Abteilung für Frauenheilkunde und Geburtshilfe

Ambulante Behandlungsmöglichkeiten

Gynäkologische Ambulanz
Ambulanzarzt/-ärztin: Ermächtigung zur ambulanten Behandlung nach § 116a SGB V bzw. § 31 Abs. 1a Ärzte-ZV (Unterversorgung) (AM05)
Kommentar: Untersuchung und Beratung nach Terminvereinbarung über das Sekretariat der Abteilung
Angebotene Leistung:
Privatambulanz
Ambulanzarzt/-ärztin: Privatambulanz (AM07)
Kommentar: Die ambulante Behandlung von Privatpatienten ist jederzeit auch ohne Überweisung möglich und umfasst das gesamte Leistungsspektrum der Fachabteilung
Angebotene Leistung:
Ambulante Behandlung vor oder nach einem Krankenhausaufenthalt
Ambulanzarzt/-ärztin: Vor- und nachstationäre Leistungen nach § 115a SGB V (AM11)
Kommentar: Im Rahmen einer stationären Behandlung können Leistungen schon vor der Aufnahme in das Klinikum oder im Anschluss an den Krankenhausaufenthalt erbracht werden.
Angebotene Leistung:
Notfallambulanz
Ambulanzarzt/-ärztin: Notfallambulanz (24h) (AM08)
Kommentar: Notfallbehandlung von Patienten an 365 Tagen im Jahr rund um die Uhr
Angebotene Leistung: