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Heidekreis-Klinikum GmbH Krankenhaus Soltau

Oeninger Weg 30
29614 Soltau

Tel.: 05191-602-0
Fax: 05161-602-1281
Mail: ed.mukinilk-sierkedieh@ofni

  • Anzahl Betten: 133
  • Anzahl der Fachabteilungen: 4
  • Vollstationäre Fallzahl: 5.540
  • Krankenhausträger: Heidekreis-Klinikum GmbH
  • Art des Trägers: öffentlich
Externe vergleichende Qualitätssicherung
Weitere Informationen
  • Externe Qualitätssicherung nach Landesrecht
    Keine Teilnahme
  • Qualität bei der Teilnahme am Disease-Management-Programm (DMP)
    Keine Teilnahme
Erbrachte Menge 68
Ausnahme? Keine Ausnahme
Gesamtergebnis Prognosedarlegung: ja
Leistungsmenge Berichtsjahr: 68
Leistungsmenge Prognosejahr: 85
Prüfung Landesverbände? ja
Ausnahmetatbestand? ja
Ergebnis der Prüfung der Landesbehörden? ja
Übergangsregelung? nein
  • Umsetzung von Beschlüssen des G-BA zur Qualitätssicherung
    Keine Teilnahme
  • Klärender Dialog abgeschlossen: nein
  • Klärender Dialog nicht abgeschlossen: nein
  • Keine Teilnahme am klärenden Dialog: nein
  • Mitteilung über Nichterfüllung der pflegerischen Versorgung ist nicht erfolgt: nein
Anzahl Gruppe
21 Fachärztinnen und Fachärzte, psychologische Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten sowie Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeutinnen und -psychotherapeuten, die der Fortbildungspflicht* unterliegen
21 Anzahl derjenigen Fachärztinnen und Fachärzte aus Nr. 1, die einen Fünfjahreszeitraum der Fortbildung abgeschlossen haben und damit der Nachweispflicht unterliegen
20 Anzahl derjenigen Personen aus Nr. 2, die den Fortbildungsnachweis gemäß § 3 der G-BA-Regelungen erbracht haben
* nach den „Regelungen des Gemeinsamen Bundesausschusses zur Fortbildung der Fachärztinnen und Fachärzte, der Psychologischen Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten sowie der Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeutinnen und -psychotherapeuten im Krankenhaus“

Gemäß § 4 Absatz 2 der Qualitätsmanagement-Richtlinie haben Einrichtungen die Prävention von und Intervention bei Gewalt und Missbrauch als Teil des einrichtungsinternen Qualitätsmanagements vorzusehen. Ziel ist es, Missbrauch und Gewalt insbesondere gegenüber vulnerablen Patientengruppen, wie beispielsweise Kindern und Jugendlichen oder hilfsbedürftigen Personen, vorzubeugen, zu erkennen, adäquat darauf zu reagieren und auch innerhalb der Einrichtung zu verhindern. Das jeweilige Vorgehen wird an Einrichtungsgröße, Leistungsspektrum und den Patientinnen und Patienten ausgerichtet, um so passgenaue Lösungen zur Sensibilisierung der Teams sowie weitere geeignete vorbeugende und intervenierende Maßnahmen festzulegen. Dies können u. a. Informationsmaterialien, Kontaktadressen, Schulungen/Fortbildungen, Verhaltenskodizes, Handlungsempfehlungen/Interventionspläne oder umfassende Schutzkonzepte sein.

  • Liegt ein Schutzkonzept vor? Ja
Gemäß § 4 Absatz 2 in Verbindung mit Teil B Abschnitt I § 1 der Qualitätsmanagement-Richtlinie haben sich Einrichtungen, die Kinder und Jugendliche versorgen, gezielt mit der Prävention von und Intervention bei (sexueller) Gewalt und Missbrauch bei Kindern und Jugendlichen zu befassen (Risiko- und Gefährdungsanalyse) und – der Größe und Organisationsform der Einrichtung entsprechend – konkrete Schritte und Maßnahmen abzuleiten (Schutzkonzept). In diesem Abschnitt geben Krankenhäuser, die Kinder und Jugendliche versorgen, an, ob sie gemäß § 4 Absatz 2 in Verbindung mit Teil B Abschnitt I § 1 der Qualitätsmanagement-Richtlinie ein Schutzkonzept gegen (sexuelle) Gewalt bei Kindern und Jugendlichen aufweisen.
  • Arzneimittelkommission

QM-Handbuch, Apenio und andere

15.03.2022

  • Bereitstellung einer geeigneten Infrastruktur zur Sicherstellung einer fehlerfreien Zubereitung
  • Zubereitung durch pharmazeutisches Personal
  • Anwendung von gebrauchsfertigen Arzneimitteln bzw. Zubereitungen
  • Vorhandensein von elektronischen Systemen zur Entscheidungsunterstützung (z.B. Meona®, Rpdoc®, AIDKlinik®, ID Medics® bzw. ID Diacos® Pharma)
  • Versorgung der Patientinnen und Patienten mit patientenindividuell abgepackten Arzneimitteln durch die Krankenhausapotheke (z.B. Unit-Dose-System)
  • Fallbesprechungen
  • Maßnahmen zur Vermeidung von Arzneimittelverwechslung
  • Teilnahme an einem einrichtungsübergreifenden Fehlermeldesystem (siehe Kapitel 12.2.3.2)
  • Aushändigung von arzneimittelbezogenen Informationen für die Weiterbehandlung und Anschlussversorgung der Patientin oder des Patienten im Rahmen eines (ggf. vorläufigen) Entlassbriefs
  • Aushändigung des Medikationsplans
  • bei Bedarf Arzneimittel-Mitgabe oder Ausstellung von Entlassrezepten
Die Instrumente und Maßnahmen zur Förderung der Arzneimitteltherapiesicherheit werden mit Fokus auf den typischen Ablauf des Medikationsprozesses bei der stationären Patientenversorgung dargestellt. Eine Besonderheit des Medikationsprozesses im stationären Umfeld stellt das Überleitungsmanagement bei Aufnahme und Entlassung dar. Die im Folgenden gelisteten Instrumente und Maßnahmen adressieren Strukturelemente, z.B. besondere EDV-Ausstattung und Arbeitsmaterialien, sowie Prozessaspekte, wie Arbeitsbeschreibungen für besonders risikobehaftete Prozessschritte bzw. Konzepte zur Sicherung typischer Risikosituationen. Zusätzlich können bewährte Maßnahmen zur Vermeidung von bzw. zum Lernen aus Medikationsfehlern angegeben werden. Das Krankenhaus stellt hier dar, mit welchen Aspekten es sich bereits auseinandergesetzt bzw. welche Maßnahmen es konkret umgesetzt hat. Die folgenden Aspekte können, gegebenenfalls unter Verwendung von Freitextfeldern, dargestellt werden:
- Aufnahme ins Krankenhaus, inklusive Anamnese
; Dargestellt werden können Instrumente und Maßnahmen zur Ermittlung der bisherigen Medikation (Arzneimittelanamnese), der anschließenden klinischen Bewertung und der Umstellung auf die im Krankenhaus verfügbare Medikation (Hausliste), sowie zur Dokumentation, sowohl der ursprünglichen Medikation der Patientin oder des Patienten als auch der für die Krankenhausbehandlung angepassten Medikation.
- Medikationsprozess im Krankenhaus
Im vorliegenden Rahmen wird beispielhaft von folgenden Teilprozessen ausgegangen: Arzneimittelanamnese – Verordnung – Patienteninformation – Arzneimittelabgabe – Arzneimittelanwendung – Dokumentation – Therapieüberwachung – Ergebnisbewertung. Dargestellt werden können hierzu Instrumente und Maßnahmen zur sicheren Arzneimittelverordnung, z. B. bezüglich Leserlichkeit, Eindeutigkeit und Vollständigkeit der Dokumentation, aber auch bezüglich Anwendungsgebiet, Wirksamkeit, Nutzen-Risiko-Verhältnis, Verträglichkeit (inklusive potentieller Kontraindikationen, Wechselwirkungen u. Ä.) und Ressourcenabwägungen. Außerdem können Angaben zur Unterstützung einer zuverlässigen Arzneimittelbestellung, -abgabe und -anwendung bzw. -verabreichung gemacht werden.
- Entlassung
Dargestellt werden können insbesondere die Maßnahmen der Krankenhäuser, die sicherstellen, dass eine strukturierte und sichere Weitergabe von Informationen zur Arzneimitteltherapie an weiterbehandelnde Ärztinnen und Ärzte sowie die angemessene Ausstattung der Patientinnen und Patienten mit Arzneimittelinformationen, Medikationsplan und Medikamenten bzw. Arzneimittelverordnungen erfolgt.
AMTS ist die Gesamtheit der Maßnahmen zur Gewährleistung eines optimalen Medikationsprozesses mit dem Ziel, Medikationsfehler und damit vermeidbare Risiken für Patientinnen und Patienten bei der Arzneimitteltherapie zu verringern. Eine Voraussetzung für die erfolgreiche Umsetzung dieser Maßnahmen ist, dass AMTS als integraler Bestandteil der täglichen Routine in einem interdisziplinären und multiprofessionellen Ansatz gelebt wird.
Tätigkeit
Erläuterung

Seit vielen Jahren arbeitet die Zentralapotheke mit verschiedenen Universitäten und der Deutschen Krebsgesellschaft zusammen.

Erläuterung

Alle Teilnehmerinnen und Teilnehmer kommen vom Universitätsklinikum Hamburg Eppendorf.

Ausbildung in anderen Heilberufen
Kommentar

Die Schule bietet 120 Ausbildungsplätze. Die Unterrichtsstunden werden in mehrwöchigen Blöcken gestaltet und wechseln sich mit den Ausbildungseinsätzen in der Heidekreis-Klinikum GmbH ab. Die Auszubildenden erhalten eine praxisorientierte und fundierte Ausbildung, die sie selbst mitgestalten können.

Susanne Zschätzsch

Patientenfürsprecherin

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Tel.: 05191 -602-3258
Mail: ed.mukinilk-sierkedieh@uatlos.rehcerpsreufnetneitap

Dagmar Simons

Beauftragte Beschwerdemanagement

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29614 Soltau

Tel.: 05191 -602-3266
Mail: ed.mukinilk-sierkedieh@snomis.ramgad

Dr. Martina Oldhafer

Leitung Unternehmensorganisation

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Tel.: 05191 -602-3210
Mail: ed.mukinilk-sierkedieh@refahdlo.anitram

Prof. Dr. med. Frank Schmitz

Leiterin Ärztlicher Direktor, Chefarzt Gastroenterologie

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Tel.: 05161 -602-1420
Mail: ed.mukinilk-sierkedieh@ztimhcs.knarf

Dr. Andrea Pomarino

Ärztliche Direktorin, Chefärztin Kardiologie

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Tel.: 05191 -602-3492
Mail: ed.mukinilk-sierkedieh@ekeoh.anitram

Dr. Andrea Hartmann

Ärztliche Direktorin, Chefärztin Kardiologie

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Tel.: 05191 -602-3492
Mail: ed.mukinilk-sierkedieh@zneb.anitram

Dr. Waleed M. Ahmed

Leiter Apotheke

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Tel.: 05191 -602-3610
Mail: ed.mukinilk-sierkedieh@demha.deelaw

Kent Blake

Leiter Apotheke

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29614 Soltau

Tel.: 05191 -602-3610
Mail: ed.mukinilk-sierkedieh@ekalb.tnek

Cornelia Gudehus

Mitarbeiter Sozialdienst

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Tel.: 05191 -602-3250
Mail: ed.mukinilk-sierkedieh@suhedug.ailenroc

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Fax: 05161-602-1281
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Meike Heins

Pflegedirektorin

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Tel.: 05161 -602-1240
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Dr. med. Achim Rogge

Geschäftsführer

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Tel.: 05161 -602-1201
Mail: ed.mukinilk-sierkedieh@nrodieh.aniger

Dr. med. Achim Rogge

Geschäftsführer

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Tel.: 05161 -602-1201
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Prof. Dr. med. Frank Schmitz

Chefarzt Innere Medizin Walsrode

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Dr. Andrea Pomarino

Chefärztin Innere Medizin Soltau

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Dr. Andrea Hartmann

Chefärztin Innere Medizin Soltau

Oeninger Weg 30
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Tel.: 05191 -602-3492
Mail: ed.mukinilk-sierkedieh@zneb.anitram

IK: 260330485

Standortnummer: 773195000

Alte Standortnummer: 773195000