Abteilung für Neuro-Urologie

Ambulante Behandlungsmöglichkeiten

Ambulanz der Abteilung für Neuro-Urologie
Ambulanzarzt/-ärztin: Ermächtigung zur ambulanten Behandlung nach § 116 SGB V bzw. § 31a Abs. 1 Ärzte-ZV (besondere Untersuchungs- und Behandlungsmethoden oder Kenntnisse von Krankenhausärzten und Krankenhausärztinnen) (AM04)
Kommentar: Das Behandlungsspektrum umfasst die Erstdiagnostik mit Beratung und Planung einer stationären, weiterführenden Diagnostik und Therapie, sowie die Nachsorgediagnostik mit Überprüfung der Therapieeffizienz
Angebotene Leistung: