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Asklepios Klinik Pasewalk

Prenzlauer Chaussee 30
17309 Pasewalk

Tel.: 03973-23-0
Mail: moc.soipelksa@klawesap moc.soipelksa@klawesap moc.soipelksa@klawesap

  • Anzahl Betten: 221
  • Anzahl der Fachabteilungen: 10
  • Vollstationäre Fallzahl: 8.214
  • Teilstationäre Fallzahl: 129
  • Ambulante Fallzahl: 7.679
  • Krankenhausträger: Asklepios Klinik Pasewalk GmbH
  • Art des Trägers: privat
  • Akademisches Lehrkrankenhaus
      • Universität Greifswald
Externe vergleichende Qualitätssicherung
Weitere Informationen
  • Externe Qualitätssicherung nach Landesrecht
    Keine Teilnahme
  • Qualität bei der Teilnahme am Disease-Management-Programm (DMP)
    Keine Teilnahme
Erbrachte Menge 103
Ausnahme? Keine Ausnahme
Gesamtergebnis Prognosedarlegung: ja
Leistungsmenge Berichtsjahr: 103
Leistungsmenge Prognosejahr: 99
Prüfung Landesverbände? ja
Ausnahmetatbestand? ja
Ergebnis der Prüfung der Landesbehörden? ja
Übergangsregelung? nein
Nr. Erläuterung
CQ07 Maßnahmen zur Qualitätssicherung der Versorgung von Früh- und Reifgeborenen – Perinataler Schwerpunkt
CQ31 Richtlinie zur Versorgung der hüftgelenknahen Femurfraktur (QSFFx-RL)
  • Klärender Dialog abgeschlossen: nein
  • Klärender Dialog nicht abgeschlossen: nein
  • Keine Teilnahme am klärenden Dialog: nein
  • Mitteilung über Nichterfüllung der pflegerischen Versorgung ist nicht erfolgt: nein
Quartal Q1
Erwachsenenpsychiatrie
Tagdienst
Einhaltung der Mindestvorgaben ja
Umsetzungsgrad 138,0 %
Berufsgruppe Mindestvorgaben eingehalten Umsetzungsgrad (%)
Ärztinnen und Ärzte, ärztliche Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten ja 180,65 %
Pflegefachpersonen nein 83,04 %
Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten (ohne ärztliche Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten), Psychologinnen und Psychologen ja 191,06 %
Spezialtherapeutinnen und Spezialtherapeuten ja 113,22 %
Bewegungstherapeutinnen und Bewegungstherapeuten, Physiotherapeutinnen und Physiotherapeuten ja 673,33 %
Sozialarbeiterinnen und Sozialarbeiter, Sozialpädagoginnen und Sozialpädagogen, Heilpädagoginnen und Heilpädagogen ja 183,88 %

Quartal Q2
Erwachsenenpsychiatrie
Tagdienst
Einhaltung der Mindestvorgaben ja
Umsetzungsgrad 110,0 %
Berufsgruppe Mindestvorgaben eingehalten Umsetzungsgrad (%)
Ärztinnen und Ärzte, ärztliche Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten ja 165,88 %
Pflegefachpersonen nein 85,99 %
Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten (ohne ärztliche Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten), Psychologinnen und Psychologen ja 154,98 %
Spezialtherapeutinnen und Spezialtherapeuten ja 97,77 %
Bewegungstherapeutinnen und Bewegungstherapeuten, Physiotherapeutinnen und Physiotherapeuten ja 140,85 %
Sozialarbeiterinnen und Sozialarbeiter, Sozialpädagoginnen und Sozialpädagogen, Heilpädagoginnen und Heilpädagogen ja 96,97 %

Quartal Q3
Erwachsenenpsychiatrie
Tagdienst
Einhaltung der Mindestvorgaben nein
Umsetzungsgrad 115,0 %
Berufsgruppe Mindestvorgaben eingehalten Umsetzungsgrad (%)
Ärztinnen und Ärzte, ärztliche Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten ja 104,87 %
Pflegefachpersonen ja 93,36 %
Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten (ohne ärztliche Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten), Psychologinnen und Psychologen ja 166,44 %
Spezialtherapeutinnen und Spezialtherapeuten ja 109,93 %
Bewegungstherapeutinnen und Bewegungstherapeuten, Physiotherapeutinnen und Physiotherapeuten ja 270,83 %
Sozialarbeiterinnen und Sozialarbeiter, Sozialpädagoginnen und Sozialpädagogen, Heilpädagoginnen und Heilpädagogen ja 136,69 %

