UniversitätsZahnMedizin - Poliklinik für Kieferorthopädie

Medizinisches Leistungsangebot (lt. Auswahlliste)

Bezeichnung Schlüssel
Prä- und postchirurgische Behandlung von Dysgnathiepatienten VX00
Behandlung von Zahnfehlstellungen und Bisslageanomalien bei Kindern, Jugendlichen und Erwachsenen mittels verschiedener Behandlungstechniken (labial, lingual, Schienen s.u.) VX00
Behandlung der obstrukiven Schlafapnoe gemeinsam mit der HNO, MKG, Schlaflabor der Neurologie, Schlaflabor der Kinderklinik und Anfertigung spezieller Antischnarchapparaturen VX00
Behandlung jugendlicher und erwachsener Patienten, incl. prächirurgischer Behandlung bei Dysgnathiepatienten und präprothetischer Therapie VX00
Gaumenimplantate und Miniimplantate zur skelettalen Verankerung, um Extraktionen beim Zahnengstand zu vermeiden VX00
Funktionskieferorthopädie und Funktionsanalyse mittels elektronischer Gelenkbahn-registrierung bei potentiellen Kiefergelenksdysmorphien VX00
Mundmotorische Stimulationstherapie bei behinderten Kindern VX00
Kieferorthopädische Behandlung von geistig verzögerten und beeinträchtigten Patienten VX00
Autologe Zahntransplantation nach traumatischem Zahnverlust oder bei Aplasie von Zahnkeimen oder nicht erhaltungswürdigen Zähnen VX00
Die “unsichtbare” Zahnkorrektur mittels Schienen VX00
Kieferorthopädische Einordnung retinierter Zähne, speziell Eckzähne und bei Syndrompatienten VX00
Lingualtechnik VX00
Kieferorthopädische Begleitbehandlung bei Lippen-Kiefer-Gaumen-Segel-Spalten und bei Syndromen oder medizinisch beeinträchtigten Patient*innen VX00
Integraler Bestandteil der UniversitätsZahnMedizin (UZM) VZ00
Diagnostik und Therapie von sonstigen neurovaskulären Erkrankungen VN02
Schlafmedizin VN22
Diagnostik und Therapie von Arthropathien VO01
Diagnostik und Therapie von dentofazialen Anomalien VZ06
Diagnostik und Therapie von Krankheiten des Kiefers und Kiefergelenks VZ16
Diagnostik und Therapie von Spaltbildungen im Kiefer- und Gesichtsbereich VZ17
Diagnostik und Therapie von Störungen der Zahnentwicklung und des Zahndurchbruchs VZ18