| Berufsgruppe |
Anzahl |
Erläuterung |
| Anzahl (gesamt) |
37,29 |
Die tarifliche wöchentliche Arbeitszeit des ärztlichen Dienstes beträgt 42 Stunden. Analog der gesetzlichen Anforderungen des Krankenhaustransparenzgesetzes werden die VK des ärztlichen Dienstes jedoch einheitlich auf Basis von 40 Wochenstunden berechnet.
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| Personal mit direktem Beschäftigungsverhältnis |
37,29 |
Die tarifliche wöchentliche Arbeitszeit des ärztlichen Dienstes beträgt 42 Stunden. Analog der gesetzlichen Anforderungen des Krankenhaustransparenzgesetzes werden die VK des ärztlichen Dienstes jedoch einheitlich auf Basis von 40 Wochenstunden berechnet.
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| Personal ohne direktes Beschäftigungsverhältnis |
0,00 |
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| Personal in der ambulanten Versorgung |
0,00 |
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| Personal in der stationären Versorgung |
37,29 |
Die tarifliche wöchentliche Arbeitszeit des ärztlichen Dienstes beträgt 42 Stunden. Analog der gesetzlichen Anforderungen des Krankenhaustransparenzgesetzes werden die VK des ärztlichen Dienstes jedoch einheitlich auf Basis von 40 Wochenstunden berechnet.
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| Fall je Anzahl |
0,00
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| maßgebliche tarifliche Wochenarbeitszeit |
42,0 |
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