Fachkrankenhaus Kreischa

Ärzte und Ärztinnen

Personelle Ausstattung der Fachabteilung mit Ärztinnen und Ärzten. Mitarbeiter, die nicht eindeutig einer Fachabteilung zugeordnet werden können, werden übergreifend für das Krankenhaus erfasst.

Berufsgruppe Anzahl Erläuterung
Anzahl (gesamt) 32,40 Die aufgeführte Anzahl der Vollkräfte für Fälle gem. KHEntgG ermittelt sich auch infolge interner Leistungsverrechnungen (ohne Versorgung § 140a SGB V).
Personal mit direktem Beschäftigungsverhältnis 32,40 Die aufgeführte Anzahl der Vollkräfte für Fälle gem. KHEntgG ermittelt sich auch infolge interner Leistungsverrechnungen (ohne Versorgung § 140a SGB V).
Personal ohne direktes Beschäftigungsverhältnis 0,00 Die aufgeführte Anzahl der Vollkräfte für Fälle gem. KHEntgG ermittelt sich auch infolge interner Leistungsverrechnungen (ohne Versorgung § 140a SGB V).
Personal in der ambulanten Versorgung 0,00 Die aufgeführte Anzahl der Vollkräfte für Fälle gem. KHEntgG ermittelt sich auch infolge interner Leistungsverrechnungen (ohne Versorgung § 140a SGB V).
Personal in der stationären Versorgung 32,40 Die aufgeführte Anzahl der Vollkräfte für Fälle gem. KHEntgG ermittelt sich auch infolge interner Leistungsverrechnungen (ohne Versorgung § 140a SGB V).
Fall je Anzahl 31,88
maßgebliche tarifliche Wochenarbeitszeit 41,0
Berufsgruppe Anzahl Erläuterung
Anzahl (gesamt) 12,58 Die aufgeführte Anzahl der Vollkräfte für Fälle gem. KHEntgG ermittelt sich auch infolge interner Leistungsverrechnungen (ohne Versorgung § 140a SGB V).
Personal mit direktem Beschäftigungsverhältnis 12,58 Die aufgeführte Anzahl der Vollkräfte für Fälle gem. KHEntgG ermittelt sich auch infolge interner Leistungsverrechnungen (ohne Versorgung § 140a SGB V).
Personal ohne direktes Beschäftigungsverhältnis 0,00 Die aufgeführte Anzahl der Vollkräfte für Fälle gem. KHEntgG ermittelt sich auch infolge interner Leistungsverrechnungen (ohne Versorgung § 140a SGB V).
Personal in der ambulanten Versorgung 0,00 Die aufgeführte Anzahl der Vollkräfte für Fälle gem. KHEntgG ermittelt sich auch infolge interner Leistungsverrechnungen (ohne Versorgung § 140a SGB V).
Personal in der stationären Versorgung 12,58 Die aufgeführte Anzahl der Vollkräfte für Fälle gem. KHEntgG ermittelt sich auch infolge interner Leistungsverrechnungen (ohne Versorgung § 140a SGB V).
Fall je Anzahl 82,11
maßgebliche tarifliche Wochenarbeitszeit 41,0