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Sächsisches Krankenhaus Großschweidnitz (SKH)

  • Anzahl Betten: 324
  • Anzahl der Fachabteilungen: 5
  • Vollstationäre Fallzahl: 3.638
  • Teilstationäre Fallzahl: 154
  • Ambulante Fallzahl: 4.590
  • Krankenhausträger: Sächsisches Staatsministerium für Soziales und gesellschaftlichen Zusammenhalt
  • Art des Trägers: öffentlich
  • Akademisches Lehrkrankenhaus
      • Technische Universität Dresden
Externe vergleichende Qualitätssicherung
Weitere Informationen
  • Externe Qualitätssicherung nach Landesrecht
    Keine Teilnahme
  • Qualität bei der Teilnahme am Disease-Management-Programm (DMP)
    Keine Teilnahme
  • Umsetzung der Mindestmengenvereinbarung
    Keine Teilnahme
  • Umsetzung von Beschlüssen des G-BA zur Qualitätssicherung
    Keine Teilnahme
  • Klärender Dialog abgeschlossen: nein
  • Klärender Dialog nicht abgeschlossen: nein
  • Keine Teilnahme am klärenden Dialog: nein
  • Mitteilung über Nichterfüllung der pflegerischen Versorgung ist nicht erfolgt: nein
Quartal Q1
Erwachsenenpsychiatrie
Tagdienst
Einhaltung der Mindestvorgaben ja
Umsetzungsgrad 95,0 %
Berufsgruppe Mindestvorgaben eingehalten Umsetzungsgrad (%)
Ärztinnen und Ärzte, ärztliche Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten nein 94,92 %
Pflegefachpersonen nein 90,79 %
Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten (ohne ärztliche Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten), Psychologinnen und Psychologen ja 127,29 %
Spezialtherapeutinnen und Spezialtherapeuten ja 103,83 %
Bewegungstherapeutinnen und Bewegungstherapeuten, Physiotherapeutinnen und Physiotherapeuten ja 148,92 %
Sozialarbeiterinnen und Sozialarbeiter, Sozialpädagoginnen und Sozialpädagogen, Heilpädagoginnen und Heilpädagogen ja 105,88 %
Nachtdienst
Einhaltung der Mindestvorgaben nein
Mindestvorgabe (Vollkräfte) 119
Ist-Personalausstattung (Vollkräfte) 119
Anzahl der Nächte mit Einhaltung der Mindestvorgabe 91
Kinder und Jugendpsychiatrie
Tagdienst
Einhaltung der Mindestvorgaben ja
Umsetzungsgrad 90,0 %
Berufsgruppe Mindestvorgaben eingehalten Umsetzungsgrad (%)
Ärztinnen und Ärzte, ärztliche Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten ja 108,68 %
Pflegefachpersonen und Erziehungsdienst nein 84,68 %
Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten (ohne ärztliche Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten), Psychologinnen und Psychologen (dazu zählen alle Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeutinnen und -psychotherapeuten) ja 105,43 %
Spezialtherapeutinnen und Spezialtherapeuten nein 93,76 %
Bewegungstherapeutinnen und Bewegungstherapeuten, Physiotherapeutinnen und Physiotherapeuten nein 92,52 %
Sozialarbeiterinnen und Sozialarbeiter, Sozialpädagoginnen und Sozialpädagogen, Heilpädagoginnen und Heilpädagogen ja 104,28 %
Nachtdienst
Einhaltung der Mindestvorgaben nein
Mindestvorgabe (Vollkräfte) 77
Ist-Personalausstattung (Vollkräfte) 78
Anzahl der Nächte mit Einhaltung der Mindestvorgabe 91

Quartal Q2
Erwachsenenpsychiatrie
Tagdienst
Einhaltung der Mindestvorgaben ja
Umsetzungsgrad 92,0 %
Berufsgruppe Mindestvorgaben eingehalten Umsetzungsgrad (%)
Ärztinnen und Ärzte, ärztliche Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten nein 92,66 %
Pflegefachpersonen nein 90,4 %
Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten (ohne ärztliche Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten), Psychologinnen und Psychologen ja 105,39 %
Spezialtherapeutinnen und Spezialtherapeuten ja 96,72 %
Bewegungstherapeutinnen und Bewegungstherapeuten, Physiotherapeutinnen und Physiotherapeuten ja 119,06 %
Sozialarbeiterinnen und Sozialarbeiter, Sozialpädagoginnen und Sozialpädagogen, Heilpädagoginnen und Heilpädagogen nein 90,91 %
Nachtdienst
Einhaltung der Mindestvorgaben nein
Mindestvorgabe (Vollkräfte) 119
Ist-Personalausstattung (Vollkräfte) 121
Anzahl der Nächte mit Einhaltung der Mindestvorgabe 91
Kinder und Jugendpsychiatrie
Tagdienst
Einhaltung der Mindestvorgaben ja
Umsetzungsgrad 87,0 %
Berufsgruppe Mindestvorgaben eingehalten Umsetzungsgrad (%)
Ärztinnen und Ärzte, ärztliche Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten nein 92,21 %
Pflegefachpersonen und Erziehungsdienst nein 84,39 %
Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten (ohne ärztliche Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten), Psychologinnen und Psychologen (dazu zählen alle Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeutinnen und -psychotherapeuten) ja 101,96 %
Spezialtherapeutinnen und Spezialtherapeuten nein 91,5 %
Bewegungstherapeutinnen und Bewegungstherapeuten, Physiotherapeutinnen und Physiotherapeuten nein 90,31 %
Sozialarbeiterinnen und Sozialarbeiter, Sozialpädagoginnen und Sozialpädagogen, Heilpädagoginnen und Heilpädagogen nein 90,11 %
Nachtdienst
Einhaltung der Mindestvorgaben nein
Mindestvorgabe (Vollkräfte) 77
Ist-Personalausstattung (Vollkräfte) 77
Anzahl der Nächte mit Einhaltung der Mindestvorgabe 91

Quartal Q3
Erwachsenenpsychiatrie
Tagdienst
Einhaltung der Mindestvorgaben ja
Umsetzungsgrad 93,0 %
Berufsgruppe Mindestvorgaben eingehalten Umsetzungsgrad (%)
Ärztinnen und Ärzte, ärztliche Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten nein 87,04 %
Pflegefachpersonen ja 94,07 %
Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten (ohne ärztliche Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten), Psychologinnen und Psychologen ja 90,84 %
Spezialtherapeutinnen und Spezialtherapeuten ja 100,32 %
Bewegungstherapeutinnen und Bewegungstherapeuten, Physiotherapeutinnen und Physiotherapeuten ja 112,6 %
Sozialarbeiterinnen und Sozialarbeiter, Sozialpädagoginnen und Sozialpädagogen, Heilpädagoginnen und Heilpädagogen ja 91,56 %
Nachtdienst
Einhaltung der Mindestvorgaben nein
Mindestvorgabe (Vollkräfte) 119
Ist-Personalausstattung (Vollkräfte) 123
Anzahl der Nächte mit Einhaltung der Mindestvorgabe 92
Kinder und Jugendpsychiatrie
Tagdienst
Einhaltung der Mindestvorgaben nein
Umsetzungsgrad 93,0 %
Berufsgruppe Mindestvorgaben eingehalten Umsetzungsgrad (%)
Ärztinnen und Ärzte, ärztliche Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten ja 109,07 %
Pflegefachpersonen und Erziehungsdienst ja 90,02 %
Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten (ohne ärztliche Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten), Psychologinnen und Psychologen (dazu zählen alle Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeutinnen und -psychotherapeuten) ja 110,25 %
Spezialtherapeutinnen und Spezialtherapeuten ja 90,54 %
Bewegungstherapeutinnen und Bewegungstherapeuten, Physiotherapeutinnen und Physiotherapeuten ja 90,46 %
Sozialarbeiterinnen und Sozialarbeiter, Sozialpädagoginnen und Sozialpädagogen, Heilpädagoginnen und Heilpädagogen ja 90,53 %
Nachtdienst
Einhaltung der Mindestvorgaben nein
Mindestvorgabe (Vollkräfte) 77
Ist-Personalausstattung (Vollkräfte) 77
Anzahl der Nächte mit Einhaltung der Mindestvorgabe 92

Quartal Q4
Erwachsenenpsychiatrie
Tagdienst
Einhaltung der Mindestvorgaben ja
Umsetzungsgrad 87,0 %
Berufsgruppe Mindestvorgaben eingehalten Umsetzungsgrad (%)
Ärztinnen und Ärzte, ärztliche Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten ja 92,37 %
Pflegefachpersonen nein 85,19 %
Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten (ohne ärztliche Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten), Psychologinnen und Psychologen ja 95,1 %
Spezialtherapeutinnen und Spezialtherapeuten ja 99,61 %
Bewegungstherapeutinnen und Bewegungstherapeuten, Physiotherapeutinnen und Physiotherapeuten ja 98,84 %
Sozialarbeiterinnen und Sozialarbeiter, Sozialpädagoginnen und Sozialpädagogen, Heilpädagoginnen und Heilpädagogen ja 90,16 %
Nachtdienst
Einhaltung der Mindestvorgaben nein
Mindestvorgabe (Vollkräfte) 119
Ist-Personalausstattung (Vollkräfte) 121
Anzahl der Nächte mit Einhaltung der Mindestvorgabe 92
Kinder und Jugendpsychiatrie
Tagdienst
Einhaltung der Mindestvorgaben nein
Umsetzungsgrad 99,0 %
Berufsgruppe Mindestvorgaben eingehalten Umsetzungsgrad (%)
Ärztinnen und Ärzte, ärztliche Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten ja 98,69 %
Pflegefachpersonen und Erziehungsdienst ja 100,51 %
Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten (ohne ärztliche Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten), Psychologinnen und Psychologen (dazu zählen alle Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeutinnen und -psychotherapeuten) ja 99,39 %
Spezialtherapeutinnen und Spezialtherapeuten ja 90,53 %
Bewegungstherapeutinnen und Bewegungstherapeuten, Physiotherapeutinnen und Physiotherapeuten ja 98,84 %
Sozialarbeiterinnen und Sozialarbeiter, Sozialpädagoginnen und Sozialpädagogen, Heilpädagoginnen und Heilpädagogen ja 102,9 %
Nachtdienst
Einhaltung der Mindestvorgaben nein
Mindestvorgabe (Vollkräfte) 77
Ist-Personalausstattung (Vollkräfte) 78
Anzahl der Nächte mit Einhaltung der Mindestvorgabe 92
Anzahl Gruppe
38 Fachärztinnen und Fachärzte, psychologische Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten sowie Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeutinnen und -psychotherapeuten, die der Fortbildungspflicht* unterliegen
31 Anzahl derjenigen Fachärztinnen und Fachärzte aus Nr. 1, die einen Fünfjahreszeitraum der Fortbildung abgeschlossen haben und damit der Nachweispflicht unterliegen
23 Anzahl derjenigen Personen aus Nr. 2, die den Fortbildungsnachweis gemäß § 3 der G-BA-Regelungen erbracht haben
* nach den „Regelungen des Gemeinsamen Bundesausschusses zur Fortbildung der Fachärztinnen und Fachärzte, der Psychologischen Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten sowie der Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeutinnen und -psychotherapeuten im Krankenhaus“

Gemäß § 4 Absatz 2 der Qualitätsmanagement-Richtlinie haben Einrichtungen die Prävention von und Intervention bei Gewalt und Missbrauch als Teil des einrichtungsinternen Qualitätsmanagements vorzusehen. Ziel ist es, Missbrauch und Gewalt insbesondere gegenüber vulnerablen Patientengruppen, wie beispielsweise Kindern und Jugendlichen oder hilfsbedürftigen Personen, vorzubeugen, zu erkennen, adäquat darauf zu reagieren und auch innerhalb der Einrichtung zu verhindern. Das jeweilige Vorgehen wird an Einrichtungsgröße, Leistungsspektrum und den Patientinnen und Patienten ausgerichtet, um so passgenaue Lösungen zur Sensibilisierung der Teams sowie weitere geeignete vorbeugende und intervenierende Maßnahmen festzulegen. Dies können u. a. Informationsmaterialien, Kontaktadressen, Schulungen/Fortbildungen, Verhaltenskodizes, Handlungsempfehlungen/Interventionspläne oder umfassende Schutzkonzepte sein.

  • Es besteht ein Handlungsleitfaden zur Prävention sexueller Gewalt an Kindern und Jugendlichen - zudem besteht eine Arbeitsgruppe.
Gemäß Teil A § 4 Absatz 2 in Verbindung mit Teil B Abschnitt I § 1 der Qualitätsmanagement-Richtlinie haben sich Einrichtungen, die Kinder und Jugendliche versorgen, gezielt mit der Prävention von und Intervention bei (sexueller) Gewalt und Missbrauch bei Kindern und Jugendlichen zu befassen (Risiko- und Gefährdungsanalyse) und – der Größe und Organisationsform der Einrichtung entsprechend – konkrete Schritte und Maßnahmen abzuleiten (Schutzkonzept). In diesem Abschnitt geben Krankenhäuser, die Kinder und Jugendliche versorgen, an, ob sie gemäß Teil A § 4 Absatz 2 in Verbindung mit Teil B Abschnitt I § 1 der Qualitätsmanagement-Richtlinie ein Schutzkonzept gegen (sexuelle) Gewalt bei Kindern und Jugendlichen aufweisen.
  • Arzneimittelkommission
  • Fallbesprechungen
  • Maßnahmen zur Vermeidung von Arzneimittelverwechslung
  • Aushändigung von arzneimittelbezogenen Informationen für die Weiterbehandlung und Anschlussversorgung der Patientin oder des Patienten im Rahmen eines (ggf. vorläufigen) Entlassbriefs
  • Aushändigung von Patienteninformationen zur Umsetzung von Therapieempfehlungen
  • Aushändigung des Medikationsplans
  • bei Bedarf Arzneimittel-Mitgabe oder Ausstellung von Entlassrezepten
Die Instrumente und Maßnahmen zur Förderung der Arzneimitteltherapiesicherheit werden mit Fokus auf den typischen Ablauf des Medikationsprozesses bei der stationären Patientenversorgung dargestellt. Eine Besonderheit des Medikationsprozesses im stationären Umfeld stellt das Überleitungsmanagement bei Aufnahme und Entlassung dar. Die im Folgenden gelisteten Instrumente und Maßnahmen adressieren Strukturelemente, z.B. besondere EDV-Ausstattung und Arbeitsmaterialien, sowie Prozessaspekte, wie Arbeitsbeschreibungen für besonders risikobehaftete Prozessschritte bzw. Konzepte zur Sicherung typischer Risikosituationen. Zusätzlich können bewährte Maßnahmen zur Vermeidung von bzw. zum Lernen aus Medikationsfehlern angegeben werden. Das Krankenhaus stellt hier dar, mit welchen Aspekten es sich bereits auseinandergesetzt bzw. welche Maßnahmen es konkret umgesetzt hat. Die folgenden Aspekte können, gegebenenfalls unter Verwendung von Freitextfeldern, dargestellt werden:
- Aufnahme ins Krankenhaus, inklusive Anamnese
; Dargestellt werden können Instrumente und Maßnahmen zur Ermittlung der bisherigen Medikation (Arzneimittelanamnese), der anschließenden klinischen Bewertung und der Umstellung auf die im Krankenhaus verfügbare Medikation (Hausliste), sowie zur Dokumentation, sowohl der ursprünglichen Medikation der Patientin oder des Patienten als auch der für die Krankenhausbehandlung angepassten Medikation.
- Medikationsprozess im Krankenhaus
Im vorliegenden Rahmen wird beispielhaft von folgenden Teilprozessen ausgegangen: Arzneimittelanamnese – Verordnung – Patienteninformation – Arzneimittelabgabe – Arzneimittelanwendung – Dokumentation – Therapieüberwachung – Ergebnisbewertung. Dargestellt werden können hierzu Instrumente und Maßnahmen zur sicheren Arzneimittelverordnung, z. B. bezüglich Leserlichkeit, Eindeutigkeit und Vollständigkeit der Dokumentation, aber auch bezüglich Anwendungsgebiet, Wirksamkeit, Nutzen-Risiko-Verhältnis, Verträglichkeit (inklusive potentieller Kontraindikationen, Wechselwirkungen u. Ä.) und Ressourcenabwägungen. Außerdem können Angaben zur Unterstützung einer zuverlässigen Arzneimittelbestellung, -abgabe und -anwendung bzw. -verabreichung gemacht werden.
- Entlassung
Dargestellt werden können insbesondere die Maßnahmen der Krankenhäuser, die sicherstellen, dass eine strukturierte und sichere Weitergabe von Informationen zur Arzneimitteltherapie an weiterbehandelnde Ärztinnen und Ärzte sowie die angemessene Ausstattung der Patientinnen und Patienten mit Arzneimittelinformationen, Medikationsplan und Medikamenten bzw. Arzneimittelverordnungen erfolgt.
AMTS ist die Gesamtheit der Maßnahmen zur Gewährleistung eines optimalen Medikationsprozesses mit dem Ziel, Medikationsfehler und damit vermeidbare Risiken für Patientinnen und Patienten bei der Arzneimitteltherapie zu verringern. Eine Voraussetzung für die erfolgreiche Umsetzung dieser Maßnahmen ist, dass AMTS als integraler Bestandteil der täglichen Routine in einem interdisziplinären und multiprofessionellen Ansatz gelebt wird.
Tätigkeit
Erläuterung

Erläuterung

Ausbildung in anderen Heilberufen
Kommentar

Kommentar

Gabriele Timmler

Patientenfürsprecher

Dr.-Max-Krell-Park 41
02708 Großschweidnitz

Tel.: 03581 -663-2719
Mail: ed.rg-sierk@relmmiT.eleirbaG

Ulrike Schulze

Qualitätsmanagement

Dr.-Max-Krell-Park 41
02708 Großschweidnitz

Tel.: 03585 -453-1417
Mail: ed.neshcas.sms.rghks@ezluhcS.ekirlU

Ulrike Schulze

Qualitätssicherung

Dr.-Max-Krell-Park 41
02708 Großschweidnitz

Tel.: 03585 -453-1417
Mail: ed.neshcas.sms.rghks@ezluhcS.ekirlU

Sven Richter

Oberarzt

Dr.-Max-Krell-Park 41
02708 Großschweidnitz

Tel.: 03585 -453-1623
Mail: ed.neshcas.sms.rghks@thcuS

Dipl.-Heilpäd. (FH) Susan Hanusa

Heilpädagogin

Dr.-Max-Krell-Park 41
02708 Großschweidnitz

Tel.: 03585 -453-1942
Mail: ed.neshcas.sms.rghks@asunaH.nasuS

Dr.-Max-Krell-Park 41
02708 Großschweidnitz

Tel.: 03585-453-00
Mail: ed.neshcas.sms.rghks@elletstsoP

Jens Jährig-Kutschmann

Pflegedirektor

Dr.-Max-Krell-Park 41
02708 Großschweidnitz

Tel.: 03585 -453-1205
Mail: ed.neshcas.sms.rghks@rotkeridegelfP

Dipl. Ing. oec. Ute Gawollek

Verwaltungsdirektorin

Dr.-Max-Krell-Park 41
02708 Großschweidnitz

Tel.: 03585 -453-2005
Mail: ed.neshcas.sms.rghks@rotkeridsgnutlawreV

Dipl. Ing. oec. Ute Gawollek

Verwaltungsdirektorin

Dr.-Max-Krell-Park 41
02708 Großschweidnitz

Tel.: 03585 -453-2005
Mail: ed.neshcas.sms.rghks@kellowaG.etU

CÄ Dr.med. Loretta Farhat

Ärztliche Direktorin

Dr.-Max-Krell-Park 41
02708 Großschweidnitz

Tel.: 03585 -453-1005
Mail: ed.neshcas.sms.rghks@rotkeridrehciltzreA

IK: 261400938

Standortnummer: 773417000