Berufsgruppe |
Anzahl |
Erläuterung |
Anzahl (gesamt) |
4,00 |
Das Institut für Rechtsmedizin arbeitet campusübergreifend für die Krankenversorgung am UKSH. Die hier aufgeführten VK-Anteile entsprechen einem Anteil des gesamten ärztlichen Personals des campusübergreifenden Instituts für Rechtsmedizin.
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Personal mit direktem Beschäftigungsverhältnis |
4,00 |
Das Institut für Rechtsmedizin arbeitet campusübergreifend für die Krankenversorgung am UKSH. Die hier aufgeführten VK-Anteile entsprechen einem Anteil des gesamten ärztlichen Personals des campusübergreifenden Instituts für Rechtsmedizin.
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Personal ohne direktes Beschäftigungsverhältnis |
0,00 |
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Personal in der ambulanten Versorgung |
0,80 |
Das Institut für Rechtsmedizin arbeitet campusübergreifend für die Krankenversorgung am UKSH. Die hier aufgeführten VK-Anteile entsprechen einem Anteil des gesamten ärztlichen Personals des campusübergreifenden Instituts für Rechtsmedizin.
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Personal in der stationären Versorgung |
3,20 |
Das Institut für Rechtsmedizin arbeitet campusübergreifend für die Krankenversorgung am UKSH. Die hier aufgeführten VK-Anteile entsprechen einem Anteil des gesamten ärztlichen Personals des campusübergreifenden Instituts für Rechtsmedizin.
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Fall je Anzahl |
0,00
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maßgebliche tarifliche Wochenarbeitszeit |
42,0 |
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