Neurologisches Fachkrankenhaus Zscheckwitz

Pflegepersonal

Personelle Ausstattung der Fachabteilung mit Pflegepersonal. Mitarbeiter, die nicht eindeutig einer Fachabteilung zugeordnet werden können, werden übergreifend für das Krankenhaus erfasst.

Mit Fachabteilungszuordnung
Berufsgruppe Anzahl Erläuterung
Anzahl (gesamt) 2,14 Die aufgeführte Anzahl der Vollkräfte für Fälle gem. KHEntgG ermittelt sich auch infolge interner Leistungsverrechnungen (ohne Versorgung § 140a SGB V).
Personal mit direktem Beschäftigungsverhältnis 2,14 Die aufgeführte Anzahl der Vollkräfte für Fälle gem. KHEntgG ermittelt sich auch infolge interner Leistungsverrechnungen (ohne Versorgung § 140a SGB V).
Personal ohne direktes Beschäftigungsverhältnis 0,00 Die aufgeführte Anzahl der Vollkräfte für Fälle gem. KHEntgG ermittelt sich auch infolge interner Leistungsverrechnungen (ohne Versorgung § 140a SGB V).
Personal in der ambulanten Versorgung 0,00 Die aufgeführte Anzahl der Vollkräfte für Fälle gem. KHEntgG ermittelt sich auch infolge interner Leistungsverrechnungen (ohne Versorgung § 140a SGB V).
Personal in der stationären Versorgung 2,14 Die aufgeführte Anzahl der Vollkräfte für Fälle gem. KHEntgG ermittelt sich auch infolge interner Leistungsverrechnungen (ohne Versorgung § 140a SGB V).
Fall je Anzahl 6,07
Mit Fachabteilungszuordnung
Berufsgruppe Anzahl Erläuterung
Anzahl (gesamt) 1,54 Die aufgeführte Anzahl der Vollkräfte für Fälle gem. KHEntgG ermittelt sich auch infolge interner Leistungsverrechnungen (ohne Versorgung § 140a SGB V).
Personal mit direktem Beschäftigungsverhältnis 1,54 Die aufgeführte Anzahl der Vollkräfte für Fälle gem. KHEntgG ermittelt sich auch infolge interner Leistungsverrechnungen (ohne Versorgung § 140a SGB V).
Personal ohne direktes Beschäftigungsverhältnis 0,00 Die aufgeführte Anzahl der Vollkräfte für Fälle gem. KHEntgG ermittelt sich auch infolge interner Leistungsverrechnungen (ohne Versorgung § 140a SGB V).
Personal in der ambulanten Versorgung 0,00 Die aufgeführte Anzahl der Vollkräfte für Fälle gem. KHEntgG ermittelt sich auch infolge interner Leistungsverrechnungen (ohne Versorgung § 140a SGB V).
Personal in der stationären Versorgung 1,54 Die aufgeführte Anzahl der Vollkräfte für Fälle gem. KHEntgG ermittelt sich auch infolge interner Leistungsverrechnungen (ohne Versorgung § 140a SGB V).
Fall je Anzahl 8,44