Passend dazu:
| Berufsgruppe | Anzahl | Erläuterung |
|---|---|---|
| Anzahl (gesamt) | 44,12 | Die tarifliche wöchentliche Arbeitszeit des ärztlichen Dienstes beträgt 42 Stunden. Analog der gesetzlichen Anforderungen des Krankenhaustransparenzgesetzes werden die VK des ärztlichen Dienstes jedoch einheitlich auf Basis von 40 Wochenstunden berechnet. |
| Personal mit direktem Beschäftigungsverhältnis | 44,12 | Die tarifliche wöchentliche Arbeitszeit des ärztlichen Dienstes beträgt 42 Stunden. Analog der gesetzlichen Anforderungen des Krankenhaustransparenzgesetzes werden die VK des ärztlichen Dienstes jedoch einheitlich auf Basis von 40 Wochenstunden berechnet. |
| Personal ohne direktes Beschäftigungsverhältnis | 0,00 | |
| Personal in der ambulanten Versorgung | 2,78 | Die tarifliche wöchentliche Arbeitszeit des ärztlichen Dienstes beträgt 42 Stunden. Analog der gesetzlichen Anforderungen des Krankenhaustransparenzgesetzes werden die VK des ärztlichen Dienstes jedoch einheitlich auf Basis von 40 Wochenstunden berechnet. |
| Personal in der stationären Versorgung | 41,34 | Die tarifliche wöchentliche Arbeitszeit des ärztlichen Dienstes beträgt 42 Stunden. Analog der gesetzlichen Anforderungen des Krankenhaustransparenzgesetzes werden die VK des ärztlichen Dienstes jedoch einheitlich auf Basis von 40 Wochenstunden berechnet. |
| Fall je Anzahl | 108,01 | |
| maßgebliche tarifliche Wochenarbeitszeit | 42,0 |
| Berufsgruppe | Anzahl | Erläuterung |
|---|---|---|
| Anzahl (gesamt) | 18,10 | Die tarifliche wöchentliche Arbeitszeit des ärztlichen Dienstes beträgt 42 Stunden. Analog der gesetzlichen Anforderungen des Krankenhaustransparenzgesetzes werden die VK des ärztlichen Dienstes jedoch einheitlich auf Basis von 40 Wochenstunden berechnet. |
| Personal mit direktem Beschäftigungsverhältnis | 18,10 | Die tarifliche wöchentliche Arbeitszeit des ärztlichen Dienstes beträgt 42 Stunden. Analog der gesetzlichen Anforderungen des Krankenhaustransparenzgesetzes werden die VK des ärztlichen Dienstes jedoch einheitlich auf Basis von 40 Wochenstunden berechnet. |
| Personal ohne direktes Beschäftigungsverhältnis | 0,00 | |
| Personal in der ambulanten Versorgung | 1,14 | Die tarifliche wöchentliche Arbeitszeit des ärztlichen Dienstes beträgt 42 Stunden. Analog der gesetzlichen Anforderungen des Krankenhaustransparenzgesetzes werden die VK des ärztlichen Dienstes jedoch einheitlich auf Basis von 40 Wochenstunden berechnet. |
| Personal in der stationären Versorgung | 16,96 | Die tarifliche wöchentliche Arbeitszeit des ärztlichen Dienstes beträgt 42 Stunden. Analog der gesetzlichen Anforderungen des Krankenhaustransparenzgesetzes werden die VK des ärztlichen Dienstes jedoch einheitlich auf Basis von 40 Wochenstunden berechnet. |
| Fall je Anzahl | 263,27 | |
| maßgebliche tarifliche Wochenarbeitszeit | 42,0 |