Quartal Q4
Erwachsenenpsychiatrie
Tagdienst
Einhaltung der Mindestvorgaben nein
Umsetzungsgrad 136,0 %
Berufsgruppe Mindestvorgaben eingehalten Umsetzungsgrad (%)
Ärztinnen und Ärzte, ärztliche Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten ja 108,1 %
Pflegefachpersonen ja 99,76 %
Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten (ohne ärztliche Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten), Psychologinnen und Psychologen ja 270,3 %
Spezialtherapeutinnen und Spezialtherapeuten ja 114,78 %
Bewegungstherapeutinnen und Bewegungstherapeuten, Physiotherapeutinnen und Physiotherapeuten ja 219,7 %
Sozialarbeiterinnen und Sozialarbeiter, Sozialpädagoginnen und Sozialpädagogen, Heilpädagoginnen und Heilpädagogen ja 187,06 %
Anzahl Gruppe
45 Fachärztinnen und Fachärzte, psychologische Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten sowie Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeutinnen und -psychotherapeuten, die der Fortbildungspflicht* unterliegen
43 Anzahl derjenigen Fachärztinnen und Fachärzte aus Nr. 1, die einen Fünfjahreszeitraum der Fortbildung abgeschlossen haben und damit der Nachweispflicht unterliegen
26 Anzahl derjenigen Personen aus Nr. 2, die den Fortbildungsnachweis gemäß § 3 der G-BA-Regelungen erbracht haben
* nach den „Regelungen des Gemeinsamen Bundesausschusses zur Fortbildung der Fachärztinnen und Fachärzte, der Psychologischen Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten sowie der Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeutinnen und -psychotherapeuten im Krankenhaus“

Gemäß § 4 Absatz 2 der Qualitätsmanagement-Richtlinie haben Einrichtungen die Prävention von und Intervention bei Gewalt und Missbrauch als Teil des einrichtungsinternen Qualitätsmanagements vorzusehen. Ziel ist es, Missbrauch und Gewalt insbesondere gegenüber vulnerablen Patientengruppen, wie beispielsweise Kindern und Jugendlichen oder hilfsbedürftigen Personen, vorzubeugen, zu erkennen, adäquat darauf zu reagieren und auch innerhalb der Einrichtung zu verhindern. Das jeweilige Vorgehen wird an Einrichtungsgröße, Leistungsspektrum und den Patientinnen und Patienten ausgerichtet, um so passgenaue Lösungen zur Sensibilisierung der Teams sowie weitere geeignete vorbeugende und intervenierende Maßnahmen festzulegen. Dies können u. a. Informationsmaterialien, Kontaktadressen, Schulungen/Fortbildungen, Verhaltenskodizes, Handlungsempfehlungen/Interventionspläne oder umfassende Schutzkonzepte sein.

