Zentrum für Rückenmarkverletzte

Ambulante Behandlungsmöglichkeiten

Ambulanz des Zentrums für Rückenmarkverletzte
Ambulanzarzt/-ärztin: Ermächtigung zur ambulanten Behandlung nach § 116 SGB V bzw. § 31a Abs. 1 Ärzte-ZV (besondere Untersuchungs- und Behandlungsmethoden oder Kenntnisse von Krankenhausärzten und Krankenhausärztinnen) (AM04)
Kommentar: Das Behandlungsspektrum umfasst die Erstdiagnostik mit Beratung und Planung einer stationären, weiterführenden Diagnostik und Therapie, sowie die Nachsorgediagnostik mit Überprüfung der Therapieeffizienz, in Bezug auf Wirbelsäulenerkrankungen mit Nervenbeteiligungen und Verdachtsfälle
Angebotene Leistung: