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LVR-Klinik Bedburg-Hau

LVR-Klinik Bedburg-Hau
LVR-Klinik Bedburg-Hau

Bahnstr. 6
47551 Bedburg-Hau

Tel.: 02821-81-1020
Fax: 0221-8284-2864
Mail: ed.rvl@kciDnav.reteP

  • Anzahl Betten: 382
  • Anzahl der Fachabteilungen: 5
  • Vollstationäre Fallzahl: 5.205
  • Teilstationäre Fallzahl: 318
  • Ambulante Fallzahl: 90.072
  • Krankenhausträger: Landschaftsverband Rheinland (LVR)
  • Art des Trägers: öffentlich
Externe vergleichende Qualitätssicherung
Weitere Informationen
  • Externe Qualitätssicherung nach Landesrecht
    Keine Teilnahme
  • Qualität bei der Teilnahme am Disease-Management-Programm (DMP)
    Keine Teilnahme
  • Umsetzung der Mindestmengenvereinbarung
    Keine Teilnahme
  • Umsetzung von Beschlüssen des G-BA zur Qualitätssicherung
    Keine Teilnahme
  • Klärender Dialog abgeschlossen: nein
  • Klärender Dialog nicht abgeschlossen: nein
  • Keine Teilnahme am klärenden Dialog: nein
  • Mitteilung über Nichterfüllung der pflegerischen Versorgung ist nicht erfolgt: nein
Anzahl Gruppe
63 Fachärztinnen und Fachärzte, psychologische Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten sowie Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeutinnen und -psychotherapeuten, die der Fortbildungspflicht* unterliegen
38 Anzahl derjenigen Fachärztinnen und Fachärzte aus Nr. 1, die einen Fünfjahreszeitraum der Fortbildung abgeschlossen haben und damit der Nachweispflicht unterliegen
4 Anzahl derjenigen Personen aus Nr. 2, die den Fortbildungsnachweis gemäß § 3 der G-BA-Regelungen erbracht haben
* nach den „Regelungen des Gemeinsamen Bundesausschusses zur Fortbildung der Fachärztinnen und Fachärzte, der Psychologischen Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten sowie der Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeutinnen und -psychotherapeuten im Krankenhaus“

Gemäß § 4 Absatz 2 der Qualitätsmanagement-Richtlinie haben Einrichtungen die Prävention von und Intervention bei Gewalt und Missbrauch als Teil des einrichtungsinternen Qualitätsmanagements vorzusehen. Ziel ist es, Missbrauch und Gewalt insbesondere gegenüber vulnerablen Patientengruppen, wie beispielsweise Kindern und Jugendlichen oder hilfsbedürftigen Personen, vorzubeugen, zu erkennen, adäquat darauf zu reagieren und auch innerhalb der Einrichtung zu verhindern. Das jeweilige Vorgehen wird an Einrichtungsgröße, Leistungsspektrum und den Patientinnen und Patienten ausgerichtet, um so passgenaue Lösungen zur Sensibilisierung der Teams sowie weitere geeignete vorbeugende und intervenierende Maßnahmen festzulegen. Dies können u. a. Informationsmaterialien, Kontaktadressen, Schulungen/Fortbildungen, Verhaltenskodizes, Handlungsempfehlungen/Interventionspläne oder umfassende Schutzkonzepte sein.

  • Liegt ein Schutzkonzept vor? Ja
  • Maßnahmen
    • Prävention
      • Hinweis zur Maßnahme

        Konzept Prävention von und Vorgehen bei vermuteter institutioneller sexueller Gewalt

