Ärzte und Ärztinnen

Personelle Ausstattung der Fachabteilung mit Ärztinnen und Ärzten. Mitarbeitende, die nicht eindeutig einer Fachabteilung zugeordnet werden können, werden übergreifend für das Krankenhaus erfasst.

Berufsgruppe Anzahl Erläuterung
Anzahl (gesamt) 42,84 Die tarifliche wöchentliche Arbeitszeit des ärztlichen Dienstes beträgt 42 Stunden. Analog der gesetzlichen Anforderungen des Krankenhaustransparenzgesetzes werden die VK des ärztlichen Dienstes jedoch einheitlich auf Basis von 40 Wochenstunden berechnet.
Personal mit direktem Beschäftigungsverhältnis 42,84 Die tarifliche wöchentliche Arbeitszeit des ärztlichen Dienstes beträgt 42 Stunden. Analog der gesetzlichen Anforderungen des Krankenhaustransparenzgesetzes werden die VK des ärztlichen Dienstes jedoch einheitlich auf Basis von 40 Wochenstunden berechnet.
Personal ohne direktes Beschäftigungsverhältnis 0,00
Personal in der ambulanten Versorgung 16,08 Die tarifliche wöchentliche Arbeitszeit des ärztlichen Dienstes beträgt 42 Stunden. Analog der gesetzlichen Anforderungen des Krankenhaustransparenzgesetzes werden die VK des ärztlichen Dienstes jedoch einheitlich auf Basis von 40 Wochenstunden berechnet.
Personal in der stationären Versorgung 26,76 Die tarifliche wöchentliche Arbeitszeit des ärztlichen Dienstes beträgt 42 Stunden. Analog der gesetzlichen Anforderungen des Krankenhaustransparenzgesetzes werden die VK des ärztlichen Dienstes jedoch einheitlich auf Basis von 40 Wochenstunden berechnet.
Fall je Anzahl 86,77
maßgebliche tarifliche Wochenarbeitszeit 42,0
Berufsgruppe Anzahl Erläuterung
Anzahl (gesamt) 15,93 Die tarifliche wöchentliche Arbeitszeit des ärztlichen Dienstes beträgt 42 Stunden. Analog der gesetzlichen Anforderungen des Krankenhaustransparenzgesetzes werden die VK des ärztlichen Dienstes jedoch einheitlich auf Basis von 40 Wochenstunden berechnet.
Personal mit direktem Beschäftigungsverhältnis 15,93 Die tarifliche wöchentliche Arbeitszeit des ärztlichen Dienstes beträgt 42 Stunden. Analog der gesetzlichen Anforderungen des Krankenhaustransparenzgesetzes werden die VK des ärztlichen Dienstes jedoch einheitlich auf Basis von 40 Wochenstunden berechnet.
Personal ohne direktes Beschäftigungsverhältnis 0,00
Personal in der ambulanten Versorgung 5,87 Die tarifliche wöchentliche Arbeitszeit des ärztlichen Dienstes beträgt 42 Stunden. Analog der gesetzlichen Anforderungen des Krankenhaustransparenzgesetzes werden die VK des ärztlichen Dienstes jedoch einheitlich auf Basis von 40 Wochenstunden berechnet.
Personal in der stationären Versorgung 10,06 Die tarifliche wöchentliche Arbeitszeit des ärztlichen Dienstes beträgt 42 Stunden. Analog der gesetzlichen Anforderungen des Krankenhaustransparenzgesetzes werden die VK des ärztlichen Dienstes jedoch einheitlich auf Basis von 40 Wochenstunden berechnet.
Fall je Anzahl 230,82
maßgebliche tarifliche Wochenarbeitszeit 42,0