Beschwerdemanagement

Strukturiertes Beschwerdemanagement wurde eingeführt: ja

Das Beschwerdemanagement (Anregungen, Lob und Beschwerden von Patienten, anderen Kunden wie z.B. Angehörige, Zuweisern, Krankenkassen oder Bürgern sowie von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern) existiert bereits seit über zehn Jahren.

Schriftliches Konzept existiert: ja

Es existiert ein Konzept, das regelmäßige überprüft und angepasst wird.

Umgang mit mündlichen Beschwerden ist geregelt: ja

Die Erfassung einer Beschwerde oder eines Lobs soll jeweils schriftlich erfolgen. Mündlich an das Beschwerdemanagement herangetragene Vorschläge werden deshalb schriftlich erfasst.

Umgang mit schriftlichen Beschwerden ist geregelt: ja

Es gibt Beschwerdeformulare. Diese können per Hand oder auch elektronisch ausgefüllt werden.

Zeitziele für die Rückmeldung sind definiert: ja

Die Zeitziele sind schriftlich festgehalten und werden jährlich evaluiert.

Erläuterungen

Eine Beschwerdemanagementbeauftragte (und deren Vertretung) ist festgelegt und in allen Aushängen und im Intranet sowie Internet benannt.


Ansprechpersonen

Evelyn Huber

Beschwerdemanagement

Bräuhausstraße 5
84416 Taufkirchen (Vils)

Tel.: 08084 -934-234
Mail: ed.obk@rebuh.nyleve

Erläuterungen

Ein Patientenfürsprecher ist benannt. Verantwortlichkeiten und Aufgaben sind global für alle kbo-Gesellschaften festgelegt.


Fürsprechpersonen

Josef Birkenseher

Patientenfürsprecher

Bräuhausstraße 5
84416 Taufkirchen (Vils)

Tel.: 08084 -934-443
Mail: ed.obk@rehesnekrib.fesoj

Anonyme Eingabemöglichkeiten existieren: ja

In der Verfahrensanweisung für das Beschwerdemanagement ist geregelt dass anonym geäußerte Beschwerden in der Regel nicht bearbeitet werden können. Ernsten anonymen Mitteilungen wird selbstverständlich nachgegangen. Für anonyme Meldungen stehen "Kummerkästen" zur Verfügung.

Patient/innen-Befragungen wurden durchgeführt: ja

Es finden regelmäßig Patientenbefragungen statt (2x pro Jahr).

Einweiserbefragungen wurden durchgeführt: ja

Eine Untersuchung zur Zufriedenheit der Einweiser findet alle drei Jahre statt.