Augenklinik

Ambulante Behandlungsmöglichkeiten

Augenambulanz
Ambulanzarzt/-ärztin: Ermächtigung zur ambulanten Behandlung nach § 116 SGB V bzw. § 31a Abs. 1 Ärzte-ZV (besondere Untersuchungs- und Behandlungsmethoden oder Kenntnisse von Krankenhausärzten und Krankenhausärztinnen) (AM04)
Kommentar: Sprechzeiten Montag bis Freitag von 8.00 bis 15.00 Uhr/ Patienten benötigen einen Überweisungsschein vom niedergelassenen Augenarzt
Angebotene Leistung:
Notfallsprechstunde
Ambulanzarzt/-ärztin: Ermächtigung zur ambulanten Behandlung nach § 116 SGB V bzw. § 31a Abs. 1 Ärzte-ZV (besondere Untersuchungs- und Behandlungsmethoden oder Kenntnisse von Krankenhausärzten und Krankenhausärztinnen) (AM04)
Kommentar: Bei Notfällen steht den Patienten ein Arzt zur raschen und kompetenten Hilfe zur Verfügung. Für Notfälle außerhalb der Sprechzeiten: (03591) 363
Angebotene Leistung:
Arbeitsunfallsprechstunde
Ambulanzarzt/-ärztin: D-Arzt-/Berufsgenossenschaftliche Ambulanz (AM09)
Kommentar: Arbeitsunfälle werden während und außerhalb der normalen Sprechstunde in der Klinik umgehend behandelt.
Angebotene Leistung:
Privat- und Selbstzahlersprechstunde
Ambulanzarzt/-ärztin: Privatambulanz (AM07)
Kommentar: Jeder Patient, unabhängig davon, welcher Krankenkasse er angehört, hat die Möglichkeit, sich nach vorheriger Terminabsprache, in der Klinik vorzustellen.
Angebotene Leistung: