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UNIVERSITÄTSKLINIKUM Schleswig-Holstein, Campus Lübeck

UNIVERSITÄTSKLINIKUM Schleswig-Holstein, Campus Lübeck
UNIVERSITÄTSKLINIKUM Schleswig-Holstein, Campus Lübeck

Ratzeburger Allee 160
23538 Lübeck

Tel.: 0451-500-0
Mail: ed.hsku@ofni

Universitätsklinikum Schleswig-Holstein (UKSH) / Wissen schafft Gesundheit Als größtes Universitätsklinikum im Norden deckt das UKSH das gesamte Spektrum...

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  • Anzahl Betten: 1.054
  • Anzahl der Fachabteilungen: 43
  • Vollstationäre Fallzahl: 49.705
  • Teilstationäre Fallzahl: 2.482
  • Ambulante Fallzahl: 169.613
  • Krankenhausträger: Das Land Schleswig-Holstein
  • Art des Trägers: öffentlich
  • Universitätsklinikum
  • Akademisches Lehrkrankenhaus
Externe vergleichende Qualitätssicherung
Weitere Informationen
  • Externe Qualitätssicherung nach Landesrecht
    Keine Teilnahme
  • Qualität bei der Teilnahme am Disease-Management-Programm (DMP)
    Keine Teilnahme
Erbrachte Menge 38
Ausnahme? Keine Ausnahme
Erbrachte Menge 45
Ausnahme? Keine Ausnahme
Erbrachte Menge 82
Ausnahme? Keine Ausnahme
Erbrachte Menge 49
Ausnahme? Keine Ausnahme
Erbrachte Menge 53
Ausnahme? Keine Ausnahme
Gesamtergebnis Prognosedarlegung: ja
Leistungsmenge Berichtsjahr: 38
Leistungsmenge Prognosejahr: 50
Prüfung Landesverbände? ja
Ausnahmetatbestand? ja
Ergebnis der Prüfung der Landesbehörden? ja
Übergangsregelung? nein
Gesamtergebnis Prognosedarlegung: ja
Leistungsmenge Berichtsjahr: 45
Leistungsmenge Prognosejahr: 34
Prüfung Landesverbände? ja
Ausnahmetatbestand? ja
Ergebnis der Prüfung der Landesbehörden? ja
Übergangsregelung? nein
Gesamtergebnis Prognosedarlegung: ja
Leistungsmenge Berichtsjahr: 82
Leistungsmenge Prognosejahr: 83
Prüfung Landesverbände? ja
Ausnahmetatbestand? ja
Ergebnis der Prüfung der Landesbehörden? ja
Übergangsregelung? nein
Gesamtergebnis Prognosedarlegung: ja
Leistungsmenge Berichtsjahr: 49
Leistungsmenge Prognosejahr: 47
Prüfung Landesverbände? ja
Ausnahmetatbestand? ja
Ergebnis der Prüfung der Landesbehörden? ja
Übergangsregelung? nein
Gesamtergebnis Prognosedarlegung: ja
Leistungsmenge Berichtsjahr: 53
Leistungsmenge Prognosejahr: 59
Prüfung Landesverbände? ja
Ausnahmetatbestand? ja
Ergebnis der Prüfung der Landesbehörden? ja
Übergangsregelung? nein
Gesamtergebnis Prognosedarlegung: ja
Leistungsmenge Berichtsjahr: 36
Leistungsmenge Prognosejahr: 31
Prüfung Landesverbände? ja
Ausnahmetatbestand? ja
Ergebnis der Prüfung der Landesbehörden? ja
Übergangsregelung? nein
Gesamtergebnis Prognosedarlegung: ja
Leistungsmenge Berichtsjahr: 476
Leistungsmenge Prognosejahr: 528
Prüfung Landesverbände? ja
Ausnahmetatbestand? ja
Ergebnis der Prüfung der Landesbehörden? ja
Übergangsregelung? nein
Gesamtergebnis Prognosedarlegung: ja
Leistungsmenge Berichtsjahr: 94
Leistungsmenge Prognosejahr: 109
Prüfung Landesverbände? ja
Ausnahmetatbestand? ja
Ergebnis der Prüfung der Landesbehörden? ja
Übergangsregelung? nein
Nr. Erläuterung
CQ03 Maßnahmen zur Qualitätssicherung bei der Durchführung der Positronenemissionstomographie (PET) in Krankenhäusern bei den Indikationen nichtkleinzelliges Lungenkarzinom (NSCLC) und solide Lungenrundherde
CQ05 Maßnahmen zur Qualitätssicherung der Versorgung von Früh- und Reifgeborenen – Perinatalzentrum LEVEL 1
CQ01 Maßnahmen zur Qualitätssicherung für die stationäre Versorgung bei der Indikation Bauchaortenaneurysma
CQ02 Maßnahmen zur Qualitätssicherung für die stationäre Versorgung von Kindern und Jugendlichen mit hämato-onkologischen Krankheiten
CQ25 Maßnahmen zur Qualitätssicherung bei der Durchführung von minimalinvasiven Herzklappeninterventionen gemäß § 136 Absatz 1 Satz 1 Nummer 2 für nach § 108 SGB V zugelassene Krankenhäuser
CQ27 Richtlinie über Maßnahmen zur Qualitätssicherung für die stationäre Versorgung mit Verfahren der bronchoskopischen Lungenvolumenreduktion beim schweren Lungenemphysem (QS-Richtlinie bronchoskopische LVR /QS-RL BLVR)
  • Klärender Dialog abgeschlossen: nein
  • Klärender Dialog nicht abgeschlossen: nein
  • Keine Teilnahme am klärenden Dialog: nein
  • Mitteilung über Nichterfüllung der pflegerischen Versorgung ist nicht erfolgt: ja
Anzahl Gruppe
411 Fachärztinnen und Fachärzte, psychologische Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten sowie Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeutinnen und -psychotherapeuten, die der Fortbildungspflicht* unterliegen
238 Anzahl derjenigen Fachärztinnen und Fachärzte aus Nr. 1, die einen Fünfjahreszeitraum der Fortbildung abgeschlossen haben und damit der Nachweispflicht unterliegen
221 Anzahl derjenigen Personen aus Nr. 2, die den Fortbildungsnachweis gemäß § 3 der G-BA-Regelungen erbracht haben
* nach den „Regelungen des Gemeinsamen Bundesausschusses zur Fortbildung der Fachärztinnen und Fachärzte, der Psychologischen Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten sowie der Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeutinnen und -psychotherapeuten im Krankenhaus“

Gemäß § 4 Absatz 2 der Qualitätsmanagement-Richtlinie haben Einrichtungen die Prävention von und Intervention bei Gewalt und Missbrauch als Teil des einrichtungsinternen Qualitätsmanagements vorzusehen. Ziel ist es, Missbrauch und Gewalt insbesondere gegenüber vulnerablen Patientengruppen, wie beispielsweise Kindern und Jugendlichen oder hilfsbedürftigen Personen, vorzubeugen, zu erkennen, adäquat darauf zu reagieren und auch innerhalb der Einrichtung zu verhindern. Das jeweilige Vorgehen wird an Einrichtungsgröße, Leistungsspektrum und den Patientinnen und Patienten ausgerichtet, um so passgenaue Lösungen zur Sensibilisierung der Teams sowie weitere geeignete vorbeugende und intervenierende Maßnahmen festzulegen. Dies können u. a. Informationsmaterialien, Kontaktadressen, Schulungen/Fortbildungen, Verhaltenskodizes, Handlungsempfehlungen/Interventionspläne oder umfassende Schutzkonzepte sein.

Gemäß § 4 Absatz 2 in Verbindung mit Teil B Abschnitt I § 1 der Qualitätsmanagement-Richtlinie haben sich Einrichtungen, die Kinder und Jugendliche versorgen, gezielt mit der Prävention von und Intervention bei (sexueller) Gewalt und Missbrauch bei Kindern und Jugendlichen zu befassen (Risiko- und Gefährdungsanalyse) und – der Größe und Organisationsform der Einrichtung entsprechend – konkrete Schritte und Maßnahmen abzuleiten (Schutzkonzept). In diesem Abschnitt geben Krankenhäuser, die Kinder und Jugendliche versorgen, an, ob sie gemäß § 4 Absatz 2 in Verbindung mit Teil B Abschnitt I § 1 der Qualitätsmanagement-Richtlinie ein Schutzkonzept gegen (sexuelle) Gewalt bei Kindern und Jugendlichen aufweisen.
  • Arzneimittelkommission

Unternehmensweite Dokumentenlenkungssoftware / Zentrales Managementhandbuch

19.06.2023

Unternehmensweite Dokumentenlenkungssoftware / Zentrales Managementhandbuch

19.06.2023

  • Bereitstellung einer geeigneten Infrastruktur zur Sicherstellung einer fehlerfreien Zubereitung
  • Zubereitung durch pharmazeutisches Personal
  • Anwendung von gebrauchsfertigen Arzneimitteln bzw. Zubereitungen
  • Zusätzlich QM-gestützte Herstellprozesse für alle Zubereitungen inklusive etabliertem digitalen Qualitätsmanagement-System.
  • Kritische Zubereitungen, v.a. CMR-Arzneimittel oder Zubereitungen für Neu- und Frühgeborene, durchlaufen den elektronischen Anforderungs –, Herstell- und Dokumentationsprozess in einem mindestens zwei-stufigen Kontrollprozess.
  • Gravimetrische, computergestützte aseptische und sonstige Herstellung.
  • Aus Verschreibungssoftware angesteuerte Mischpumpen (für Pädiatrie).
  • Weitere validierte maschinelle Herstellungen (z.B. Notfallspritzen, Schmerzpumpen, Oralia).
  • Vorhandensein von elektronischen Systemen zur Entscheidungsunterstützung (z.B. Meona®, Rpdoc®, AIDKlinik®, ID Medics® bzw. ID Diacos® Pharma)
  • Versorgung der Patientinnen und Patienten mit patientenindividuell abgepackten Arzneimitteln durch die Krankenhausapotheke (z.B. Unit-Dose-System)
  • Zusätzlich zur Entscheidungsunterstützung durch MEONA wird in dieser Software auch die Dokumentation der Arzneimitteleingabe, Freigabe, Vidierung durch den Apotheker, inklusive der interdisziplinären Kommunikation um die Arzneimitteltherapie sowie die Verabreichung der Medikation dokumentiert.
  • Stammdatengestützte Bestellung in SAP
  • Optische Kontrolle und Dokumentation der Unit-Doses.
  • Digitalisierte, optische Kontroll- Dokumentation der Fertig AM mit Barcode gestützter Verifizierung (Axxon).
  • Fallbesprechungen
  • Maßnahmen zur Vermeidung von Arzneimittelverwechslung
  • Spezielle AMTS-Visiten (z. B. pharmazeutische Visiten, antibiotic stewardship, Ernährung)
  • Teilnahme an einem einrichtungsübergreifenden Fehlermeldesystem (siehe Kapitel 12.2.3.2)
  • Zahlreiche AMK-Leitlinien und Dosierungsempfehlungen z.B. zu Antibiotika und DOAKs
  • Perfusorstandard
  • Vorbereitungen zur Aufstellung von elektronisch kontrollierten Kabinettschränken zur BTM-Versorgung im Zentral OP und Intensivstationen
  • Aushändigung von arzneimittelbezogenen Informationen für die Weiterbehandlung und Anschlussversorgung der Patientin oder des Patienten im Rahmen eines (ggf. vorläufigen) Entlassbriefs
  • Aushändigung von Patienteninformationen zur Umsetzung von Therapieempfehlungen
  • Aushändigung des Medikationsplans
  • bei Bedarf Arzneimittel-Mitgabe oder Ausstellung von Entlassrezepten
  • Zusätzlich Mitgabe von Unit-Doses zur Entlassung
Die Instrumente und Maßnahmen zur Förderung der Arzneimitteltherapiesicherheit werden mit Fokus auf den typischen Ablauf des Medikationsprozesses bei der stationären Patientenversorgung dargestellt. Eine Besonderheit des Medikationsprozesses im stationären Umfeld stellt das Überleitungsmanagement bei Aufnahme und Entlassung dar. Die im Folgenden gelisteten Instrumente und Maßnahmen adressieren Strukturelemente, z.B. besondere EDV-Ausstattung und Arbeitsmaterialien, sowie Prozessaspekte, wie Arbeitsbeschreibungen für besonders risikobehaftete Prozessschritte bzw. Konzepte zur Sicherung typischer Risikosituationen. Zusätzlich können bewährte Maßnahmen zur Vermeidung von bzw. zum Lernen aus Medikationsfehlern angegeben werden. Das Krankenhaus stellt hier dar, mit welchen Aspekten es sich bereits auseinandergesetzt bzw. welche Maßnahmen es konkret umgesetzt hat. Die folgenden Aspekte können, gegebenenfalls unter Verwendung von Freitextfeldern, dargestellt werden:
- Aufnahme ins Krankenhaus, inklusive Anamnese
; Dargestellt werden können Instrumente und Maßnahmen zur Ermittlung der bisherigen Medikation (Arzneimittelanamnese), der anschließenden klinischen Bewertung und der Umstellung auf die im Krankenhaus verfügbare Medikation (Hausliste), sowie zur Dokumentation, sowohl der ursprünglichen Medikation der Patientin oder des Patienten als auch der für die Krankenhausbehandlung angepassten Medikation.
- Medikationsprozess im Krankenhaus
Im vorliegenden Rahmen wird beispielhaft von folgenden Teilprozessen ausgegangen: Arzneimittelanamnese – Verordnung – Patienteninformation – Arzneimittelabgabe – Arzneimittelanwendung – Dokumentation – Therapieüberwachung – Ergebnisbewertung. Dargestellt werden können hierzu Instrumente und Maßnahmen zur sicheren Arzneimittelverordnung, z. B. bezüglich Leserlichkeit, Eindeutigkeit und Vollständigkeit der Dokumentation, aber auch bezüglich Anwendungsgebiet, Wirksamkeit, Nutzen-Risiko-Verhältnis, Verträglichkeit (inklusive potentieller Kontraindikationen, Wechselwirkungen u. Ä.) und Ressourcenabwägungen. Außerdem können Angaben zur Unterstützung einer zuverlässigen Arzneimittelbestellung, -abgabe und -anwendung bzw. -verabreichung gemacht werden.
- Entlassung
Dargestellt werden können insbesondere die Maßnahmen der Krankenhäuser, die sicherstellen, dass eine strukturierte und sichere Weitergabe von Informationen zur Arzneimitteltherapie an weiterbehandelnde Ärztinnen und Ärzte sowie die angemessene Ausstattung der Patientinnen und Patienten mit Arzneimittelinformationen, Medikationsplan und Medikamenten bzw. Arzneimittelverordnungen erfolgt.
AMTS ist die Gesamtheit der Maßnahmen zur Gewährleistung eines optimalen Medikationsprozesses mit dem Ziel, Medikationsfehler und damit vermeidbare Risiken für Patientinnen und Patienten bei der Arzneimitteltherapie zu verringern. Eine Voraussetzung für die erfolgreiche Umsetzung dieser Maßnahmen ist, dass AMTS als integraler Bestandteil der täglichen Routine in einem interdisziplinären und multiprofessionellen Ansatz gelebt wird.
Tätigkeit
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Ausbildung in anderen Heilberufen
Kommentar

