Berufsgruppe |
Anzahl |
Erläuterung |
Anzahl (gesamt) |
32,40 |
Die aufgeführte Anzahl der Vollkräfte für Fälle gem. KHEntgG ermittelt sich auch infolge interner Leistungsverrechnungen (ohne Versorgung § 140a SGB V).
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Personal mit direktem Beschäftigungsverhältnis |
32,40 |
Die aufgeführte Anzahl der Vollkräfte für Fälle gem. KHEntgG ermittelt sich auch infolge interner Leistungsverrechnungen (ohne Versorgung § 140a SGB V).
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Personal ohne direktes Beschäftigungsverhältnis |
0,00 |
Die aufgeführte Anzahl der Vollkräfte für Fälle gem. KHEntgG ermittelt sich auch infolge interner Leistungsverrechnungen (ohne Versorgung § 140a SGB V).
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Personal in der ambulanten Versorgung |
0,00 |
Die aufgeführte Anzahl der Vollkräfte für Fälle gem. KHEntgG ermittelt sich auch infolge interner Leistungsverrechnungen (ohne Versorgung § 140a SGB V).
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Personal in der stationären Versorgung |
32,40 |
Die aufgeführte Anzahl der Vollkräfte für Fälle gem. KHEntgG ermittelt sich auch infolge interner Leistungsverrechnungen (ohne Versorgung § 140a SGB V).
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Fall je Anzahl |
31,88
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maßgebliche tarifliche Wochenarbeitszeit |
41,0 |
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