Passend dazu:
Berufsgruppe | Anzahl | Erläuterung |
---|---|---|
Anzahl (gesamt) | 218,44 | |
Personal mit direktem Beschäftigungsverhältnis | 218,11 | |
Personal ohne direktes Beschäftigungsverhältnis | 0,33 | |
Personal in der ambulanten Versorgung | 0,00 | Eine ambulante Versorgung findet u.a. über die zentrale Aufnahme und/oder im Rahmen der KV-Ermächtigung statt. Die anteilige Stellenaufschlüsselung des Personals in ambulante und stationäre Leistungen ist nicht möglich. |
Personal in der stationären Versorgung | 218,44 | |
maßgebliche tarifliche Wochenarbeitszeit | 40,00 |
Berufsgruppe | Anzahl | Erläuterung |
---|---|---|
Anzahl (gesamt) | 128,10 | |
Personal mit direktem Beschäftigungsverhältnis | 128,10 | |
Personal ohne direktes Beschäftigungsverhältnis | 0,00 | |
Personal in der ambulanten Versorgung | 0,00 | Eine ambulante Versorgung findet u.a. über die zentrale Aufnahme und/oder im Rahmen der KV-Ermächtigung statt. Die anteilige Stellenaufschlüsselung des Personals in ambulante und stationäre Leistungen ist nicht möglich. |
Personal in der stationären Versorgung | 128,10 | |
maßgebliche tarifliche Wochenarbeitszeit | 40,00 |
Berufsgruppe | Anzahl | Erläuterung |
---|---|---|
Anzahl (gesamt) | 1,00 |
Berufsgruppe | Anzahl | Erläuterung |
---|---|---|
Anzahl (gesamt) | 0,25 | |
Personal mit direktem Beschäftigungsverhältnis | 0,25 | |
Personal ohne direktes Beschäftigungsverhältnis | 0,00 | |
Personal in der ambulanten Versorgung | 0,00 | Eine ambulante Versorgung findet u.a. über die zentrale Aufnahme und/oder im Rahmen der KV-Ermächtigung statt. Die anteilige Stellenaufschlüsselung des Personals in ambulante und stationäre Leistungen ist nicht möglich. |
Personal in der stationären Versorgung | 0,25 |
Berufsgruppe | Anzahl | Erläuterung |
---|---|---|
Anzahl (gesamt) | 0,25 | |
Personal mit direktem Beschäftigungsverhältnis | 0,25 | |
Personal ohne direktes Beschäftigungsverhältnis | 0,00 | |
Personal in der ambulanten Versorgung | 0,00 | Eine ambulante Versorgung findet u.a. über die zentrale Aufnahme und/oder im Rahmen der KV-Ermächtigung statt. Die anteilige Stellenaufschlüsselung des Personals in ambulante und stationäre Leistungen ist nicht möglich. |
Personal in der stationären Versorgung | 0,25 |