Anästhesiologie und Intensivmedizin

Ambulante Behandlungsmöglichkeiten

Anästhesiologie und Intensivmedizin - Ermächtigungsambulanz
Ambulanzarzt/-ärztin: Ermächtigung zur ambulanten Behandlung nach § 116 SGB V bzw. § 31a Abs. 1 Ärzte-ZV (besondere Untersuchungs- und Behandlungsmethoden oder Kenntnisse von Krankenhausärzten und Krankenhausärztinnen) (AM04)
Kommentar: Auf Überweisung durch den Facharzt oder per Konsilschein durch den Hausarzt können folgende Schwerpunkte ambulant betreut werden:
Angebotene Leistung: Sonstiges - Versorgungsschwerpunkt in sonstigen medizinischen Bereichen
Sonstiges - Versorgungsschwerpunkt in sonstigen medizinischen Bereichen
Sonstiges - Versorgungsschwerpunkt in sonstigen medizinischen Bereichen
Privatsprechstunde Prof. Dr. med. Böhrer
Ambulanzarzt/-ärztin: Privatambulanz (AM07)
Kommentar: Fragestellungen zum gesamten Gebiet der Anästhesiologie und Intensivmedizin.
Angebotene Leistung:
Zentrum für Notaufnahme / Notfallambulanz
Ambulanzarzt/-ärztin: Notfallambulanz (24h) (AM08)
Kommentar: Versorgung von Notfallpatienten im interdisziplinären Zentrum für Notaufnahme. Wir orientieren uns bei der Ersteinschätzung am international bewährten Manchester Triage System (MTS, Kompetenz- und Schulungszentrum).
Angebotene Leistung: