Fachärztinnen und Fachärzte, psychologische Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten sowie Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeutinnen und -psychotherapeuten, die der Fortbildungspflicht* unterliegen
60
Anzahl derjenigen Fachärztinnen und Fachärzte aus Nr. 1, die einen Fünfjahreszeitraum der Fortbildung abgeschlossen haben und damit der Nachweispflicht unterliegen
58
Anzahl derjenigen Personen aus Nr. 2, die den Fortbildungsnachweis gemäß § 3 der G-BA-Regelungen erbracht haben
* nach den „Regelungen des Gemeinsamen Bundesausschusses zur Fortbildung der Fachärztinnen und Fachärzte, der Psychologischen Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten sowie der Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeutinnen und -psychotherapeuten im Krankenhaus“
Gesundheits- und Kinderkrankenpfleger und Gesundheits- und Kinderkrankenpflegerin
In Kooperation mit der Schwesternschaft vom BRK e.V. (Einsatzorte sind u. a. das Dr. von Haunersche Kinderspital und die Frauenklinik am Campus Innenstadt)
HB10
Entbindungspfleger und Hebamme
Die Hebammenausbildung ist seit dem WS2021/2022 vollständig akademisiert und läuft als Ausbildung in Heilberufen aus.