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Oberlausitz-Kliniken gGmbH / Krankenhaus Bautzen

Oberlausitz-Kliniken gGmbH / Krankenhaus Bautzen
Oberlausitz-Kliniken gGmbH / Krankenhaus Bautzen

Am Stadtwall 3
02625 Bautzen

Tel.: 03591-3630
Fax: 03591-363-2549
Mail: ed.nekinilk-ztisualrebo@ofni

  • Anzahl Betten: 415
  • Anzahl der Fachabteilungen: 10
  • Vollstationäre Fallzahl: 17.105
  • Teilstationäre Fallzahl: 395
  • Ambulante Fallzahl: 38.643
  • Krankenhausträger: Oberlausitz-Kliniken gGmbH / Am Stadtwall 3, 02625 Bautzen
  • Art des Trägers: öffentlich
Externe vergleichende Qualitätssicherung
Weitere Informationen
  • Externe Qualitätssicherung nach Landesrecht
    Keine Teilnahme
Diabetes mellitus Typ 1

Im Rahmen der Ermächtigung der Klinik für Kinder- und Jugendmedizin.

Erbrachte Menge 10
Ausnahme? Keine Ausnahme
Gesamtergebnis Prognosedarlegung: nein
Leistungsmenge Berichtsjahr: 1
Leistungsmenge Prognosejahr: 0
Prüfung Landesverbände? nein
Ausnahmetatbestand? nein
Ergebnis der Prüfung der Landesbehörden? nein
Übergangsregelung? nein
Gesamtergebnis Prognosedarlegung: ja
Leistungsmenge Berichtsjahr: 10
Leistungsmenge Prognosejahr: 11
Prüfung Landesverbände? ja
Ausnahmetatbestand? ja
Ergebnis der Prüfung der Landesbehörden? ja
Übergangsregelung? nein
Nr. Erläuterung
CQ01 Maßnahmen zur Qualitätssicherung für die stationäre Versorgung bei der Indikation Bauchaortenaneurysma
CQ07 Maßnahmen zur Qualitätssicherung der Versorgung von Früh- und Reifgeborenen – Perinataler Schwerpunkt
  • Klärender Dialog abgeschlossen: nein
  • Klärender Dialog nicht abgeschlossen: nein
  • Keine Teilnahme am klärenden Dialog: nein
  • Mitteilung über Nichterfüllung der pflegerischen Versorgung ist nicht erfolgt: ja
Anzahl Gruppe
100 Fachärztinnen und Fachärzte, psychologische Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten sowie Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeutinnen und -psychotherapeuten, die der Fortbildungspflicht* unterliegen
83 Anzahl derjenigen Fachärztinnen und Fachärzte aus Nr. 1, die einen Fünfjahreszeitraum der Fortbildung abgeschlossen haben und damit der Nachweispflicht unterliegen
82 Anzahl derjenigen Personen aus Nr. 2, die den Fortbildungsnachweis gemäß § 3 der G-BA-Regelungen erbracht haben
* nach den „Regelungen des Gemeinsamen Bundesausschusses zur Fortbildung der Fachärztinnen und Fachärzte, der Psychologischen Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten sowie der Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeutinnen und -psychotherapeuten im Krankenhaus“

Gemäß § 4 Absatz 2 der Qualitätsmanagement-Richtlinie haben Einrichtungen die Prävention von und Intervention bei Gewalt und Missbrauch als Teil des einrichtungsinternen Qualitätsmanagements vorzusehen. Ziel ist es, Missbrauch und Gewalt insbesondere gegenüber vulnerablen Patientengruppen, wie beispielsweise Kindern und Jugendlichen oder hilfsbedürftigen Personen, vorzubeugen, zu erkennen, adäquat darauf zu reagieren und auch innerhalb der Einrichtung zu verhindern. Das jeweilige Vorgehen wird an Einrichtungsgröße, Leistungsspektrum und den Patientinnen und Patienten ausgerichtet, um so passgenaue Lösungen zur Sensibilisierung der Teams sowie weitere geeignete vorbeugende und intervenierende Maßnahmen festzulegen. Dies können u. a. Informationsmaterialien, Kontaktadressen, Schulungen/Fortbildungen, Verhaltenskodizes, Handlungsempfehlungen/Interventionspläne oder umfassende Schutzkonzepte sein.

