Anästhesiologie, Intensivmedizin und Schmerztherapie

Ambulante Behandlungsmöglichkeiten

Hochschulambulanz
Ambulanzarzt/-ärztin: Hochschulambulanz nach § 117 SGB V (AM01)
Kommentar: Ambulante ärztliche Behandlung in dem für Forschung und Lehre erforderlichen Umfang sowie für solche Personen, die wegen Art, Schwere oder Komplexität ihrer Erkrankung einer Untersuchung oder Behandlung bedürfen.
Angebotene Leistung: Sonstiges - Versorgungsschwerpunkt in sonstigen medizinischen Bereichen