Kaiser-Karl-Ring 20
53111 Bonn

Tel.: 0228-551-1
Mail: ed.rvl@nnob-kinilk

  • Anzahl Betten: 705
  • Anzahl der Fachabteilungen: 4
  • Vollstationäre Fallzahl: 8.940
  • Teilstationäre Fallzahl: 623
  • Ambulante Fallzahl: 89.870
  • Krankenhausträger: Landschaftsverband Rheinland
  • Art des Trägers: öffentlich
Externe vergleichende Qualitätssicherung
Weitere Informationen
  • Externe Qualitätssicherung nach Landesrecht
    Keine Teilnahme
  • Qualität bei der Teilnahme am Disease-Management-Programm (DMP)
    Keine Teilnahme
  • Umsetzung der Mindestmengenvereinbarung
    Keine Teilnahme
  • Umsetzung von Beschlüssen des G-BA zur Qualitätssicherung
    Keine Teilnahme
  • Klärender Dialog abgeschlossen: nein
  • Klärender Dialog nicht abgeschlossen: nein
  • Keine Teilnahme am klärenden Dialog: nein
  • Mitteilung über Nichterfüllung der pflegerischen Versorgung ist nicht erfolgt: nein
Anzahl Gruppe
95 Fachärztinnen und Fachärzte, psychologische Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten sowie Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeutinnen und -psychotherapeuten, die der Fortbildungspflicht* unterliegen
76 Anzahl derjenigen Fachärztinnen und Fachärzte aus Nr. 1, die einen Fünfjahreszeitraum der Fortbildung abgeschlossen haben und damit der Nachweispflicht unterliegen
74 Anzahl derjenigen Personen aus Nr. 2, die den Fortbildungsnachweis gemäß § 3 der G-BA-Regelungen erbracht haben
* nach den „Regelungen des Gemeinsamen Bundesausschusses zur Fortbildung der Fachärztinnen und Fachärzte, der Psychologischen Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten sowie der Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeutinnen und -psychotherapeuten im Krankenhaus“

Gemäß § 4 Absatz 2 der Qualitätsmanagement-Richtlinie haben Einrichtungen die Prävention von und Intervention bei Gewalt und Missbrauch als Teil des einrichtungsinternen Qualitätsmanagements vorzusehen. Ziel ist es, Missbrauch und Gewalt insbesondere gegenüber vulnerablen Patientengruppen, wie beispielsweise Kindern und Jugendlichen oder hilfsbedürftigen Personen, vorzubeugen, zu erkennen, adäquat darauf zu reagieren und auch innerhalb der Einrichtung zu verhindern. Das jeweilige Vorgehen wird an Einrichtungsgröße, Leistungsspektrum und den Patientinnen und Patienten ausgerichtet, um so passgenaue Lösungen zur Sensibilisierung der Teams sowie weitere geeignete vorbeugende und intervenierende Maßnahmen festzulegen. Dies können u. a. Informationsmaterialien, Kontaktadressen, Schulungen/Fortbildungen, Verhaltenskodizes, Handlungsempfehlungen/Interventionspläne oder umfassende Schutzkonzepte sein.

  • Liegt ein Schutzkonzept vor? Ja
Gemäß § 4 Absatz 2 in Verbindung mit Teil B Abschnitt I § 1 der Qualitätsmanagement-Richtlinie haben sich Einrichtungen, die Kinder und Jugendliche versorgen, gezielt mit der Prävention von und Intervention bei (sexueller) Gewalt und Missbrauch bei Kindern und Jugendlichen zu befassen (Risiko- und Gefährdungsanalyse) und – der Größe und Organisationsform der Einrichtung entsprechend – konkrete Schritte und Maßnahmen abzuleiten (Schutzkonzept). In diesem Abschnitt geben Krankenhäuser, die Kinder und Jugendliche versorgen, an, ob sie gemäß § 4 Absatz 2 in Verbindung mit Teil B Abschnitt I § 1 der Qualitätsmanagement-Richtlinie ein Schutzkonzept gegen (sexuelle) Gewalt bei Kindern und Jugendlichen aufweisen.
  • Arzneimittelkommission

Arbeitsanweisung "KIS - Aufnahme, Behandlung, Entlassung (ÄTD und PED)"