  • Liegt ein Schutzkonzept vor? Ja
Gemäß § 4 Absatz 2 in Verbindung mit Teil B Abschnitt I § 1 der Qualitätsmanagement-Richtlinie haben sich Einrichtungen, die Kinder und Jugendliche versorgen, gezielt mit der Prävention von und Intervention bei (sexueller) Gewalt und Missbrauch bei Kindern und Jugendlichen zu befassen (Risiko- und Gefährdungsanalyse) und – der Größe und Organisationsform der Einrichtung entsprechend – konkrete Schritte und Maßnahmen abzuleiten (Schutzkonzept). In diesem Abschnitt geben Krankenhäuser, die Kinder und Jugendliche versorgen, an, ob sie gemäß § 4 Absatz 2 in Verbindung mit Teil B Abschnitt I § 1 der Qualitätsmanagement-Richtlinie ein Schutzkonzept gegen (sexuelle) Gewalt bei Kindern und Jugendlichen aufweisen.
  • Arzneimittelkommission
  • Bereitstellung einer geeigneten Infrastruktur zur Sicherstellung einer fehlerfreien Zubereitung
  • Zubereitung durch pharmazeutisches Personal
  • Anwendung von gebrauchsfertigen Arzneimitteln bzw. Zubereitungen
  • Fallbesprechungen
  • Spezielle AMTS-Visiten (z. B. pharmazeutische Visiten, antibiotic stewardship, Ernährung)
  • Aushändigung von arzneimittelbezogenen Informationen für die Weiterbehandlung und Anschlussversorgung der Patientin oder des Patienten im Rahmen eines (ggf. vorläufigen) Entlassbriefs
  • Aushändigung von Patienteninformationen zur Umsetzung von Therapieempfehlungen
  • bei Bedarf Arzneimittel-Mitgabe oder Ausstellung von Entlassrezepten
Die Instrumente und Maßnahmen zur Förderung der Arzneimitteltherapiesicherheit werden mit Fokus auf den typischen Ablauf des Medikationsprozesses bei der stationären Patientenversorgung dargestellt. Eine Besonderheit des Medikationsprozesses im stationären Umfeld stellt das Überleitungsmanagement bei Aufnahme und Entlassung dar. Die im Folgenden gelisteten Instrumente und Maßnahmen adressieren Strukturelemente, z.B. besondere EDV-Ausstattung und Arbeitsmaterialien, sowie Prozessaspekte, wie Arbeitsbeschreibungen für besonders risikobehaftete Prozessschritte bzw. Konzepte zur Sicherung typischer Risikosituationen. Zusätzlich können bewährte Maßnahmen zur Vermeidung von bzw. zum Lernen aus Medikationsfehlern angegeben werden. Das Krankenhaus stellt hier dar, mit welchen Aspekten es sich bereits auseinandergesetzt bzw. welche Maßnahmen es konkret umgesetzt hat. Die folgenden Aspekte können, gegebenenfalls unter Verwendung von Freitextfeldern, dargestellt werden:
- Aufnahme ins Krankenhaus, inklusive Anamnese
; Dargestellt werden können Instrumente und Maßnahmen zur Ermittlung der bisherigen Medikation (Arzneimittelanamnese), der anschließenden klinischen Bewertung und der Umstellung auf die im Krankenhaus verfügbare Medikation (Hausliste), sowie zur Dokumentation, sowohl der ursprünglichen Medikation der Patientin oder des Patienten als auch der für die Krankenhausbehandlung angepassten Medikation.
- Medikationsprozess im Krankenhaus
Im vorliegenden Rahmen wird beispielhaft von folgenden Teilprozessen ausgegangen: Arzneimittelanamnese – Verordnung – Patienteninformation – Arzneimittelabgabe – Arzneimittelanwendung – Dokumentation – Therapieüberwachung – Ergebnisbewertung. Dargestellt werden können hierzu Instrumente und Maßnahmen zur sicheren Arzneimittelverordnung, z. B. bezüglich Leserlichkeit, Eindeutigkeit und Vollständigkeit der Dokumentation, aber auch bezüglich Anwendungsgebiet, Wirksamkeit, Nutzen-Risiko-Verhältnis, Verträglichkeit (inklusive potentieller Kontraindikationen, Wechselwirkungen u. Ä.) und Ressourcenabwägungen. Außerdem können Angaben zur Unterstützung einer zuverlässigen Arzneimittelbestellung, -abgabe und -anwendung bzw. -verabreichung gemacht werden.
- Entlassung
Dargestellt werden können insbesondere die Maßnahmen der Krankenhäuser, die sicherstellen, dass eine strukturierte und sichere Weitergabe von Informationen zur Arzneimitteltherapie an weiterbehandelnde Ärztinnen und Ärzte sowie die angemessene Ausstattung der Patientinnen und Patienten mit Arzneimittelinformationen, Medikationsplan und Medikamenten bzw. Arzneimittelverordnungen erfolgt.
AMTS ist die Gesamtheit der Maßnahmen zur Gewährleistung eines optimalen Medikationsprozesses mit dem Ziel, Medikationsfehler und damit vermeidbare Risiken für Patientinnen und Patienten bei der Arzneimitteltherapie zu verringern. Eine Voraussetzung für die erfolgreiche Umsetzung dieser Maßnahmen ist, dass AMTS als integraler Bestandteil der täglichen Routine in einem interdisziplinären und multiprofessionellen Ansatz gelebt wird.
Tätigkeit
Erläuterung

