| Berufsgruppe |
Anzahl |
Erläuterung |
| Anzahl (gesamt) |
17,15 |
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| Personal mit direktem Beschäftigungsverhältnis |
17,15 |
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| Personal ohne direktes Beschäftigungsverhältnis |
0,00 |
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| Personal in der ambulanten Versorgung |
4,90 |
Sowohl die Assistenärzt*innen als auch die Fachärzt*innen, die in bestimmten dermatologischen Ambulanzbereichen (Allergieabteilung, ECP-Abteilung, Lichtabteilung, OP-Abteilung) eingesetzt sind, betreuen dort anteilsmäßig auch stat. Patienten, sind also teilweise der stat.Versorgung zuzurechnen.
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| Personal in der stationären Versorgung |
12,25 |
Sowohl die Assistenärzt*innen als auch die Fachärzt*innen, die in bestimmten dermatologischen Ambulanzbereichen (Allergieabteilung, ECP-Abteilung, Lichtabteilung, OP-Abteilung) eingesetzt sind, betreuen dort anteilsmäßig auch stat. Patienten, sind also teilweise der stat. Versorgung zuzurechnen.
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| Fall je Anzahl |
106,69
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| maßgebliche tarifliche Wochenarbeitszeit |
42,0 |
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