Passend dazu:
| Berufsgruppe | Anzahl | Erläuterung |
|---|---|---|
| Anzahl (gesamt) | 2,00 | Der geburtshilfliche Teil der Belegabteilung "Frauen- und Geburtshilfe" wird ab dem 01.02.2023 über die Hauptabteilung "Frauen-und Geburtshilfe weitergeführt.Als Belegärzte sind nur noch einzelne Ärzte im gynäkologisch operativen Teil tätig. |
| Personal mit direktem Beschäftigungsverhältnis | 2,00 | Der geburtshilfliche Teil der Belegabteilung "Frauen- und Geburtshilfe" wird ab dem 01.02.2023 über die Hauptabteilung "Frauen-und Geburtshilfe weitergeführt.Als Belegärzte sind nur noch einzelne Ärzte im gynäkologisch operativen Teil tätig. |
| Personal ohne direktes Beschäftigungsverhältnis | 0,00 | Der geburtshilfliche Teil der Belegabteilung "Frauen- und Geburtshilfe" wird ab dem 01.02.2023 über die Hauptabteilung "Frauen-und Geburtshilfe weitergeführt.Als Belegärzte sind nur noch einzelne Ärzte im gynäkologisch operativen Teil tätig. |
| Personal in der ambulanten Versorgung | 0,00 | Der geburtshilfliche Teil der Belegabteilung "Frauen- und Geburtshilfe" wird ab dem 01.02.2023 über die Hauptabteilung "Frauen-und Geburtshilfe weitergeführt.Als Belegärzte sind nur noch einzelne Ärzte im gynäkologisch operativen Teil tätig. |
| Personal in der stationären Versorgung | 2,00 | Der geburtshilfliche Teil der Belegabteilung "Frauen- und Geburtshilfe" wird ab dem 01.02.2023 über die Hauptabteilung "Frauen-und Geburtshilfe weitergeführt.Als Belegärzte sind nur noch einzelne Ärzte im gynäkologisch operativen Teil tätig. |
| Fall je Anzahl | 212,50 |
| Berufsgruppe | Anzahl | Erläuterung |
|---|---|---|
| Anzahl (gesamt) | 0,50 | Der geburtshilfliche Teil der Belegabteilung "Frauen- und Geburtshilfe" wird ab dem 01.02.2023 über die Hauptabteilung "Frauen-und Geburtshilfe weitergeführt.Als Belegärzte sind nur noch einzelne Ärzte im gynäkologisch operativen Teil tätig. |
| Personal mit direktem Beschäftigungsverhältnis | 0,50 | Der geburtshilfliche Teil der Belegabteilung "Frauen- und Geburtshilfe" wird ab dem 01.02.2023 über die Hauptabteilung "Frauen-und Geburtshilfe weitergeführt.Als Belegärzte sind nur noch einzelne Ärzte im gynäkologisch operativen Teil tätig. |
| Personal ohne direktes Beschäftigungsverhältnis | 0,00 | Der geburtshilfliche Teil der Belegabteilung "Frauen- und Geburtshilfe" wird ab dem 01.02.2023 über die Hauptabteilung "Frauen-und Geburtshilfe weitergeführt.Als Belegärzte sind nur noch einzelne Ärzte im gynäkologisch operativen Teil tätig. |
| Personal in der ambulanten Versorgung | 0,00 | Der geburtshilfliche Teil der Belegabteilung "Frauen- und Geburtshilfe" wird ab dem 01.02.2023 über die Hauptabteilung "Frauen-und Geburtshilfe weitergeführt.Als Belegärzte sind nur noch einzelne Ärzte im gynäkologisch operativen Teil tätig. |
| Personal in der stationären Versorgung | 0,50 | Der geburtshilfliche Teil der Belegabteilung "Frauen- und Geburtshilfe" wird ab dem 01.02.2023 über die Hauptabteilung "Frauen-und Geburtshilfe weitergeführt.Als Belegärzte sind nur noch einzelne Ärzte im gynäkologisch operativen Teil tätig. |
| Fall je Anzahl | 850,00 |
| Berufsgruppe | Anzahl | Erläuterung |
|---|---|---|
| Anzahl (gesamt) | 0,35 | Der geburtshilfliche Teil der Belegabteilung "Frauen- und Geburtshilfe" wird ab dem 01.02.2023 über die Hauptabteilung "Frauen-und Geburtshilfe weitergeführt.Als Belegärzte sind nur noch einzelne Ärzte im gynäkologisch operativen Teil tätig. |
| Personal mit direktem Beschäftigungsverhältnis | 0,35 | Der geburtshilfliche Teil der Belegabteilung "Frauen- und Geburtshilfe" wird ab dem 01.02.2023 über die Hauptabteilung "Frauen-und Geburtshilfe weitergeführt.Als Belegärzte sind nur noch einzelne Ärzte im gynäkologisch operativen Teil tätig. |
| Personal ohne direktes Beschäftigungsverhältnis | 0,00 | Der geburtshilfliche Teil der Belegabteilung "Frauen- und Geburtshilfe" wird ab dem 01.02.2023 über die Hauptabteilung "Frauen-und Geburtshilfe weitergeführt.Als Belegärzte sind nur noch einzelne Ärzte im gynäkologisch operativen Teil tätig. |
| Personal in der ambulanten Versorgung | 0,00 | Der geburtshilfliche Teil der Belegabteilung "Frauen- und Geburtshilfe" wird ab dem 01.02.2023 über die Hauptabteilung "Frauen-und Geburtshilfe weitergeführt.Als Belegärzte sind nur noch einzelne Ärzte im gynäkologisch operativen Teil tätig. |
| Personal in der stationären Versorgung | 0,35 | Der geburtshilfliche Teil der Belegabteilung "Frauen- und Geburtshilfe" wird ab dem 01.02.2023 über die Hauptabteilung "Frauen-und Geburtshilfe weitergeführt.Als Belegärzte sind nur noch einzelne Ärzte im gynäkologisch operativen Teil tätig. |
| Fall je Anzahl | 1.214,29 |
| Berufsgruppe | Anzahl | Erläuterung |
|---|---|---|
| Anzahl (gesamt) | 2,00 | Der geburtshilfliche Teil der Belegabteilung "Frauen- und Geburtshilfe" wird ab dem 01.02.2023 über die Hauptabteilung "Frauen-und Geburtshilfe weitergeführt.Als Belegärzte sind nur noch einzelne Ärzte im gynäkologisch operativen Teil tätig. |
| Personal mit direktem Beschäftigungsverhältnis | 2,00 | Der geburtshilfliche Teil der Belegabteilung "Frauen- und Geburtshilfe" wird ab dem 01.02.2023 über die Hauptabteilung "Frauen-und Geburtshilfe weitergeführt.Als Belegärzte sind nur noch einzelne Ärzte im gynäkologisch operativen Teil tätig. |
| Personal ohne direktes Beschäftigungsverhältnis | 0,00 | Der geburtshilfliche Teil der Belegabteilung "Frauen- und Geburtshilfe" wird ab dem 01.02.2023 über die Hauptabteilung "Frauen-und Geburtshilfe weitergeführt.Als Belegärzte sind nur noch einzelne Ärzte im gynäkologisch operativen Teil tätig. |
| Personal in der ambulanten Versorgung | 0,00 | Der geburtshilfliche Teil der Belegabteilung "Frauen- und Geburtshilfe" wird ab dem 01.02.2023 über die Hauptabteilung "Frauen-und Geburtshilfe weitergeführt.Als Belegärzte sind nur noch einzelne Ärzte im gynäkologisch operativen Teil tätig. |
| Personal in der stationären Versorgung | 2,00 | Der geburtshilfliche Teil der Belegabteilung "Frauen- und Geburtshilfe" wird ab dem 01.02.2023 über die Hauptabteilung "Frauen-und Geburtshilfe weitergeführt.Als Belegärzte sind nur noch einzelne Ärzte im gynäkologisch operativen Teil tätig. |
| Fall je Anzahl | 212,50 |
| Berufsgruppe | Anzahl | Erläuterung |
|---|---|---|
| Anzahl (gesamt) | 0,38 | |
| Personal mit direktem Beschäftigungsverhältnis | 0,38 | Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Praxen werden hier nicht aufgeführt, da kein direktes Beschäftigungsverhältnis besteht. |
| Personal ohne direktes Beschäftigungsverhältnis | 0,00 | |
| Personal in der ambulanten Versorgung | 0,00 | MFA sind in den Belegpraxen. |
| Personal in der stationären Versorgung | 0,38 | |
| Fall je Anzahl | 1.118,42 |