Akute Infektionen an mehreren oder nicht näher bezeichneten Lokalisationen der oberen Atemwege - Akute Infektion der oberen Atemwege nicht näher bezeichnet (J06.9)
127
Virusbedingte und sonstige näher bezeichnete Darminfektionen - Enteritis durch Rotaviren (A08.0)
71
Skabies (B86)
71
Sonstige und nicht näher bezeichnete Gastroenteritis und Kolitis infektiösen und nicht näher bezeichneten Ursprungs - Sonstige und nicht näher bezeichnete Gastroenteritis und Kolitis nicht näher bezeichneten Ursprungs (A09.9)
69
Akute Bronchitis - Akute Bronchitis nicht näher bezeichnet (J20.9)
65
Akute Infektionen an mehreren oder nicht näher bezeichneten Lokalisationen der oberen Atemwege - Sonstige akute Infektionen an mehreren Lokalisationen der oberen Atemwege (J06.8)
48
Pneumonie Erreger nicht näher bezeichnet - Bronchopneumonie nicht näher bezeichnet (J18.0)
45
Oberflächliche Verletzung des Kopfes - Oberflächliche Verletzung des Kopfes Teil nicht näher bezeichnet - Prellung (S00.95)
45
Grippe durch saisonale nachgewiesene Influenzaviren - Grippe mit sonstigen Manifestationen an den Atemwegen saisonale Influenzaviren nachgewiesen (J10.1)
39
Akute Laryngitis und Tracheitis - Akute Laryngitis (J04.0)
Psychosoziale Interventionen: Familien-, Paar- und Erziehungsberatung: Mindestens 50 Minuten bis 2 Stunden Mindestens 50 Minuten bis 2 Stunden (9-401.10)
23
Maschinelle Beatmung und Atemunterstützung bei Kindern und Jugendlichen: Atemunterstützung durch Anwendung von High-Flow-Nasenkanülen [HFNC-System] (8-712.1)
21
(9-984.8)
20
Monitoring von Atmung, Herz und Kreislauf ohne Messung des Pulmonalarteriendruckes und des zentralen Venendruckes (8-930)
Fachärztinnen und Fachärzte, psychologische Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten sowie Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeutinnen und -psychotherapeuten, die der Fortbildungspflicht* unterliegen
53
Anzahl derjenigen Fachärztinnen und Fachärzte aus Nr. 1, die einen Fünfjahreszeitraum der Fortbildung abgeschlossen haben und damit der Nachweispflicht unterliegen
53
Anzahl derjenigen Personen aus Nr. 2, die den Fortbildungsnachweis gemäß § 3 der G-BA-Regelungen erbracht haben
* nach den „Regelungen des Gemeinsamen Bundesausschusses zur Fortbildung der Fachärztinnen und Fachärzte, der Psychologischen Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten sowie der Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeutinnen und -psychotherapeuten im Krankenhaus“