Entwicklung
Die Gründung der DKTIG am 2. Oktober 1996 erfolgte mit dem Ziel, die mit den Spitzenverbänden der
Krankenkassen geschlossene Vereinbarung zur Datenübermittlung nach § 301 SGB V mit Leben zu erfüllen. Es bestand die Notwendigkeit, ein
TrustCenter einzurichten, das für die Krankenhäuser die Voraussetzungen für eine gesicherte Datenübermittlung an die
Krankenkassen schaffte. Alleiniger Gesellschafter war die
Deutsche Krankenhausgesellschaft mit damaligem Sitz in Düsseldorf.
Mit Eintritt der
Landeskrankenhausgesellschaften als Gesellschafter in die DKTIG war die Basis geschaffen, die Tätigkeitsfelder der DKTIG weiter auszubauen und weitere Projekte der Informationsverarbeitung zu realisieren (mehr unter "
Projekte").