Passend dazu:
| Berufsgruppe | Anzahl | Erläuterung |
|---|---|---|
| Anzahl (gesamt) | 16,25 | Die tarifliche wöchentliche Arbeitszeit des ärztlichen Dienstes beträgt 42 Stunden. Analog der gesetzlichen Anforderungen des Krankenhaustransparenzgesetzes werden die VK des ärztlichen Dienstes jedoch einheitlich auf Basis von 40 Wochenstunden berechnet. |
| Personal mit direktem Beschäftigungsverhältnis | 16,25 | Die tarifliche wöchentliche Arbeitszeit des ärztlichen Dienstes beträgt 42 Stunden. Analog der gesetzlichen Anforderungen des Krankenhaustransparenzgesetzes werden die VK des ärztlichen Dienstes jedoch einheitlich auf Basis von 40 Wochenstunden berechnet. |
| Personal ohne direktes Beschäftigungsverhältnis | 0,00 | |
| Personal in der ambulanten Versorgung | 3,61 | Die tarifliche wöchentliche Arbeitszeit des ärztlichen Dienstes beträgt 42 Stunden. Analog der gesetzlichen Anforderungen des Krankenhaustransparenzgesetzes werden die VK des ärztlichen Dienstes jedoch einheitlich auf Basis von 40 Wochenstunden berechnet. |
| Personal in der stationären Versorgung | 12,64 | Die tarifliche wöchentliche Arbeitszeit des ärztlichen Dienstes beträgt 42 Stunden. Analog der gesetzlichen Anforderungen des Krankenhaustransparenzgesetzes werden die VK des ärztlichen Dienstes jedoch einheitlich auf Basis von 40 Wochenstunden berechnet. |
| Fall je Anzahl | 132,04 | |
| maßgebliche tarifliche Wochenarbeitszeit | 42,0 |
| Berufsgruppe | Anzahl | Erläuterung |
|---|---|---|
| Anzahl (gesamt) | 7,36 | Die tarifliche wöchentliche Arbeitszeit des ärztlichen Dienstes beträgt 42 Stunden. Analog der gesetzlichen Anforderungen des Krankenhaustransparenzgesetzes werden die VK des ärztlichen Dienstes jedoch einheitlich auf Basis von 40 Wochenstunden berechnet. |
| Personal mit direktem Beschäftigungsverhältnis | 7,36 | Die tarifliche wöchentliche Arbeitszeit des ärztlichen Dienstes beträgt 42 Stunden. Analog der gesetzlichen Anforderungen des Krankenhaustransparenzgesetzes werden die VK des ärztlichen Dienstes jedoch einheitlich auf Basis von 40 Wochenstunden berechnet. |
| Personal ohne direktes Beschäftigungsverhältnis | 0,00 | |
| Personal in der ambulanten Versorgung | 1,64 | Die tarifliche wöchentliche Arbeitszeit des ärztlichen Dienstes beträgt 42 Stunden. Analog der gesetzlichen Anforderungen des Krankenhaustransparenzgesetzes werden die VK des ärztlichen Dienstes jedoch einheitlich auf Basis von 40 Wochenstunden berechnet. |
| Personal in der stationären Versorgung | 5,72 | Die tarifliche wöchentliche Arbeitszeit des ärztlichen Dienstes beträgt 42 Stunden. Analog der gesetzlichen Anforderungen des Krankenhaustransparenzgesetzes werden die VK des ärztlichen Dienstes jedoch einheitlich auf Basis von 40 Wochenstunden berechnet. |
| Fall je Anzahl | 291,78 | |
| maßgebliche tarifliche Wochenarbeitszeit | 42,0 |