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Hegau-Bodensee-Klinikum Radolfzell

Hausherrenstraße 12
78315 Radolfzell

Tel.: 07731-89-0
Fax: 07731-89-1505
Mail: ed.nklg@ofni

  • Anzahl Betten: 147
  • Anzahl der Fachabteilungen: 6
  • Vollstationäre Fallzahl: 2.274
  • Ambulante Fallzahl: 5.748
  • Krankenhausträger: Gesundheitsverbund Landkreis Konstanz (GLKN) gGmbH
  • Art des Trägers: öffentlich
Externe vergleichende Qualitätssicherung
Weitere Informationen
Bezeichnung
Teilnahme externe Qualitätssicherung ja
Bezeichnung
Teilnahme externe Qualitätssicherung ja
  • Umsetzung der Mindestmengenvereinbarung
    Keine Teilnahme
  • Umsetzung von Beschlüssen des G-BA zur Qualitätssicherung
    Keine Teilnahme
  • Klärender Dialog abgeschlossen: nein
  • Klärender Dialog nicht abgeschlossen: nein
  • Keine Teilnahme am klärenden Dialog: nein
  • Mitteilung über Nichterfüllung der pflegerischen Versorgung ist nicht erfolgt: nein
Anzahl Gruppe
17 Fachärztinnen und Fachärzte, psychologische Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten sowie Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeutinnen und -psychotherapeuten, die der Fortbildungspflicht* unterliegen
14 Anzahl derjenigen Fachärztinnen und Fachärzte aus Nr. 1, die einen Fünfjahreszeitraum der Fortbildung abgeschlossen haben und damit der Nachweispflicht unterliegen
14 Anzahl derjenigen Personen aus Nr. 2, die den Fortbildungsnachweis gemäß § 3 der G-BA-Regelungen erbracht haben
* nach den „Regelungen des Gemeinsamen Bundesausschusses zur Fortbildung der Fachärztinnen und Fachärzte, der Psychologischen Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten sowie der Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeutinnen und -psychotherapeuten im Krankenhaus“

Gemäß § 4 Absatz 2 der Qualitätsmanagement-Richtlinie haben Einrichtungen die Prävention von und Intervention bei Gewalt und Missbrauch als Teil des einrichtungsinternen Qualitätsmanagements vorzusehen. Ziel ist es, Missbrauch und Gewalt insbesondere gegenüber vulnerablen Patientengruppen, wie beispielsweise Kindern und Jugendlichen oder hilfsbedürftigen Personen, vorzubeugen, zu erkennen, adäquat darauf zu reagieren und auch innerhalb der Einrichtung zu verhindern. Das jeweilige Vorgehen wird an Einrichtungsgröße, Leistungsspektrum und den Patientinnen und Patienten ausgerichtet, um so passgenaue Lösungen zur Sensibilisierung der Teams sowie weitere geeignete vorbeugende und intervenierende Maßnahmen festzulegen. Dies können u. a. Informationsmaterialien, Kontaktadressen, Schulungen/Fortbildungen, Verhaltenskodizes, Handlungsempfehlungen/Interventionspläne oder umfassende Schutzkonzepte sein.

