Passend dazu:
Berufsgruppe | Anzahl | Erläuterung |
---|---|---|
Anzahl (gesamt) | 775,59 | |
Personal mit direktem Beschäftigungsverhältnis | 775,59 | Die tarifliche wöchentliche Arbeitszeit des ärztlichen Dienstes beträgt 42 Stunden. Analog der gesetzlichen Anforderungen des Krankenhaustransparenzgesetzes werden die VK des ärztlichen Dieses jedoch einheitlich auf Basis von 40 Wochenstunden berechnet. |
Personal ohne direktes Beschäftigungsverhältnis | 0,00 | |
Personal in der ambulanten Versorgung | 154,00 | Die tarifliche wöchentliche Arbeitszeit des ärztlichen Dienstes beträgt 42 Stunden. Analog der gesetzlichen Anforderungen des Krankenhaustransparenzgesetzes werden die VK des ärztlichen Dieses jedoch einheitlich auf Basis von 40 Wochenstunden berechnet. |
Personal in der stationären Versorgung | 621,59 | Die tarifliche wöchentliche Arbeitszeit des ärztlichen Dienstes beträgt 42 Stunden. Analog der gesetzlichen Anforderungen des Krankenhaustransparenzgesetzes werden die VK des ärztlichen Dieses jedoch einheitlich auf Basis von 40 Wochenstunden berechnet. |
maßgebliche tarifliche Wochenarbeitszeit | 42,00 |
Berufsgruppe | Anzahl | Erläuterung |
---|---|---|
Anzahl (gesamt) | 403,55 | |
Personal mit direktem Beschäftigungsverhältnis | 403,55 | Die tarifliche wöchentliche Arbeitszeit des ärztlichen Dienstes beträgt 42 Stunden. Analog der gesetzlichen Anforderungen des Krankenhaustransparenzgesetzes werden die VK des ärztlichen Dieses jedoch einheitlich auf Basis von 40 Wochenstunden berechnet. |
Personal ohne direktes Beschäftigungsverhältnis | 0,00 | |
Personal in der ambulanten Versorgung | 79,56 | Die tarifliche wöchentliche Arbeitszeit des ärztlichen Dienstes beträgt 42 Stunden. Analog der gesetzlichen Anforderungen des Krankenhaustransparenzgesetzes werden die VK des ärztlichen Dieses jedoch einheitlich auf Basis von 40 Wochenstunden berechnet. |
Personal in der stationären Versorgung | 323,99 | Die tarifliche wöchentliche Arbeitszeit des ärztlichen Dienstes beträgt 42 Stunden. Analog der gesetzlichen Anforderungen des Krankenhaustransparenzgesetzes werden die VK des ärztlichen Dieses jedoch einheitlich auf Basis von 40 Wochenstunden berechnet. |
maßgebliche tarifliche Wochenarbeitszeit | 42,00 |
Berufsgruppe | Anzahl | Erläuterung |
---|---|---|
Anzahl (gesamt) | 6,55 | |
Personal mit direktem Beschäftigungsverhältnis | 6,55 | Die tarifliche wöchentliche Arbeitszeit des ärztlichen Dienstes beträgt 42 Stunden. Analog der gesetzlichen Anforderungen des Krankenhaustransparenzgesetzes werden die VK des ärztlichen Dieses jedoch einheitlich auf Basis von 40 Wochenstunden berechnet. |
Personal ohne direktes Beschäftigungsverhältnis | 0,00 | |
Personal in der ambulanten Versorgung | 1,10 | Die tarifliche wöchentliche Arbeitszeit des ärztlichen Dienstes beträgt 42 Stunden. Analog der gesetzlichen Anforderungen des Krankenhaustransparenzgesetzes werden die VK des ärztlichen Dieses jedoch einheitlich auf Basis von 40 Wochenstunden berechnet. |
Personal in der stationären Versorgung | 5,45 | Die tarifliche wöchentliche Arbeitszeit des ärztlichen Dienstes beträgt 42 Stunden. Analog der gesetzlichen Anforderungen des Krankenhaustransparenzgesetzes werden die VK des ärztlichen Dieses jedoch einheitlich auf Basis von 40 Wochenstunden berechnet. |
Berufsgruppe | Anzahl | Erläuterung |
---|---|---|
Anzahl (gesamt) | 6,55 | |
Personal mit direktem Beschäftigungsverhältnis | 6,55 | Die tarifliche wöchentliche Arbeitszeit des ärztlichen Dienstes beträgt 42 Stunden. Analog der gesetzlichen Anforderungen des Krankenhaustransparenzgesetzes werden die VK des ärztlichen Dieses jedoch einheitlich auf Basis von 40 Wochenstunden berechnet. |
Personal ohne direktes Beschäftigungsverhältnis | 0,00 | |
Personal in der ambulanten Versorgung | 1,10 | Die tarifliche wöchentliche Arbeitszeit des ärztlichen Dienstes beträgt 42 Stunden. Analog der gesetzlichen Anforderungen des Krankenhaustransparenzgesetzes werden die VK des ärztlichen Dieses jedoch einheitlich auf Basis von 40 Wochenstunden berechnet. |
Personal in der stationären Versorgung | 5,45 | Die tarifliche wöchentliche Arbeitszeit des ärztlichen Dienstes beträgt 42 Stunden. Analog der gesetzlichen Anforderungen des Krankenhaustransparenzgesetzes werden die VK des ärztlichen Dieses jedoch einheitlich auf Basis von 40 Wochenstunden berechnet. |