Barrierefreiheit

Aus rechtlichen Gründen können Mitarbeiter keine verbindlichen Dolmetscherdienste leisten. Insbesondere Auskünfte zu Diagnose und Therapie müssen durch vom Patienten selbst beigebrachte und notariell bestätigte Dolmetscher übersetzt werden.

https://www.lmu-klinikum.de/de-international-patient-office