Temporäre Weichteildeckung: Durch alloplastisches Material, großflächig: Sonstige Teile Kopf Sonstige Teile Kopf (5-916.74)
129
Radikale und ausgedehnte Exzision von erkranktem Gewebe an Haut und Unterhaut: Ohne primären Wundverschluss, histographisch kontrolliert (mikrographische Chirurgie): Sonstige Teile Kopf Sonstige Teile Kopf (5-895.14)
119
Lokale Lappenplastik an Haut und Unterhaut: Verschiebe-Rotations-Plastik, großflächig: Sonstige Teile Kopf Sonstige Teile Kopf (5-903.64)
76
Exzision und Destruktion von erkranktem Gewebe der Nase: Exzision an der äußeren Nase, histographisch kontrolliert (mikrographische Chirurgie) (5-212.1)
56
(9-984.7)
52
Temporäre Weichteildeckung: Durch alloplastisches Material, kleinflächig: Sonstige Teile Kopf Sonstige Teile Kopf (5-916.24)
48
(9-984.8)
35
Radikale und ausgedehnte Exzision von erkranktem Gewebe an Haut und Unterhaut: Ohne primären Wundverschluss, histographisch kontrolliert (mikrographische Chirurgie): Brustwand und Rücken Brustwand und Rücken (5-895.1a)
32
Szintigraphie des Lymphsystems: Planare Lymphszintigraphie zur Lokalisationsdiagnostik: Mit Gabe von radioaktiv markierten ungerichteten Substanzen Mit Gabe von radioaktiv markierten ungerichteten Substanzen (3-709.00)
31
Freie Hauttransplantation, Empfängerstelle: Vollhaut, großflächig: Sonstige Teile Kopf Sonstige Teile Kopf (5-902.64)
- in Kooperation der Klinik Gynäkologie und Geburtshilfe, Schwerpunkt Geburtshilfe, Standort KEvB Potsdam und dem Klinikum Westbrandenburg (Klinik für Kinder- und Jugendmedizin, Perinatalzentrum Level 1)
- bereits extern positiv geprüft
Fachärztinnen und Fachärzte, psychologische Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten sowie Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeutinnen und -psychotherapeuten, die der Fortbildungspflicht* unterliegen
220
Anzahl derjenigen Fachärztinnen und Fachärzte aus Nr. 1, die einen Fünfjahreszeitraum der Fortbildung abgeschlossen haben und damit der Nachweispflicht unterliegen
181
Anzahl derjenigen Personen aus Nr. 2, die den Fortbildungsnachweis gemäß § 3 der G-BA-Regelungen erbracht haben
* nach den „Regelungen des Gemeinsamen Bundesausschusses zur Fortbildung der Fachärztinnen und Fachärzte, der Psychologischen Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten sowie der Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeutinnen und -psychotherapeuten im Krankenhaus“