Anästhesie, Intensiv- und Notfallmedizin

Ambulante Behandlungsmöglichkeiten

Ermächtigung zur ambulanten Behandlung nach § 116 SGB V bzw. § 31a Abs. 1 Ärzte-ZV (besondere Untersuchungs- und Behandlungsmethoden oder Kenntnisse von Krankenhausärzten und Krankenhausärztinnen)
Ambulanzarzt/-ärztin: Ermächtigung zur ambulanten Behandlung nach § 116 SGB V bzw. § 31a Abs. 1 Ärzte-ZV (besondere Untersuchungs- und Behandlungsmethoden oder Kenntnisse von Krankenhausärzten und Krankenhausärztinnen) (AM04)
Kommentar: KV Ermächtigung für die im Klinikum zum KV-Verfahren zugelassenen Ärzte liegt vor
Angebotene Leistung: Sonstiges - Versorgungsschwerpunkt in sonstigen medizinischen Bereichen
Sonstiges - Versorgungsschwerpunkt in sonstigen medizinischen Bereichen
Sonstiges - Versorgungsschwerpunkt in sonstigen medizinischen Bereichen
Sonstiges - Versorgungsschwerpunkt in sonstigen medizinischen Bereichen
Sonstiges - Versorgungsschwerpunkt in sonstigen medizinischen Bereichen
Sonstiges - Versorgungsschwerpunkt in sonstigen medizinischen Bereichen
Sonstiges - Versorgungsschwerpunkt in sonstigen medizinischen Bereichen
Notfallambulanz (24h)
Ambulanzarzt/-ärztin: Notfallambulanz (24h) (AM08)
Kommentar:
Angebotene Leistung:
Privatambulanz
Ambulanzarzt/-ärztin: Privatambulanz (AM07)
Kommentar:
Angebotene Leistung: