Institut für Diagnostische und Interventionelle Radiologie

Ambulante Behandlungsmöglichkeiten

Ambulanz für Diagnostische und Interventionelle Radiologie
Ambulanzarzt/-ärztin: Ermächtigung zur ambulanten Behandlung nach § 116 SGB V bzw. § 31a Abs. 1 Ärzte-ZV (besondere Untersuchungs- und Behandlungsmethoden oder Kenntnisse von Krankenhausärzten und Krankenhausärztinnen) (AM04)
Kommentar: auf Überweisung der ermächtigten Ärzte oder auf Überweisung bestimmter Arztgruppen sowie Privatpatienten
Angebotene Leistung: