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Mund-, Kiefer- und Gesichtschirurgie und Zahnmedizin

Informationen und Leistungen der Fachabteilung

  • Vollstationäre Fallzahl: 7

Leistungssuche (in der Fachabteilung)


Krankheit Fallzahl
Dentofaziale Anomalien einschließlich fehlerhafter Okklusion - Anomalien des Kiefer-Schädelbasis-Verhältnisses (K07.1) 5
Dentofaziale Anomalien einschließlich fehlerhafter Okklusion - Anomalien des Zahnbogenverhältnisses (K07.2) k.A.
Dentofaziale Anomalien einschließlich fehlerhafter Okklusion - Fehlerhafte Okklusion nicht näher bezeichnet (K07.4) k.A.
Behandlung Anzahl
Therapeutische Injektion: Sonstige (8-020.x) 6
Art des verwendeten Knorpelersatz-, Knochenersatz- und Osteosynthesematerials: Hypoallergenes Material (5-931.0) 4
Andere Operationen und Maßnahmen an Gebiss, Zahnfleisch und Alveolen: Operative Fixation eines kieferorthopädischen Gerätes (5-249.2) 0
Osteotomie zur Verlagerung des Untergesichtes: Mit Kontinuitätsdurchtrennung am horizontalen Mandibulaast (5-776.3) 0
Osteotomie zur Verlagerung des Untergesichtes: Mit Kontinuitätsdurchtrennung am aufsteigenden Mandibulaast (5-776.4) 0
Osteotomie zur Verlagerung des Mittelgesichtes: In der Le-Fort-I-Ebene in einem Stück: Mit Distraktion Mit Distraktion (5-777.31) 0
Andere Operationen an Kiefergelenk und Gesichtsschädelknochen: Entfernung von Osteosynthesematerial (5-779.3) 0
Monitoring von Atmung, Herz und Kreislauf ohne Messung des Pulmonalarteriendruckes und des zentralen Venendruckes (8-930) 0

Informationen und Leistungen des Krankenhauses für alle Fachabteilungen

Externe vergleichende Qualitätssicherung
Weitere Informationen
  • Externe Qualitätssicherung nach Landesrecht
    Keine Teilnahme
  • Qualität bei der Teilnahme am Disease-Management-Programm (DMP)
    Keine Teilnahme
Anzahl Gruppe
0 Fachärztinnen und Fachärzte, psychologische Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten sowie Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeutinnen und -psychotherapeuten, die der Fortbildungspflicht* unterliegen
0 Anzahl derjenigen Fachärztinnen und Fachärzte aus Nr. 1, die einen Fünfjahreszeitraum der Fortbildung abgeschlossen haben und damit der Nachweispflicht unterliegen
0 Anzahl derjenigen Personen aus Nr. 2, die den Fortbildungsnachweis gemäß § 3 der G-BA-Regelungen erbracht haben
* nach den „Regelungen des Gemeinsamen Bundesausschusses zur Fortbildung der Fachärztinnen und Fachärzte, der Psychologischen Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten sowie der Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeutinnen und -psychotherapeuten im Krankenhaus“
Nr. Ausbildung in anderen Heilberufen Kommentar
HB07 Operationstechnischer Assistent und Operationstechnische Assistentin (OTA)