Ärzte und Ärztinnen

Hier finden Sie Angaben zum medizinischen Personal des gesamten Krankenhauses. Informationen zum Personal der einzelnen Fachabteilungen finden Sie auf den Fachabteilungsseiten.

Berufsgruppe Anzahl Erläuterung
Anzahl (gesamt) 218,44
Personal mit direktem Beschäftigungsverhältnis 218,11
Personal ohne direktes Beschäftigungsverhältnis 0,33
Personal in der ambulanten Versorgung 0,00 Eine ambulante Versorgung findet u.a. über die zentrale Aufnahme und/oder im Rahmen der KV-Ermächtigung statt. Die anteilige Stellenaufschlüsselung des Personals in ambulante und stationäre Leistungen ist nicht möglich.
Personal in der stationären Versorgung 218,44
maßgebliche tarifliche Wochenarbeitszeit 40,00
Berufsgruppe Anzahl Erläuterung
Anzahl (gesamt) 128,10
Personal mit direktem Beschäftigungsverhältnis 128,10
Personal ohne direktes Beschäftigungsverhältnis 0,00
Personal in der ambulanten Versorgung 0,00 Eine ambulante Versorgung findet u.a. über die zentrale Aufnahme und/oder im Rahmen der KV-Ermächtigung statt. Die anteilige Stellenaufschlüsselung des Personals in ambulante und stationäre Leistungen ist nicht möglich.
Personal in der stationären Versorgung 128,10
maßgebliche tarifliche Wochenarbeitszeit 40,00
Berufsgruppe Anzahl Erläuterung
Anzahl (gesamt) 1,00
Berufsgruppe Anzahl Erläuterung
Anzahl (gesamt) 0,25
Personal mit direktem Beschäftigungsverhältnis 0,25
Personal ohne direktes Beschäftigungsverhältnis 0,00
Personal in der ambulanten Versorgung 0,00 Eine ambulante Versorgung findet u.a. über die zentrale Aufnahme und/oder im Rahmen der KV-Ermächtigung statt. Die anteilige Stellenaufschlüsselung des Personals in ambulante und stationäre Leistungen ist nicht möglich.
Personal in der stationären Versorgung 0,25
Berufsgruppe Anzahl Erläuterung
Anzahl (gesamt) 0,25
Personal mit direktem Beschäftigungsverhältnis 0,25
Personal ohne direktes Beschäftigungsverhältnis 0,00
Personal in der ambulanten Versorgung 0,00 Eine ambulante Versorgung findet u.a. über die zentrale Aufnahme und/oder im Rahmen der KV-Ermächtigung statt. Die anteilige Stellenaufschlüsselung des Personals in ambulante und stationäre Leistungen ist nicht möglich.
Personal in der stationären Versorgung 0,25