    • Intervention
    • Aufarbeitung
  • Konzept Prävention von und Vorgehen bei vermuteter institutioneller sexueller Gewalt
Gemäß § 4 Absatz 2 in Verbindung mit Teil B Abschnitt I § 1 der Qualitätsmanagement-Richtlinie haben sich Einrichtungen, die Kinder und Jugendliche versorgen, gezielt mit der Prävention von und Intervention bei (sexueller) Gewalt und Missbrauch bei Kindern und Jugendlichen zu befassen (Risiko- und Gefährdungsanalyse) und – der Größe und Organisationsform der Einrichtung entsprechend – konkrete Schritte und Maßnahmen abzuleiten (Schutzkonzept). In diesem Abschnitt geben Krankenhäuser, die Kinder und Jugendliche versorgen, an, ob sie gemäß § 4 Absatz 2 in Verbindung mit Teil B Abschnitt I § 1 der Qualitätsmanagement-Richtlinie ein Schutzkonzept gegen (sexuelle) Gewalt bei Kindern und Jugendlichen aufweisen.
  • Arzneimittelkommission
  • Zubereitung durch pharmazeutisches Personal
  • Anwendung von gebrauchsfertigen Arzneimitteln bzw. Zubereitungen
  • Vorhandensein von elektronischen Systemen zur Entscheidungsunterstützung (z.B. Meona®, Rpdoc®, AIDKlinik®, ID Medics® bzw. ID Diacos® Pharma)
  • MobiSys
  • Fallbesprechungen
  • Maßnahmen zur Vermeidung von Arzneimittelverwechslung
  • Teilnahme an einem einrichtungsübergreifenden Fehlermeldesystem (siehe Kapitel 12.2.3.2)
  • Aushändigung von arzneimittelbezogenen Informationen für die Weiterbehandlung und Anschlussversorgung der Patientin oder des Patienten im Rahmen eines (ggf. vorläufigen) Entlassbriefs
  • Aushändigung von Patienteninformationen zur Umsetzung von Therapieempfehlungen
  • Aushändigung des Medikationsplans
  • bei Bedarf Arzneimittel-Mitgabe oder Ausstellung von Entlassrezepten
Die Instrumente und Maßnahmen zur Förderung der Arzneimitteltherapiesicherheit werden mit Fokus auf den typischen Ablauf des Medikationsprozesses bei der stationären Patientenversorgung dargestellt. Eine Besonderheit des Medikationsprozesses im stationären Umfeld stellt das Überleitungsmanagement bei Aufnahme und Entlassung dar. Die im Folgenden gelisteten Instrumente und Maßnahmen adressieren Strukturelemente, z.B. besondere EDV-Ausstattung und Arbeitsmaterialien, sowie Prozessaspekte, wie Arbeitsbeschreibungen für besonders risikobehaftete Prozessschritte bzw. Konzepte zur Sicherung typischer Risikosituationen. Zusätzlich können bewährte Maßnahmen zur Vermeidung von bzw. zum Lernen aus Medikationsfehlern angegeben werden. Das Krankenhaus stellt hier dar, mit welchen Aspekten es sich bereits auseinandergesetzt bzw. welche Maßnahmen es konkret umgesetzt hat. Die folgenden Aspekte können, gegebenenfalls unter Verwendung von Freitextfeldern, dargestellt werden:
- Aufnahme ins Krankenhaus, inklusive Anamnese
; Dargestellt werden können Instrumente und Maßnahmen zur Ermittlung der bisherigen Medikation (Arzneimittelanamnese), der anschließenden klinischen Bewertung und der Umstellung auf die im Krankenhaus verfügbare Medikation (Hausliste), sowie zur Dokumentation, sowohl der ursprünglichen Medikation der Patientin oder des Patienten als auch der für die Krankenhausbehandlung angepassten Medikation.
- Medikationsprozess im Krankenhaus
Im vorliegenden Rahmen wird beispielhaft von folgenden Teilprozessen ausgegangen: Arzneimittelanamnese – Verordnung – Patienteninformation – Arzneimittelabgabe – Arzneimittelanwendung – Dokumentation – Therapieüberwachung – Ergebnisbewertung. Dargestellt werden können hierzu Instrumente und Maßnahmen zur sicheren Arzneimittelverordnung, z. B. bezüglich Leserlichkeit, Eindeutigkeit und Vollständigkeit der Dokumentation, aber auch bezüglich Anwendungsgebiet, Wirksamkeit, Nutzen-Risiko-Verhältnis, Verträglichkeit (inklusive potentieller Kontraindikationen, Wechselwirkungen u. Ä.) und Ressourcenabwägungen. Außerdem können Angaben zur Unterstützung einer zuverlässigen Arzneimittelbestellung, -abgabe und -anwendung bzw. -verabreichung gemacht werden.
- Entlassung
Dargestellt werden können insbesondere die Maßnahmen der Krankenhäuser, die sicherstellen, dass eine strukturierte und sichere Weitergabe von Informationen zur Arzneimitteltherapie an weiterbehandelnde Ärztinnen und Ärzte sowie die angemessene Ausstattung der Patientinnen und Patienten mit Arzneimittelinformationen, Medikationsplan und Medikamenten bzw. Arzneimittelverordnungen erfolgt.
AMTS ist die Gesamtheit der Maßnahmen zur Gewährleistung eines optimalen Medikationsprozesses mit dem Ziel, Medikationsfehler und damit vermeidbare Risiken für Patientinnen und Patienten bei der Arzneimitteltherapie zu verringern. Eine Voraussetzung für die erfolgreiche Umsetzung dieser Maßnahmen ist, dass AMTS als integraler Bestandteil der täglichen Routine in einem interdisziplinären und multiprofessionellen Ansatz gelebt wird.
Ausbildung in anderen Heilberufen
Kommentar

Seit dem 01.04.2020 bildet die staatlich anerkannte LVR-Pflegeschule der LVR-Klinik Bedburg-Hau nach dem neuen Pflegeberufegesetz Pflegefachmänner und Pflegefachfrauen aus.

Kommentar

In der staatlich anerkannten LVR-Pflegeschule der LVR-Klinik Bedburg-Hau wird die Ausbildung zum Gesundheits- und Krankenpfleger*in angeboten. Hierfür stehen 122 Ausbildungsplätze zur Verfügung.

Wilhelm Fischer

Ombudsperson

Bahnstr. 6
47551 Bedburg-Hau

Tel.: 02821 -81-1525
Mail: ed.rvl@rehcsif.mlehliw

Marion Hillgärtner

Qualitätsmanagementbeauftragte

Bahnstr. 6
47551 Bedburg-Hau

Tel.: 02821 -81-1025
Mail: ed.rvl@rentreaglliH.noiraM

Peter van Dick

Klinischer-Risikomanager - Leiter Strategie, Qualität und Entwicklung

Bahnstr. 6
47551 Bedburg-Hau

Tel.: 02821 -81-1020
Mail: ed.rvl@kcidnav.retep

Anita Tönnesen-Schlack

Ärztliche Direktorin

Bahnstr. 6
47551 Bedburg-Hau

Tel.: 02821 -81-2000
Mail: ed.rvl@kcalhcs-nesenneot.atina

Simona Flinterhoff-Dvorak

Apothekenleiterin

Bahnstr. 6
47551 Bedburg-Hau

Tel.: 02821 -81-2500
Mail: ed.rvl@karovD-ffohretnilF.anomiS

Mitarbeitende Aufnahmezentrum

Aufnahmezentrum

Bahnstr. 6
47551 Bedburg-Hau

Tel.: 02821 -81-2244
Mail: ed.rvl@oreubemhanfuA.uaH-grubdeBkinilK-RVL

Bahnstr. 6
47551 Bedburg-Hau

Tel.: 02821-81-1020
Fax: 0221-8284-2864
Mail: ed.rvl@kciDnav.reteP

Carsten Schmatz

Pflegedirektor

Bahnstr. 6
47551 Bedburg-Hau

Tel.: 02821 -81-2100
Mail: ed.rvl@ztamhcs.netsrac

Holger Höhmann

Kaufmännischer Direktor

Bahnstr. 6
47551 Bedburg-Hau

Tel.: 02821 -81-1000
Mail: ed.rvl@nnamheoh.regloh

Holger Höhmann

Kaufmännischer Direktor

Bahnstr. 6
47551 Bedburg-Hau

Tel.: 02821 -81-1000
Mail: ed.rvl@nnamheoh.regloh

Anita Tönnesen-Schlack

Chefärztin / Allgemein Psychiatrie

Bahnstr. 6
47551 Bedburg-Hau

Tel.: 02821 -81-2000
Mail: ed.rvl@kcalhcs-nesenneot.atina

IK: 260510962

Standortnummer: 772019000

Alte Standortnummer: 772019000