Der Beruf der ATA verbindet fundiertes Fachwissen mit der Arbeit mit Patienten und dem Umgang mit komplexen technischen Geräten. Seit dem 01.09.2022 erfolgt die Ausbildung gemäß dem ATA-OTA Gesetz in Theorie und Praxis am Standort Lübeck. In 2022 ist ein Kurs mit 10 Auszubildenden gestartet.

Kommentar

Seit dem Wintersemester 2017/2018 bietet die Universität zu Lübeck in Kooperation mit der UKSH Akademie ein ausbildungsintegrierendes duales Studium Hebammenwissenschaften mit praktischen Ausbildungsplätzen u.a. in Lübeck an.

Kommentar

Gesundheits- u. Kinderkrankenpflegende pflegen eigenverantwortlich kranke u. behinderte Säuglinge, Kinder u. Jugendliche. Sie sind für die Planung, Durchführung, Evaluation der Pflege zuständig. In 2022 waren noch rd. 11 Ausbildungsplätze besetzt, da 2020 das neue PflBG, HB19, in Kraft getreten ist.

Kommentar

Gesundheits- u. Krankenpflegende planen, führen, evaluieren eigenverantwortlich Pflegeinterventionen. Sie schulen, beraten Patienten/Angehörige und führen Maßnahmen auf ärztliche Anordnung durch. In 2022 waren rd. 300 Ausbildungsplätze besetzt, da 2020 das neue PflBG, HB 19, in Kraft getreten ist

Kommentar

Nur praktische Ausbildung. Die theoretische Ausbildung erfolgt in Kiel.

Kommentar

Seit 2015 gibt es die 3-Jährige Ausbildung zum Notfallsanitäter. Ein Bestandteil der Ausbildung ist ein praktischer klinischer Einsatz. Das Institut für Rettungs- und Notfallmedizin übernimmt am UKSH die Koordination dieser Ausbildungsabschnitte, unterstützt durch Praxisanleiter der UKSH Akademie.

Kommentar

Der Beruf OTA verbindet die Betreuung der Patientinnen und Patienten und das anspruchsvolle Arbeiten im OP. Seit dem 01.09.2022 erfolgt die Ausbildung gem. dem ATA-OTA Gesetz in Theorie und Praxis am Standort Lübeck. Es erfolgen jährliche Kursstarts mit je 25 Auszubildenden.

Kommentar

Seit April 2020 startet am Campus Lübeck 4x jährlich ein dreijähriger Ausbildungskurs nach dem neuen Pflegeberufegesetz. Der Unterschied zur bisherigen Ausbildung besteht in dem generalistischen Ansatz, der dazu befähigt, Patientinnen und Patienten aller Altersgruppen professionell zu versorgen.

Kommentar

Seit dem WS 2020/2021 absolvieren auch Pflegestudierende nach dem neuen Pflegeberufegesetz ihre Praxiszeiten am Campus Lübeck des UKSH.

Kommentar

Am 01.10.2020 begann die erste Ausbildung für Krankenpflegehelfende mit 30 Ausbildungsplätzen am Campus Lübeck. Krankenpflegehelfende arbeiten im Team zusammen mit Pflegefachkräften auf den Stationen eines Krankenhauses. Dort betreuen und pflegen sie Patientinnen und Patienten aller Altersgruppen.

Christian Versloot

Beschwerdemanager

Ratzeburger Allee 160
23538 Lübeck

Tel.: 0451 -500-70700
Mail: ed.hsku@kcebeul.tnemeganamedrewhcseb

Prof. Dr. Dr. med. Rainer Petzina, MaHM

Ärztliche Leitung Qualitäts- und Risikomanagement und Patientensicherheit

Ratzeburger Allee 160
23538 Lübeck

Tel.: 0451 -500-13010
Mail: ed.hsku@anizteP.reniaR

Dr. med. Bärbel Christiansen

Leitung Institut für Krankenhaus- und Umwelthygiene

Ratzeburger Allee 160
23538 Lübeck

Tel.: 0451 -500-16481
Mail: ed.hsku@nesnaitsirhC.lebreaB

Hans-Gerd Strobel

Apothekenleitung UKSH

Ratzeburger Allee 160
23538 Lübeck

Tel.: 0451 -500-11800
Mail: ed.hsku@lebortS.dreG-snaH

Bernd Richling

Leitung Baumanagement

Ratzeburger Allee 160
23538 Lübeck

Tel.: 0431 -500-12020
Mail: ed.hsku@gnilhciR.dnreB

Ratzeburger Allee 160
23538 Lübeck

Tel.: 0451-500-0
Mail: ed.hsku@ofni

Gaby Wulf

Pflegerische Direktorin Campuszentrum Lübeck

Ratzeburger Allee 160
23538 Lübeck

Tel.: 0451 -500-13500
Mail: ed.hsku@fluW.ybaG

Constanze Lorenz

Kaufmännische Direktorin Diagnostik- und Radiologiezentrum

Ratzeburger Allee 160
23538 Lübeck

Tel.: 0451 -500-10080
Mail: ed.hsku@zneroL.eznatsnoC

Corinna Wriedt

Kaufmännische Direktorin Campuszentrum Lübeck

Ratzeburger Allee 160
23538 Lübeck

Tel.: 0451 -500-10070
Mail: ed.hsku@tdeirW.anniroC

Constanze Lorenz

Kaufmännische Direktorin Diagnostik- und Radiologiezentrum

Ratzeburger Allee 160
23538 Lübeck

Tel.: 0451 -500-10080
Mail: ed.hsku@zneroL.eznatsnoC

Prof. Dr. Dr. h.c. mult. Jens Scholz, MBA

Vorstandsvorsitzender

Ratzeburger Allee 160
23538 Lübeck

Tel.: 0451 -500-10002
Mail: ed.hsku@vv

Prof. Dr. med. Andreas Paech

Ärztlicher Direktor Campuszentrum Lübeck

Ratzeburger Allee 160
23538 Lübeck

Tel.: 0451 -500-41100
Mail: ed.hsku@hceaP.saerdnA

Prof. Dr. med. Olav Jansen

Ärztlicher Direktor Radiologiezentrum

Ratzeburger Allee 160
23538 Lübeck

Tel.: 0431 -500-16500
Mail: ed.hsku@nesnaJ.valO

Prof. Dr. med. Ralf Junker

Ärztlicher Direktor Diagnostikzentrum

Ratzeburger Allee 160
23538 Lübeck

Tel.: 0451 -500-16301
Mail: ed.hsku@reknuJ.flaR

IK: 260102343

Standortnummer: 773447000

Alte Standortnummer: 773447000