Fachärztinnen und Fachärzte, psychologische Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten sowie Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeutinnen und -psychotherapeuten, die der Fortbildungspflicht* unterliegen
259
Anzahl derjenigen Fachärztinnen und Fachärzte aus Nr. 1, die einen Fünfjahreszeitraum der Fortbildung abgeschlossen haben und damit der Nachweispflicht unterliegen
252
Anzahl derjenigen Personen aus Nr. 2, die den Fortbildungsnachweis gemäß § 3 der G-BA-Regelungen erbracht haben
* nach den „Regelungen des Gemeinsamen Bundesausschusses zur Fortbildung der Fachärztinnen und Fachärzte, der Psychologischen Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten sowie der Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeutinnen und -psychotherapeuten im Krankenhaus“
Die Einrichtung ist ein Universitätsklinikum; Forschung und Lehre sind somit Teil der strukturellen Aufgaben. Zusätzlich zu den grundsätzlichen Aufgaben finden Unterricht am Krankenbett (Studium) und Gesundheitspflegepraktika statt.
Dozenturen / Lehrbeauftragungen an Fachhochschulen
Dozenturen/Lehrbeauftragungen an Hochschulen und Universitäten
Als Universitätsklinikum verfügt die Einrichtung über zahlreiche Professuren, Dozenturen und Lehrbeauftragungen.