  • Liegt ein Schutzkonzept vor? Ja
Gemäß § 4 Absatz 2 in Verbindung mit Teil B Abschnitt I § 1 der Qualitätsmanagement-Richtlinie haben sich Einrichtungen, die Kinder und Jugendliche versorgen, gezielt mit der Prävention von und Intervention bei (sexueller) Gewalt und Missbrauch bei Kindern und Jugendlichen zu befassen (Risiko- und Gefährdungsanalyse) und – der Größe und Organisationsform der Einrichtung entsprechend – konkrete Schritte und Maßnahmen abzuleiten (Schutzkonzept). In diesem Abschnitt geben Krankenhäuser, die Kinder und Jugendliche versorgen, an, ob sie gemäß § 4 Absatz 2 in Verbindung mit Teil B Abschnitt I § 1 der Qualitätsmanagement-Richtlinie ein Schutzkonzept gegen (sexuelle) Gewalt bei Kindern und Jugendlichen aufweisen.
  • Arzneimittelkommission
  • Bereitstellung einer geeigneten Infrastruktur zur Sicherstellung einer fehlerfreien Zubereitung
  • Zubereitung durch pharmazeutisches Personal
  • Anwendung von gebrauchsfertigen Arzneimitteln bzw. Zubereitungen
  • Fallbesprechungen
  • Spezielle AMTS-Visiten (z. B. pharmazeutische Visiten, antibiotic stewardship, Ernährung)
  • Teilnahme an einem einrichtungsübergreifenden Fehlermeldesystem (siehe Kapitel 12.2.3.2)
  • Aushändigung von arzneimittelbezogenen Informationen für die Weiterbehandlung und Anschlussversorgung der Patientin oder des Patienten im Rahmen eines (ggf. vorläufigen) Entlassbriefs
  • Aushändigung des Medikationsplans
  • bei Bedarf Arzneimittel-Mitgabe oder Ausstellung von Entlassrezepten
Die Instrumente und Maßnahmen zur Förderung der Arzneimitteltherapiesicherheit werden mit Fokus auf den typischen Ablauf des Medikationsprozesses bei der stationären Patientenversorgung dargestellt. Eine Besonderheit des Medikationsprozesses im stationären Umfeld stellt das Überleitungsmanagement bei Aufnahme und Entlassung dar. Die im Folgenden gelisteten Instrumente und Maßnahmen adressieren Strukturelemente, z.B. besondere EDV-Ausstattung und Arbeitsmaterialien, sowie Prozessaspekte, wie Arbeitsbeschreibungen für besonders risikobehaftete Prozessschritte bzw. Konzepte zur Sicherung typischer Risikosituationen. Zusätzlich können bewährte Maßnahmen zur Vermeidung von bzw. zum Lernen aus Medikationsfehlern angegeben werden. Das Krankenhaus stellt hier dar, mit welchen Aspekten es sich bereits auseinandergesetzt bzw. welche Maßnahmen es konkret umgesetzt hat. Die folgenden Aspekte können, gegebenenfalls unter Verwendung von Freitextfeldern, dargestellt werden:
- Aufnahme ins Krankenhaus, inklusive Anamnese
; Dargestellt werden können Instrumente und Maßnahmen zur Ermittlung der bisherigen Medikation (Arzneimittelanamnese), der anschließenden klinischen Bewertung und der Umstellung auf die im Krankenhaus verfügbare Medikation (Hausliste), sowie zur Dokumentation, sowohl der ursprünglichen Medikation der Patientin oder des Patienten als auch der für die Krankenhausbehandlung angepassten Medikation.
- Medikationsprozess im Krankenhaus
Im vorliegenden Rahmen wird beispielhaft von folgenden Teilprozessen ausgegangen: Arzneimittelanamnese – Verordnung – Patienteninformation – Arzneimittelabgabe – Arzneimittelanwendung – Dokumentation – Therapieüberwachung – Ergebnisbewertung. Dargestellt werden können hierzu Instrumente und Maßnahmen zur sicheren Arzneimittelverordnung, z. B. bezüglich Leserlichkeit, Eindeutigkeit und Vollständigkeit der Dokumentation, aber auch bezüglich Anwendungsgebiet, Wirksamkeit, Nutzen-Risiko-Verhältnis, Verträglichkeit (inklusive potentieller Kontraindikationen, Wechselwirkungen u. Ä.) und Ressourcenabwägungen. Außerdem können Angaben zur Unterstützung einer zuverlässigen Arzneimittelbestellung, -abgabe und -anwendung bzw. -verabreichung gemacht werden.
- Entlassung
Dargestellt werden können insbesondere die Maßnahmen der Krankenhäuser, die sicherstellen, dass eine strukturierte und sichere Weitergabe von Informationen zur Arzneimitteltherapie an weiterbehandelnde Ärztinnen und Ärzte sowie die angemessene Ausstattung der Patientinnen und Patienten mit Arzneimittelinformationen, Medikationsplan und Medikamenten bzw. Arzneimittelverordnungen erfolgt.
AMTS ist die Gesamtheit der Maßnahmen zur Gewährleistung eines optimalen Medikationsprozesses mit dem Ziel, Medikationsfehler und damit vermeidbare Risiken für Patientinnen und Patienten bei der Arzneimitteltherapie zu verringern. Eine Voraussetzung für die erfolgreiche Umsetzung dieser Maßnahmen ist, dass AMTS als integraler Bestandteil der täglichen Routine in einem interdisziplinären und multiprofessionellen Ansatz gelebt wird.
Tätigkeit
Erläuterung

Viszeralchirurgie und Gefäßchirurgie an der Universität Düsseldorf

Erläuterung

Ausbildung in anderen Heilberufen
Kommentar

in Kooperation mit der Katholischen Hochschule Freiburg

Kommentar

Ausbildung an der OTA/ATA-Schule Schwarzwald-Bodensee (in gemeinsamer Trägerschaft der Akademie für Gesundheitsberufe im GLKN sowie der Akademie für Gesundheits- und Sozialberufe Villingen-Schwenningen

Kommentar

Ausbildung an der OTA/ATA-Schule Schwarzwald-Bodensee (in gemeinsamer Trägerschaft der Akademie für Gesundheitsberufe GLKN sowie der Akademie für Gesundheits- und Sozialberufe Villingen-Schwenningen

Kommentar

Kooperation mit der IB Schule Reichenau

Kommentar

Ausbildung an der Akademie für Gesundheitsberufe im GLKN (ab 2021 "Generalistische Pflege" mit Ausbildung zur Pflegefachfrau bzw. zum Pflegefachmann)

Kommentar

Ausbildung an der Akademie für Gesundheitsberufe im GLKN

Kommentar

praktische Ausbildung kann in den Einrichtungen des GLKN absolviert werden

Kommentar

Ausbildung an der Akademie für Gesundheitsberufe im GLKN (ab 2021)

Kommentar

Kooperation mit der Physiotherapieschule Konstanz

Claudia Hornung

Assistenz der Geschäftsführung, Ansprechpartnerin Patientenfürsprecher

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Tel.: 07731 -89-1500
Mail: ed.nklg@gnunroh.aidualc

Frauke Soukop

Beschwerdemanagerin Hegau-Bodensee-Klinikum (HBK)

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Tel.: 07731 -89-1520
Mail: ed.nklg@is.tnemeganamedrewhcseb

Dr. med. Ulrike Scheske-Zink, MBA

Verbundleiterin Qualitätsmanagement GLKN

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Tel.: 07731 -89-1570
Mail: ed.nklg@kniz-eksehcs.ekirlu

Prof. Dr. med. Moritz Wente

Direktor Medizin und Pflege

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Tel.: 07731 -89-1507
Mail: ed.nklg@etnew.ztirom

Prof. Dr. med. Frank Hinder

Ärztlicher Direktor HBK

Hausherrenstraße 12
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Tel.: 07731 -89-2000
Mail: ed.nklg@rednih.knarf

Peter Buchal

Chefapotheker

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Tel.: 07531 -801-1062
Mail: ed.nklg@lahcub.retep

Dr. med. Christoph Zorn

"Botschafter für Inklusion", Oberarzt der Klinik für Urologie & Kinderurologie im GLKN

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Tel.: 07731 -89-2900
Mail: ed.nklg@nroz.hpotsirhc

Hausherrenstraße 12
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Tel.: 07731-89-0
Fax: 07731-89-1505
Mail: ed.nklg@ofni

Claudia Keller

Pflegedirektorin HBK ab September 2021

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Tel.: 07731 -89-1300
Mail: ed.nklg@rellek.aidualc

Marlies Hafner

Pflegedienstleitung

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Tel.: 07732 -88-830
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Petra Jaschke-Müller

Pflegedirektorin GLKN bis März 2021

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Tel.: 07731 -89-1300
Mail: ed.nklg@relleum-ekhcsaj.artep

Rebecca Sellmann

Kaufmännische Direktorin HBK ab August 2021

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Tel.: 07731 -89-1500
Mail: ed.nklg@nnamlles.acceber

Dipl.-Verww. (FH) Rainer Ott

Geschäftsführer GLKN

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Tel.: 07531 -801-2050
Mail: ed.nklg@tto.reniar

Dipl.-Volkswirt Bernd Sieber

Vorsitzender der Geschäftsführung GLKN ab 01.01.2020

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Tel.: 07531 -801-2070
Mail: ed.nklg@rebeis.dnreb

Dipl.-Volkswirt Bernd Sieber

Vorsitzender der Geschäftsführung GLKN

Hausherrenstraße 12
78315 Radolfzell

Tel.: 07531 -801-2070
Mail: ed.nklg@rebeis.dnreb

Dr. med. Sebastian Jung

Chefarzt Innere Medizin, stellvertretender Ärztlicher Direktor HBK

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Prof. Dr. med. Frank Hinder

Ärztlicher Direktor HBK

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IK: 260831551

Standortnummer: 773018000

Alte Standortnummer: 773018000