Krankenhaus Grafenau

Teilnahme an der Notfallversorgung

Notfallversorgungsstufen

Beschreibung Angabe
Zuordnung zur Notfallstufe aufgrund § 3 Abs. 2 S. 3 der Regelungen zu den Notfallstrukturen Ja

Allgemeines

Beschreibung Angabe
Notdienstpraxis existiert? Ja
Vertragsärztlicher Notdienst existiert? Ja
Tatbestand der Spezialversorgung
Krankenhäuser, die aufgrund krankenhausplanerischer Festlegung als Spezialversorger ausgewiesen sind, oder Krankenhäuser ohne Sicherstellungszuschlag, die nach Feststellung der Landeskrankenhausplanungsbehörde für die Gewährleistung der Notfallversorgung zwingend erforderlich sind und 24 Stunden an 7 Tagen pro Woche an der Notfallversorgung teilnehmen