  • Im "Schutzkonzept Vulnerable Patientengruppen" enthalten
Gemäß Teil A § 4 Absatz 2 in Verbindung mit Teil B Abschnitt I § 1 der Qualitätsmanagement-Richtlinie haben sich Einrichtungen, die Kinder und Jugendliche versorgen, gezielt mit der Prävention von und Intervention bei (sexueller) Gewalt und Missbrauch bei Kindern und Jugendlichen zu befassen (Risiko- und Gefährdungsanalyse) und – der Größe und Organisationsform der Einrichtung entsprechend – konkrete Schritte und Maßnahmen abzuleiten (Schutzkonzept). In diesem Abschnitt geben Krankenhäuser, die Kinder und Jugendliche versorgen, an, ob sie gemäß Teil A § 4 Absatz 2 in Verbindung mit Teil B Abschnitt I § 1 der Qualitätsmanagement-Richtlinie ein Schutzkonzept gegen (sexuelle) Gewalt bei Kindern und Jugendlichen aufweisen.
  • Arzneimittelkommission
  • Fallbesprechungen
  • Maßnahmen zur Vermeidung von Arzneimittelverwechslung
  • Teilnahme an einem einrichtungsübergreifenden Fehlermeldesystem (siehe Kapitel 12.2.3.2)
  • Aushändigung von arzneimittelbezogenen Informationen für die Weiterbehandlung und Anschlussversorgung der Patientin oder des Patienten im Rahmen eines (ggf. vorläufigen) Entlassbriefs
  • Aushändigung des Medikationsplans
  • bei Bedarf Arzneimittel-Mitgabe oder Ausstellung von Entlassrezepten
Die Instrumente und Maßnahmen zur Förderung der Arzneimitteltherapiesicherheit werden mit Fokus auf den typischen Ablauf des Medikationsprozesses bei der stationären Patientenversorgung dargestellt. Eine Besonderheit des Medikationsprozesses im stationären Umfeld stellt das Überleitungsmanagement bei Aufnahme und Entlassung dar. Die im Folgenden gelisteten Instrumente und Maßnahmen adressieren Strukturelemente, z.B. besondere EDV-Ausstattung und Arbeitsmaterialien, sowie Prozessaspekte, wie Arbeitsbeschreibungen für besonders risikobehaftete Prozessschritte bzw. Konzepte zur Sicherung typischer Risikosituationen. Zusätzlich können bewährte Maßnahmen zur Vermeidung von bzw. zum Lernen aus Medikationsfehlern angegeben werden. Das Krankenhaus stellt hier dar, mit welchen Aspekten es sich bereits auseinandergesetzt bzw. welche Maßnahmen es konkret umgesetzt hat. Die folgenden Aspekte können, gegebenenfalls unter Verwendung von Freitextfeldern, dargestellt werden:
- Aufnahme ins Krankenhaus, inklusive Anamnese
; Dargestellt werden können Instrumente und Maßnahmen zur Ermittlung der bisherigen Medikation (Arzneimittelanamnese), der anschließenden klinischen Bewertung und der Umstellung auf die im Krankenhaus verfügbare Medikation (Hausliste), sowie zur Dokumentation, sowohl der ursprünglichen Medikation der Patientin oder des Patienten als auch der für die Krankenhausbehandlung angepassten Medikation.
- Medikationsprozess im Krankenhaus
Im vorliegenden Rahmen wird beispielhaft von folgenden Teilprozessen ausgegangen: Arzneimittelanamnese – Verordnung – Patienteninformation – Arzneimittelabgabe – Arzneimittelanwendung – Dokumentation – Therapieüberwachung – Ergebnisbewertung. Dargestellt werden können hierzu Instrumente und Maßnahmen zur sicheren Arzneimittelverordnung, z. B. bezüglich Leserlichkeit, Eindeutigkeit und Vollständigkeit der Dokumentation, aber auch bezüglich Anwendungsgebiet, Wirksamkeit, Nutzen-Risiko-Verhältnis, Verträglichkeit (inklusive potentieller Kontraindikationen, Wechselwirkungen u. Ä.) und Ressourcenabwägungen. Außerdem können Angaben zur Unterstützung einer zuverlässigen Arzneimittelbestellung, -abgabe und -anwendung bzw. -verabreichung gemacht werden.
- Entlassung
Dargestellt werden können insbesondere die Maßnahmen der Krankenhäuser, die sicherstellen, dass eine strukturierte und sichere Weitergabe von Informationen zur Arzneimitteltherapie an weiterbehandelnde Ärztinnen und Ärzte sowie die angemessene Ausstattung der Patientinnen und Patienten mit Arzneimittelinformationen, Medikationsplan und Medikamenten bzw. Arzneimittelverordnungen erfolgt.
AMTS ist die Gesamtheit der Maßnahmen zur Gewährleistung eines optimalen Medikationsprozesses mit dem Ziel, Medikationsfehler und damit vermeidbare Risiken für Patientinnen und Patienten bei der Arzneimitteltherapie zu verringern. Eine Voraussetzung für die erfolgreiche Umsetzung dieser Maßnahmen ist, dass AMTS als integraler Bestandteil der täglichen Routine in einem interdisziplinären und multiprofessionellen Ansatz gelebt wird.
Tätigkeit
Erläuterung

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Erläuterung

Ausbildung in anderen Heilberufen
Kommentar

Kommentar

Kommentar

Es besteht die Möglichkeit zur Ableistung von praktischen Teilen der Ausbildung innerhalb von Kooperationsverträgen.

Kommentar

Kommentar

Kommentar

Kommentar

Es besteht die Möglichkeit zur Ableistung von praktischen Teilen der Ausbildung innerhalb von Kooperationsverträgen.

Steffi Kapell

Qualitätsbeauftragte

Prenzlauer Chaussee 30
17309 Pasewalk

Tel.: 03973 -23-1813
Mail: moc.soipelksa@llepak.s

Steffi Kapell

Qualitätsbeauftragte

Prenzlauer Chaussee 30
17309 Pasewalk

Tel.: 03973 -23-1813
Mail: moc.soipelksa@llepak.s

Dr. med. Bernd Müllejans

Ärztlicher Direktor

Prenzlauer Chaussee 30
17309 Pasewalk

Tel.: 03973 -23-1259
Mail: moc.soipelksa@snajelleum.b

Komm. Angela Michalek

Assistentin Entlassmanagement

Prenzlauer Chaussee 30
17309 Pasewalk

Tel.: 03973 -23-1824
Mail: moc.soipelksa@kelahcim.a

Prenzlauer Chaussee 30
17309 Pasewalk

Tel.: 03973-23-0
Mail: moc.soipelksa@klawesap

Stefanie Hansmann

Pflegedienstleiterin

Prenzlauer Chaussee 30
17309 Pasewalk

Tel.: 03973 -23-1909
Mail: moc.soipelksa@nnamsnah.s

Mathias Weuffen

Verwaltungsleiter

Prenzlauer Chaussee 30
17309 Pasewalk

Tel.: 03973 -23-1907
Mail: moc.soipelksa@neffuew.m

Kai Firneisen

Geschäftsführer

Prenzlauer Chaussee 30
17309 Pasewalk

Tel.: 03973 -23-1103
Mail: moc.soipelksa@klawesap

Dr. med. Bernd Müllejans

Ärztlicher Direktor

Prenzlauer Chaussee 30
17309 Pasewalk

Tel.: 03973 -23-1259
Mail: moc.soipelksa@snajelleum.b

IK: 261300744

Standortnummer: 773369000