27.05.2019

  • Bereitstellung einer geeigneten Infrastruktur zur Sicherstellung einer fehlerfreien Zubereitung
  • Anwendung von gebrauchsfertigen Arzneimitteln bzw. Zubereitungen
  • Informationen über die Zubereitung von parenteralen Antiinfektiva, Informationen zu Teilbarkeit und Sondengängigkeit
  • Vorhandensein von elektronischen Systemen zur Entscheidungsunterstützung (z.B. Meona®, Rpdoc®, AIDKlinik®, ID Medics® bzw. ID Diacos® Pharma)
  • Bestellung und Abgabe
  • Fallbesprechungen
  • Maßnahmen zur Vermeidung von Arzneimittelverwechslung
  • Teilnahme an einem einrichtungsübergreifenden Fehlermeldesystem (siehe Kapitel 12.2.3.2)
  • Patientenbezogene Abgabe von Hochrisiko-Arzneimitteln (z. B. Zytostatika), sowie nur patientenbezogene Abgabe bestimmter, im besonderen Maße risikobehafteter Arzneimittelgruppen (z. B. neue orale Antikoagulantien, potente CYP-Inhibitoren/-Induktoren, Depot-Präparate)
  • Aushändigung von arzneimittelbezogenen Informationen für die Weiterbehandlung und Anschlussversorgung der Patientin oder des Patienten im Rahmen eines (ggf. vorläufigen) Entlassbriefs
  • Aushändigung von Patienteninformationen zur Umsetzung von Therapieempfehlungen
  • Aushändigung des Medikationsplans
  • bei Bedarf Arzneimittel-Mitgabe oder Ausstellung von Entlassrezepten
Die Instrumente und Maßnahmen zur Förderung der Arzneimitteltherapiesicherheit werden mit Fokus auf den typischen Ablauf des Medikationsprozesses bei der stationären Patientenversorgung dargestellt. Eine Besonderheit des Medikationsprozesses im stationären Umfeld stellt das Überleitungsmanagement bei Aufnahme und Entlassung dar. Die im Folgenden gelisteten Instrumente und Maßnahmen adressieren Strukturelemente, z.B. besondere EDV-Ausstattung und Arbeitsmaterialien, sowie Prozessaspekte, wie Arbeitsbeschreibungen für besonders risikobehaftete Prozessschritte bzw. Konzepte zur Sicherung typischer Risikosituationen. Zusätzlich können bewährte Maßnahmen zur Vermeidung von bzw. zum Lernen aus Medikationsfehlern angegeben werden. Das Krankenhaus stellt hier dar, mit welchen Aspekten es sich bereits auseinandergesetzt bzw. welche Maßnahmen es konkret umgesetzt hat. Die folgenden Aspekte können, gegebenenfalls unter Verwendung von Freitextfeldern, dargestellt werden:
- Aufnahme ins Krankenhaus, inklusive Anamnese
; Dargestellt werden können Instrumente und Maßnahmen zur Ermittlung der bisherigen Medikation (Arzneimittelanamnese), der anschließenden klinischen Bewertung und der Umstellung auf die im Krankenhaus verfügbare Medikation (Hausliste), sowie zur Dokumentation, sowohl der ursprünglichen Medikation der Patientin oder des Patienten als auch der für die Krankenhausbehandlung angepassten Medikation.
- Medikationsprozess im Krankenhaus
Im vorliegenden Rahmen wird beispielhaft von folgenden Teilprozessen ausgegangen: Arzneimittelanamnese – Verordnung – Patienteninformation – Arzneimittelabgabe – Arzneimittelanwendung – Dokumentation – Therapieüberwachung – Ergebnisbewertung. Dargestellt werden können hierzu Instrumente und Maßnahmen zur sicheren Arzneimittelverordnung, z. B. bezüglich Leserlichkeit, Eindeutigkeit und Vollständigkeit der Dokumentation, aber auch bezüglich Anwendungsgebiet, Wirksamkeit, Nutzen-Risiko-Verhältnis, Verträglichkeit (inklusive potentieller Kontraindikationen, Wechselwirkungen u. Ä.) und Ressourcenabwägungen. Außerdem können Angaben zur Unterstützung einer zuverlässigen Arzneimittelbestellung, -abgabe und -anwendung bzw. -verabreichung gemacht werden.
- Entlassung
Dargestellt werden können insbesondere die Maßnahmen der Krankenhäuser, die sicherstellen, dass eine strukturierte und sichere Weitergabe von Informationen zur Arzneimitteltherapie an weiterbehandelnde Ärztinnen und Ärzte sowie die angemessene Ausstattung der Patientinnen und Patienten mit Arzneimittelinformationen, Medikationsplan und Medikamenten bzw. Arzneimittelverordnungen erfolgt.
AMTS ist die Gesamtheit der Maßnahmen zur Gewährleistung eines optimalen Medikationsprozesses mit dem Ziel, Medikationsfehler und damit vermeidbare Risiken für Patientinnen und Patienten bei der Arzneimitteltherapie zu verringern. Eine Voraussetzung für die erfolgreiche Umsetzung dieser Maßnahmen ist, dass AMTS als integraler Bestandteil der täglichen Routine in einem interdisziplinären und multiprofessionellen Ansatz gelebt wird.
Tätigkeit
Erläuterung

u. a. Projekte mit der Rechtsmedizin der Rheinischen Friedrich-Wilhelms-Universität Bonn und der Heinrich-Heine-Universität Düsseldorf (KJPPP), Studie zur Erforschung der Wirksamkeit von Behandlungsvereinbarungen, PsychCare - Wirksamkeit sektorenübergreifender Versorgungsmodelle in der Psychiatrie

Erläuterung

Als Akademisches Lehrkrankenhaus der Universität Bonn bieten wir PJ-Studierenden eine fachlich vielseitige Ausbildung in den Fächern Psychiatrie, Kinder- und Jugendpsychiatrie und Neurologie. Famulaturen werden gerne ermöglicht. Es findet regelmäßig Studentenunterricht in der LVR-Klinik Bonn statt.

Erläuterung

Die Chefärzt*innen Prof. Dr. Banger, Dr. Schormann, Prof. Dr. Dohmen, PD Dr. Brockhaus-Dumke, Prof. Dr. Kühn, PD Dr. Huys, Dr. Thiemann und Prof. Dr. Borusiak verfügen über Lehraufträge an verschiedenen Hochschulen/Universitäten im Rahmen der medinzinischen Ausbildung.

Erläuterung

Die Betreuung erfolgt durch die habilitierten Chefärzt*innen der Abteilungen.

Ausbildung in anderen Heilberufen
Kommentar

Im Hause werden Auszubildende der Physiotherapie der Deutschen Angestellten-Akademie betreut.

Kommentar

In der LVR-Pflegeschule Bonn, integriert in das Bildungszentrum für Pflegeberufe der LVR-Klinik Bonn, stehen 150 Ausbildungsplätze für angehende Pflegefachfrauen und -männer zur Verfügung.

Kommentar

Ergotherapeutinnen und Ergotherapeuten in der Ausbildung werden im Rahmen ihres berufsbegleitenden Praktikums in der LVR-Klinik Bonn eingesetzt und unterstützt.

Werner Supp

Ombudsperson

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Tel.: 0228 -551-2921
Mail: ed.rvl@ppus.renrew

Silvia Rottland

Presse- und Öffentlichkeitsarbeit

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Tel.: 0228 -551-2169
Mail: ed.rvl@dnalttor.aivlis

Barbara Bowert

Qualitätsmanagerin

Kaiser-Karl-Ring 20
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Tel.: 0228 -551-2995
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Prof. Dr. Christian Dohmen

Chefarzt der Neurologie

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Tel.: 0228 -551-2155
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Kerstin Seemann

Leitung der Apotheke

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Tel.: 0228 -551-2288
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Dr. Petra Briel

Inklusionsbeauftragte

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Elvira Lange

Pflegedirektorin

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Tel.: 0228 -551-2137
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Klaus-Werner Szesik

Kaufmännischer Direktor und Vorstandsvorsitzender

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Klaus-Werner Szesik

Kaufmännischer Direktor und Vorstandsvorsitzender

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Prof. Dr. Markus Banger

Ärztlicher Direktor

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Tel.: 0228 -551-2100
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IK: 260530272

Standortnummer: 772178000

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