Anästhesie, Intensiv und Notfallmedizin

Ambulante Behandlungsmöglichkeiten

Anästhesie
Ambulanzarzt/-ärztin: Vor- und nachstationäre Leistungen nach § 115a SGB V (AM11)
Kommentar: Im Rahmen einer Abklärung der Notwendigkeit einer stationären Behandlung bzw. zur Vorbereitung einer solchen oder zur ambulanten Behandlung im Anschluss an stationäre Aufenthalte. Die vorstationären Leistungen beinhalten die Abklärung der Operationsfähigkeit, Narkoseaufklärung u.a.
Angebotene Leistung: Sonstiges - Versorgungsschwerpunkt in sonstigen medizinischen Bereichen