Innere Medizin

Ärztliche Fachexpertise

Innere Medizin (AQ23)

Alle Chefärzte der Inneren Medizin haben diese Facharztbezeichnung. Es besteht im Verbund die volle Weiterbildungsermächtigung (6 Jahre) für diese Zusatzbezeichnung.

Innere Medizin und Gastroenterologie (AQ26)

Die Chefärztin der Inneren Medizin II hat diese Facharztbezeichnung, es besteht eine Weiterbildungsermächtigung von 30 Monaten. 2 Oberärztinnen sind Fachärzte mit Schwerpunkt Gastroenterologie. 1 Oberärztin hat die DEGUM 1 Qualifikation für transabdominelle Sonographie.

Innere Medizin und Hämatologie und Onkologie (AQ27)

Der Chefarzt, eine Oberärztin und eine Fachärztin der Klinik für Innere Medizin IV haben diese Facharztbezeichnung. Es besteht eine Weiterbildungsermächtigung für 30 Monate.

Innere Medizin und Kardiologie (AQ28)

Für diese Facharztbezeichnung besteht eine volle Weiterbildungsermächtigung für 3 Jahre. Der Chefarzt und 3 Oberärzte sind Fachärzte für Innere Medizin und Kardiologie. Die Klinik für Innere Medizin I verfügt über eine Zusatzqualifikation zur speziellen Rhythmologie.

Innere Medizin und Nephrologie (AQ29)

Der Chefarzt der Klinik für Innere Medizin III hat diese Zusatzbezeichnung.

Innere Medizin und Pneumologie (AQ30)

Ein Oberarzt der Klinik für Innere Medizin I hat diese Facharztbezeichnung.

Allergologie (ZF03)

Ein Oberarzt der Klinik für Innere Medizin I hat diese Zusatz-Weiterbildung.

Diabetologie (ZF07)

Der Chefarzt und ein Oberarzt der Klinik für Innere Medizin III haben diese Zusatz-Weiterbildung und es besteht eine Weiterbildungsermächtigung für 1 Jahr. Außerdem hat der Chefarzt eine weitere Zusatz-Weiterbildung zum Hypertensiologen DHL.

Intensivmedizin (ZF15)

Ein Facharzt der Klinik für Innere Medizin verfügt über die Zusatz-Weiterbildung Internistische Intensivmedizin.

Notfallmedizin (ZF28)

Der Chefarzt der Klinik für Innere Medizin III hat diese Zusatz-Weiterbildung.

Palliativmedizin (ZF30)

Der Chefarzt und eine Oberärztin der Klinik für Innere Medizin IV haben diese Zusatz-Weiterbildung. Es besteht eine Weiterbildungsermächtigung für 6 Monate.