Universitätsklinik für Orthopädie und Unfallchirurgie

Ambulante Behandlungsmöglichkeiten

Notfallambulanz
Ambulanzarzt/-ärztin: Notfallambulanz (24h) (AM08)
Kommentar: Patienten mit akuten Beschwerden werden auch ohne Einweisung in der Notaufnahme des Pius-Hospitals behandelt. Rund um die Uhr sind Mitarbeiterinnen der Pflege und Ärzte der verschiedenen Fachabteilungen im Einsatz, um eine interdisziplinäre und umfassende Betreuung der Patienten zu gewährleisten.
Angebotene Leistung: Notfallmedizin
Vor- und nachstationäre Behandlung
Ambulanzarzt/-ärztin: Vor- und nachstationäre Leistungen nach § 115a SGB V (AM11)
Kommentar: Vorstationär erfolgt hier die Vorbereitung des stationären Aufenthaltes. Im Anschluss an einen stationären Aufenthalt werden im Rahmen dieser Sprechstunde Befunde besprochen, Wundkontrollen durchgeführt und Heil- und Hilfsmittel verordnet.
Angebotene Leistung:
Orthopädische Sprechstunde (Prof. Dr. med. M. Ettinger)
Ambulanzarzt/-ärztin: Ermächtigung zur ambulanten Behandlung nach § 116 SGB V bzw. § 31a Abs. 1 Ärzte-ZV (besondere Untersuchungs- und Behandlungsmethoden oder Kenntnisse von Krankenhausärzten und Krankenhausärztinnen) (AM04)
Kommentar: In der orthopädischen Sprechstunde erfolgt für gesetzlich versicherte Patientinnen und Patienten die Stellung der Operationsindikation (auf Überweisung durch einen niedergelassenen Allgemeinmediziner) oder die Mitbehandlung (auf Überweisung durch einen niedergelassenen Orthopäden oder Chirurgen).
Angebotene Leistung: Arthroskopische Operationen
Endoprothetik
Rheumachirurgie
Spezialsprechstunde - Orthopädie
Sportmedizin / Sporttraumatologie
Orthopädische Privatsprechstunde (Prof. Dr. med. M. Ettinger)
Ambulanzarzt/-ärztin: Privatambulanz (AM07)
Kommentar: Die Sprechstunde dient vorrangig zur Abklärung von Operationsindikationen und der Vorbereitung operativer orthopädischer Eingriffe für privat versicherte Patientinnen und Patienten.
Angebotene Leistung: Arthroskopische Operationen
Endoprothetik
Rheumachirurgie
Spezialsprechstunde - Orthopädie
Sportmedizin / Sporttraumatologie
Orthopädische Sprechstunde (Dr. med. F. Dunai)
Ambulanzarzt/-ärztin: Ermächtigung zur ambulanten Behandlung nach § 116 SGB V bzw. § 31a Abs. 1 Ärzte-ZV (besondere Untersuchungs- und Behandlungsmethoden oder Kenntnisse von Krankenhausärzten und Krankenhausärztinnen) (AM04)
Kommentar: In der orthopädischen Sprechstunde erfolgt für gesetzlich versicherte Patientinnen und Patienten die Stellung der Operationsindikation (auf Überweisung durch einen niedergelassenen Allgemeinmediziner) oder die Mitbehandlung (auf Überweisung durch einen niedergelassenen Orthopäden oder Chirurgen).
Angebotene Leistung: Fußchirurgie
Spezialsprechstunde - Orthopädie
Orthopädische Sprechstunde (Dr. med. M. Beuchel)
Ambulanzarzt/-ärztin: Ermächtigung zur ambulanten Behandlung nach § 116 SGB V bzw. § 31a Abs. 1 Ärzte-ZV (besondere Untersuchungs- und Behandlungsmethoden oder Kenntnisse von Krankenhausärzten und Krankenhausärztinnen) (AM04)
Kommentar: In der orthopädischen Sprechstunde erfolgt für gesetzlich versicherte Patientinnen und Patienten die Stellung der Operationsindikation (auf Überweisung durch einen niedergelassenen Allgemeinmediziner) oder die Mitbehandlung (auf Überweisung durch einen niedergelassenen Orthopäden oder Chirurgen).
Angebotene Leistung: Schulterchirurgie
Spezialsprechstunde - Orthopädie
Orthopädische Sprechstunde (Dr. med. Jens-Ulrich Ganten)
Ambulanzarzt/-ärztin: Ermächtigung zur ambulanten Behandlung nach § 116 SGB V bzw. § 31a Abs. 1 Ärzte-ZV (besondere Untersuchungs- und Behandlungsmethoden oder Kenntnisse von Krankenhausärzten und Krankenhausärztinnen) (AM04)
Kommentar: In der orthopädischen Sprechstunde erfolgt für gesetzlich versicherte Patienten (bis 16 Jahre) die Stellung der Operationsindikation (auf Überweisung durch einen niedergelassenen Allgemeinmediziner) oder die Mitbehandlung (auf Überweisung durch einen niedergelassenen Orthopäden oder Chirurgen).
Angebotene Leistung: Kinderorthopädie
Spezialsprechstunde - Orthopädie
Hochschulambulanz der Universitätsklinik für Orthopädie und Unfallchirurgie
Ambulanzarzt/-ärztin: Hochschulambulanz nach § 117 SGB V (AM01)
Kommentar: Die Hochschulambulanzen haben den spezifischen Versorgungsauftrag der ambulanten ärztlichen Behandlung von Patientinnen in dem für Forschung und Lehre erforderlichen Umfang sowie für Patienten, die aufgrund der Art, Schwere oder Komplexität ihrer Erkrankung einer besonderen Behandlung bedürfen.
Angebotene Leistung: