Klinikum Memmingen AöR

Teilnahme an der Notfallversorgung

Notfallversorgungsstufen

Beschreibung Angabe
Erfüllung der Voraussetzungen der Notfallstufe gem. Abs. III - V der Regelungen zu Notfallstrukturen Ja

Allgemeines

Beschreibung Angabe
Notdienstpraxis existiert? Nein
Vertragsärztlicher Notdienst existiert? Nein
Tatbestand der Spezialversorgung
Besondere Einrichtung gemäß § 17b Absatz 1 Satz 10 KHG, sofern sie im Landeskrankenhausplan als besondere Einrichtungen in der Notfallversorgung ausgewiesen sind und zu jeder Zeit an der Notfallversorgung teilnehmen