnungen erfolgt.
AMTS ist die Gesamtheit der Maßnahmen zur Gewährleistung eines optimalen Medikationsprozesses mit dem Ziel, Medikationsfehler und damit vermeidbare Risiken für Patientinnen und Patienten bei der Arzneimitteltherapie zu verringern. Eine Voraussetzung für die erfolgreiche Umsetzung dieser Maßnahmen ist, dass AMTS als integraler Bestandteil der täglichen Routine in einem interdisziplinären und multiprofessionellen Ansatz gelebt wird.
Tätigkeit
Erläuterung

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Erläuterung

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Erläuterung

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Erläuterung

Ausbildung in anderen Heilberufen
Kommentar

Ausbildung an der Akademie für Gesundheitsberufe des GLKN (ab 2021 "Generalistische Pflege" zur Pflegefachfrau, bzw. zum Pflegefachmann

Kommentar

Ausbildung an der Akademie für Gesundheitsberufe des GLKN

Kommentar

Ausbildung an der OTA/ATA-Schule Schwarzwald-Bodensee (in gemeinsamer Trägerschaft der Akademie für Gesundheitsberufe GLKN sowie der Akademie für Gesundheits- und Sozialberufe Villingen-Schwenningen

Kommentar

Ausbildung an der Akademie für Gesundheitsberufe im GLKN ab 2021

Kommentar

Kooperation mit der Akademie für Medizinische Berufe am Universitätsklinikum Freiburg sowie in Kooperation mit der Hochschule Furtwangen

Kommentar

Kooperation mit der Physiotherapieschule Konstanz

Kommentar

Ausbildung an der OTA/ATA-Schule Schwarzwald-Bodensee (in gemeinsamer Trägerschaft der Akademie für Gesundheitsberufe im GLKN sowie der Akademie für Gesundheits- und Sozialberufe Villingen-Schwenningen

Kommentar

in Kooperation mit der Katholischen Hochschule Freiburg

Petra Gerlach

Patientenfürsprecherin

Mainaustraße 35
78464 Konstanz

Tel.: 07531 -801-2065
Mail: ed.nklg@nk.rehcerpsreufnetneitap

Waltraud Faschian

Patientenfürsprecherin

Mainaustraße 35
78464 Konstanz

Tel.: 07531 -801-2065
Mail: ed.nklg@nk.rehcerpsreufnetneitap

Andrea Hoch

Beschwerdemanagerin

Mainaustraße 35
78464 Konstanz

Tel.: 07531 -801-2056
Mail: ed.nklg@hcoh.aerdna

Nina Breyer

Leitung Qualitätsmanagement (seit 01.10.2023)

Mainaustraße 35
78464 Konstanz

Tel.: 07531 -801-2270
Mail: ed.nklg@reyerb.anin

Prof. Dr. med. Wolfgang Krüger

Ärztlicher Direktor und Chefarzt AINS

Mainaustraße 35
78464 Konstanz

Tel.: 07531 -801-1001
Mail: ed.nklg@regeurk.gnagflow

Dr. rer. nat. Claudia Kostka

Chefapothekerin seit 01.07.2023

Mainaustraße 35
78464 Konstanz

Tel.: 07531 -801-1062
Mail: ed.nklg@aktsok.aidualc

Dr. med Christoph Zorn

"Botschafter für Inklusion", Oberarzt der Klinik für Urologie & Kinderurologie im GLKN

Mainaustraße 35
78464 Konstanz

Tel.: 07731 -89-2900
Mail: ed.nklg@nroz.hpotsirhc

Mainaustraße 35
78464 Konstanz

Tel.: 07531-801-0
Mail: ed.nklg@ofni

Dr. rer. cur. Sabine Proksch

Pflegedirektorin

Mainaustraße 35
78464 Konstanz

Tel.: 07531 -801-2061
Mail: ed.nklg@hcskorp.enibas

M. Sc. Thomas Beringer

Kaufmännischer Direktor

Mainaustraße 35
78464 Konstanz

Tel.: 07531 -801-2050
Mail: ed.nklg@regnireb.samoht

Dipl.-Volksw. Bernd Sieber

Geschäftsführer GLKN

Mainaustraße 35
78464 Konstanz

Tel.: 07531 -801-2070
Mail: ed.nklg@rebeis.dnreb

Prof. Dr. med. Wolfgang Krüger

Chefarzt AINS, Ärztlicher Direktor ab 01.03.2023

Mainaustraße 35
78464 Konstanz

Tel.: 07531 -801-1001
Mail: ed.nklg@nk.eigoloisehtseana

Prof. Dr. med. Marcus Schuchmann

Chefarzt Medizinische Klinik, Ärztlicher Direktor bis 28.02.2023

Mainaustraße 35
78464 Konstanz

Tel.: 07531 -801-1401
Mail: ed.nklg@nnamhcuhcs.sucram

IK: 260831481

Standortnummer: 772585000