Anästhesie, Intensivmedizin und Schmerztherapie

Ambulante Behandlungsmöglichkeiten

Schmerzambulanz
Ambulanzarzt/-ärztin: Ermächtigung zur ambulanten Behandlung nach § 116 SGB V bzw. § 31a Abs. 1 Ärzte-ZV (besondere Untersuchungs- und Behandlungsmethoden oder Kenntnisse von Krankenhausärzten und Krankenhausärztinnen) (AM04)
Kommentar: Schmerztherapie auf Überweisung durch Vertragsärzte bei Patienten mit Tumorschmerz, visceralem Schmerz, Ischämieschmerz, Kopf- und Gesichtsschmerz, Weichteilrheumatismus, chronischen Schmerzbildern
Angebotene Leistung: Schmerztherapie
Notaufnahme
Ambulanzarzt/-ärztin: Notfallambulanz (24h) (AM08)
Kommentar: Die interdisziplinäre Notaufnahme ist rund um die Uhr für Patienten mit akuten Erkrankungen oder Verletzungen geöffnet.
Angebotene Leistung: