Barrierefreiheit

Umbaumaßnahmen zur Erfüllung geplant

Aus rechtlichen Gründen können Mitarbeiter keine verbindlichen Dolmetscherdienste leisten. Insbesondere Auskünfte zu Diagnose und Therapie müssen durch vom Patienten selbst beigebrachte und notariell bestätigte Dolmetscher übersetzt werden.

http://www.klinikum.uni-muenchen.de/International-Patient-Office/de/info-international/index.html

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