Gefäßchirurgie

Ambulante Behandlungsmöglichkeiten

Gefäßchirurgische Ambulanz
Ambulanzarzt/-ärztin: Ermächtigung zur ambulanten Behandlung nach § 116 SGB V bzw. § 31a Abs. 1 Ärzte-ZV (besondere Untersuchungs- und Behandlungsmethoden oder Kenntnisse von Krankenhausärzten und Krankenhausärztinnen) (AM04)
Kommentar: Konsiliarische Untersuchung sowie Durchführung von Auftragsleistungen und ambulanten Gefäßoperationen. Behandlung von Gefäßkomplikationen. Überweisung durch Fachärzte für Chirurgie, Haut- und Geschlechtskrankheiten, Innere Medizin oder Neurologie und Vertragsärzte mit Zusatzbezeichnung "Phlebologie"
Angebotene Leistung:
Gefäßchirurgische Ambulanz
Ambulanzarzt/-ärztin: Privatambulanz (AM07)
Kommentar: Herr Dr. Riester vertritt das gesamte gefäßchirurgische Spektrum.
Angebotene Leistung: