Ärzte und Ärztinnen

Hier finden Sie Angaben zum medizinischen Personal des gesamten Krankenhauses. Informationen zum Personal der einzelnen Fachabteilungen finden Sie auf den Fachabteilungsseiten.

Berufsgruppe Anzahl Erläuterung
Anzahl (gesamt) 832,72
Personal mit direktem Beschäftigungsverhältnis 832,72 Die tarifliche wöchentliche Arbeitszeit des ärztlichen Dienstes beträgt 42 Stunden. Analog der gesetzlichen Anforderungen des Krankenhaustransparenzgesetzes werden die VK des ärztlichen Dieses jedoch einheitlich auf Basis von 40 Wochenstunden berechnet.
Personal ohne direktes Beschäftigungsverhältnis 0,00
Personal in der ambulanten Versorgung 167,54 Die tarifliche wöchentliche Arbeitszeit des ärztlichen Dienstes beträgt 42 Stunden. Analog der gesetzlichen Anforderungen des Krankenhaustransparenzgesetzes werden die VK des ärztlichen Dieses jedoch einheitlich auf Basis von 40 Wochenstunden berechnet.
Personal in der stationären Versorgung 665,18 Die tarifliche wöchentliche Arbeitszeit des ärztlichen Dienstes beträgt 42 Stunden. Analog der gesetzlichen Anforderungen des Krankenhaustransparenzgesetzes werden die VK des ärztlichen Dieses jedoch einheitlich auf Basis von 40 Wochenstunden berechnet.
maßgebliche tarifliche Wochenarbeitszeit 42,00
Berufsgruppe Anzahl Erläuterung
Anzahl (gesamt) 438,55
Personal mit direktem Beschäftigungsverhältnis 438,55 Die tarifliche wöchentliche Arbeitszeit des ärztlichen Dienstes beträgt 42 Stunden. Analog der gesetzlichen Anforderungen des Krankenhaustransparenzgesetzes werden die VK des ärztlichen Dieses jedoch einheitlich auf Basis von 40 Wochenstunden berechnet.
Personal ohne direktes Beschäftigungsverhältnis 0,00
Personal in der ambulanten Versorgung 88,50 Die tarifliche wöchentliche Arbeitszeit des ärztlichen Dienstes beträgt 42 Stunden. Analog der gesetzlichen Anforderungen des Krankenhaustransparenzgesetzes werden die VK des ärztlichen Dieses jedoch einheitlich auf Basis von 40 Wochenstunden berechnet.
Personal in der stationären Versorgung 350,05 Die tarifliche wöchentliche Arbeitszeit des ärztlichen Dienstes beträgt 42 Stunden. Analog der gesetzlichen Anforderungen des Krankenhaustransparenzgesetzes werden die VK des ärztlichen Dieses jedoch einheitlich auf Basis von 40 Wochenstunden berechnet.
maßgebliche tarifliche Wochenarbeitszeit 42,00
Berufsgruppe Anzahl Erläuterung
Anzahl (gesamt) 5,59
Personal mit direktem Beschäftigungsverhältnis 5,59 Die tarifliche wöchentliche Arbeitszeit des ärztlichen Dienstes beträgt 42 Stunden. Analog der gesetzlichen Anforderungen des Krankenhaustransparenzgesetzes werden die VK des ärztlichen Dieses jedoch einheitlich auf Basis von 40 Wochenstunden berechnet.
Personal ohne direktes Beschäftigungsverhältnis 0,00
Personal in der ambulanten Versorgung 0,91 Die tarifliche wöchentliche Arbeitszeit des ärztlichen Dienstes beträgt 42 Stunden. Analog der gesetzlichen Anforderungen des Krankenhaustransparenzgesetzes werden die VK des ärztlichen Dieses jedoch einheitlich auf Basis von 40 Wochenstunden berechnet.
Personal in der stationären Versorgung 4,68 Die tarifliche wöchentliche Arbeitszeit des ärztlichen Dienstes beträgt 42 Stunden. Analog der gesetzlichen Anforderungen des Krankenhaustransparenzgesetzes werden die VK des ärztlichen Dieses jedoch einheitlich auf Basis von 40 Wochenstunden berechnet.
Berufsgruppe Anzahl Erläuterung
Anzahl (gesamt) 5,58
Personal mit direktem Beschäftigungsverhältnis 5,58 Die tarifliche wöchentliche Arbeitszeit des ärztlichen Dienstes beträgt 42 Stunden. Analog der gesetzlichen Anforderungen des Krankenhaustransparenzgesetzes werden die VK des ärztlichen Dieses jedoch einheitlich auf Basis von 40 Wochenstunden berechnet.
Personal ohne direktes Beschäftigungsverhältnis 0,00
Personal in der ambulanten Versorgung 0,91 Die tarifliche wöchentliche Arbeitszeit des ärztlichen Dienstes beträgt 42 Stunden. Analog der gesetzlichen Anforderungen des Krankenhaustransparenzgesetzes werden die VK des ärztlichen Dieses jedoch einheitlich auf Basis von 40 Wochenstunden berechnet.
Personal in der stationären Versorgung 4,67 Die tarifliche wöchentliche Arbeitszeit des ärztlichen Dienstes beträgt 42 Stunden. Analog der gesetzlichen Anforderungen des Krankenhaustransparenzgesetzes werden die VK des ärztlichen Dieses jedoch einheitlich auf Basis von 40 Wochenstunden berechnet.