| Berufsgruppe |
Anzahl |
Erläuterung |
| Anzahl (gesamt) |
0,78 |
Die tarifliche wöchentliche Arbeitszeit des ärztlichen Dienstes beträgt 42 Stunden. Analog der gesetzlichen Anforderungen des Krankenhaustransparenzgesetzes werden die VK des ärztlichen Dienstes jedoch einheitlich auf Basis von 40 Wochenstunden berechnet.
|
| Personal mit direktem Beschäftigungsverhältnis |
0,78 |
Die tarifliche wöchentliche Arbeitszeit des ärztlichen Dienstes beträgt 42 Stunden. Analog der gesetzlichen Anforderungen des Krankenhaustransparenzgesetzes werden die VK des ärztlichen Dienstes jedoch einheitlich auf Basis von 40 Wochenstunden berechnet.
|
| Personal ohne direktes Beschäftigungsverhältnis |
0,00 |
|
| Personal in der ambulanten Versorgung |
0,78 |
Die tarifliche wöchentliche Arbeitszeit des ärztlichen Dienstes beträgt 42 Stunden. Analog der gesetzlichen Anforderungen des Krankenhaustransparenzgesetzes werden die VK des ärztlichen Dienstes jedoch einheitlich auf Basis von 40 Wochenstunden berechnet.
|
| Personal in der stationären Versorgung |
0,00 |
|
| maßgebliche tarifliche Wochenarbeitszeit |
42,0 |
|