Ausbildung in anderen Heilberufen
Kommentar

Kommentar

Kommentar

Kommentar

Kommentar

Kommentar

Ulrike Bujanowski

Mitarbeiterin Qualitätsmanagement

Am Stadtwall 3
02625 Bautzen

Tel.: 03591 -363-2856
Mail: ed.nekinilK-ztisualrebO@ikswonajuB.ekirlU

Caroline Lessing

Mitarbeiterin Qualitätsmanagement

Am Stadtwall 3
02625 Bautzen

Tel.: 03591 -363-2856
Mail: ed.nekinilK-ztisualrebO@ofni

Daniela Lehder

Büroleiterin Geschäftsführung/ Referentin OLK-Unternehmensgruppe/ Leiterin Qualitätsmanagement

Am Stadtwall 3
02625 Bautzen

Tel.: 03591 -363-2320
Mail: ed.nekinilk-ztisualrebo@ofni

Dr. med. Ulf Winkler

Ärztlicher Direktor

Am Stadtwall 3
02625 Bautzen

Tel.: 03591 -363-2342
Mail: ed.nekinilk-ztisualrebo@ofni

Dr. med. Frank Weder

Ärztlicher Direktor

Am Stadtwall 3
02625 Bautzen

Tel.: 03591 -363-2781
Mail: ed.nekinilk-ztisualrebo@ofni

Gabriele Melzer

Leiterin Zentralapotheke

Am Stadtwall 3
02625 Bautzen

Tel.: 03594 -7873280-
Mail: ed.nekinilk-ztisualrebo@ofni

Dipl. Sozialarbeiterin (FH) Stephanie Bonk

Stellvertretende Leitung Sozialdienst

Am Stadtwall 3
02625 Bautzen

Tel.: 03594 -787-3101
Mail: ed.nekinilK-ztisualrebO@ofni

Dipl. Sozialpädagogin/ Sozialarbeiterin (FH) Anja Schattling

Leiterin Sozialdienst

Am Stadtwall 3
02625 Bautzen

Tel.: 03591 -363-2492
Mail: ed.nekinilK-ztisualrebO@ofni

Am Stadtwall 3
02625 Bautzen

Tel.: 03591-3630
Fax: 03591-363-2549
Mail: ed.nekinilk-ztisualrebo@ofni

Manja Hollmann

Pflegedirektorin

Am Stadtwall 3
02625 Bautzen

Tel.: 03591 -363-2479
Mail: ed.nekinilk-ztisualrebo@ofni

Reiner E. Rogowski

Geschäftsführer

Am Stadtwall 3
02625 Bautzen

Tel.: 03591 -363-2501
Mail: ed.nekinilk-ztisualrebo@ofni

Reiner E. Rogowski

Geschäftsführer

Am Stadtwall 3
02625 Bautzen

Tel.: 03951 -363-2501
Mail: ed.nekinilk-ztisualrebo@ofni

Dr. med. Ulf Winkler

Ärztlicher Direktor

Am Stadtwall 3
02625 Bautzen

Tel.: 03591 -363-2342
Mail: ed.nekinilk-ztisualrebo@ofni

Dr. med. Frank Weder

Ärztlicher Direktor

Am Stadtwall 3
02625 Bautzen

Tel.: 03591 -363-2781
Mail: ed.nekinilk-ztisualrebo@ofni

IK: 261401041

Standortnummer: 771695000

Alte Standortnummer: 771695000

  • http://www.olpk.de Zur Oberlausitz Pflegeheim & Kurzzeitpflege gGmbH (OLPK) gehören drei Pflegeheime (Bischofswerda, Neukirch und Großdubrau) und zwei Kurzzeitpflegeeinrichtungen (Bautzen und Bischofswerda).
  • http://www.wlpk.de Zur Westlausitz Pflegeheim & Kurzzeitpflege gGmbH (WLPK) gehören drei Pflegeheime (Pulsnitz, Ohorn, Elstra), zwei Tagespflegeeinrichtungen (Kamenz, Pulsnitz) u. ein Zentrum f. Wachkomapat. (Pulsnitz).
  • https://www.pflegeheim-sohland.de Zur Pflege- u. Therapieeinrichtung Sohland a.d. Spree gGmbH gehören die Seniorenanlage Sohland Mitte, das Seniorenhaus an der Spree Taubenheim, ein amb. Pflegedienst und eine Praxis für Ergotherapie.
  • http://www.ol-physio.de Die Homepage der OL Physio GmbH bietet zahlreiche Informationen über das Angebot an den Standorten Bautzen und Bischofswerda (ambulante Therapie und Rehabilitation, Präventions-/Gesundheitsmaßnahmen).
  • http://www.mvzo.de Die Medizinische Versorgungszentren der Oberlausitz gGmbH (MVZO) wurde 2006 gegründet und ist Träger von zwei Medizinischen Versorgungszentren mit mehreren Praxen in der Oberlausitz.
  • http://www.cdbit.de Als Betreiber der Krankenhausküche übernimmt die CDB Dienstleistungsbetriebe GmbH unter anderem die Speisenversorgung der Patienten und Mitarbeiter in den Krankenhäusern Bautzen und Bischofswerda.